Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Ruanda nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Ruanda nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Ruanda ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Ruanda von der ruandischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Ruanda zur Verwendung in Deutschland
Öffentliche Urkunden werden bei der Botschaft Kigali legalisiert.
Voraussetzung für die abschließende konsularische Legalisation durch die Botschaft ist eine Vorbeglaubigung durch das ruandische Justiz- und Außenministerium. Es wird dringend empfohlen, die Vorbeglaubigung persönlich einzuholen.
Für die Verwendung der ruandischen Urkunde mit Legalisation in Deutschland ist in der Regel eine Übersetzung der Urkunde in die deutsche Sprache erforderlich. Diese sollte von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer erstellt werden.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Ruanda
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden werden bei der Botschaft Ruanda in Berlin legalisiert.
Alle relevante Unterlagen müssen in einer der Amtssprache Ruandas (Englisch, Französisch oder Kinyaruanda) verfasst und vom Bundesverwaltungsamt (oder einer gleichartigen Behörde im Zuständigkeitsbereich der Botschaft) vorbeglaubigt sein.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.