Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Sierra Leone an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Sierra Leone nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Sierra Leone ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Sierra Leone von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Sierra Leone zur Verwendung in Deutschland
Die Botschaft hat feststellen müssen, dass in Sierra Leone die Voraussetzungen zur konsularischen Legalisation von öffentlichen Urkunden nicht gegeben sind. Ein hoher Prozentsatz der vorgelegten Urkunden ist inhaltlich unrichtig. Daher wurde mit Billigung des Auswärtigen Amtes die konsularische Legalisation durch die Botschaft eingestellt.
Den innerdeutschen Behörden steht es grundsätzlich frei, sierra-leonische Urkunden im Wege der freien Beweiswürdigung (§ 438 I ZPO) ohne weitere Überprüfung für die beantragte Verwaltungshandlung als echt anzusehen und ihrem Inhalt zu vertrauen.
Seit dem 01.07.2010 können in Sierra Leone keine Urkundenüberprüfungen mehr durchgeführt werden.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Sierra Leone
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Botschaft Sierra Leone (Berlin) legalisiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.