Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Mauretanien nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Mauretanien ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Mauretanien von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Mauretanien zur Verwendung in Deutschland
In der Regel fordern deutsche Behörden die Vorlage mauretanischer Urkunden in legalisierter Form. Voraussetzung für die abschließende konsularische Legalisation durch die Botschaft sind die nachstehend im einzelnen erläuterten Vorbeglaubigungen durch die mauretanischen Behörden.
Einfache Bescheinigungen (wie Ledigkeitsbescheinigungen, Wohnortbescheinigung) werden nicht mehr legalisiert.
Erforderliche Vorbeglaubigungen:
1. Für die erste Vorbeglaubigungen sind zuständig:
- Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde) - Standesamt am Ausstellungsort der Urkunde
- Sonstige Urkunde (z. B. Scheidungsurteil) - Justizministerium in Nouakchott
2. Die zweite Vorbeglaubigung durch das Mauretanische Außenministerium in Nouakchott (Ministère des Affaires etrangères, B.P. 230, Nouaukchott) ist erforderlich.
3. Abschließende konsularische Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung. Die mit dem Vorbeglaubigungsvermerk des mauretanischen Außenministeriums versehene Urkunde kann dann schließlich durch die Rechts- und Konsularstelle der Botschaft in Nouakchott legalisiert werden.
Für die konsularische Legalisation ist keine Übersetzung der Urkunde in die deutsche Sprache erforderlich.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Mauretanien
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Botschaft Mauretanien (Berlin) legalisiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.