Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Ihren Urkunden aus Kiribati an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Kiribati nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Kiribati ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Kiribati von der kiribatischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Kiribati zur Verwendung in Deutschland
Öffentliche Urkunden aus Kiribati werden bei der Deutschen Botschaft Wellington (Neuseeland) legalisiert.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Kiribati
Kiribati hat keine Vertretungen in Deutschland.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.