Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Algerien an.
Algerien ist Haager Übereinkommen zu Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Die Urkunden müssen legalisiert werden. Die konsularische Legalisation erfolgt für Urkunden durch die deutsche Botschaft in Algerien.
Bei der konsularischen Legalisation muss die Urkunde mehrere Stellen durchlaufen. Sie muss erst vom Ministerium für Justiz und untergeordneten Strukturabteilungen beglaubigt werden. Anschließend wird das Dokument bei der deutschen Botschaft endbeglaubigt. Im Unterschied zur Apostille kann das legalisierte Dokument nur in Deutschland verwendet werden.
Auch die in anderen Ländern ausgestellten Urkunden müssen bei der Botschaft Algerien legalisiert werden, bevor sie dort verwendet werden können.
Konsularische Legalisation von Urkunde aus Algerien zur Verwendung in Deutschland
Die deutsche Botschaft Algier legalisiert nur Originale öffentlicher Urkunden, die von algerischen Standesämtern oder Gerichten ausgestellt wurden und durch die algerischen Behörden vorlegalisiert wurden.
Zu legalisierende Personenstandsurkunden (z.B. Geburts- oder Eheurkunden) müssen als vollständige, französischsprachige Registerabschrift vorgelegt werden. Personenstandsurkunden müssen zunächst von der ausstellenden Daira und/oder Wilaya und im Anschluss vom algerischen Außenministerium vorlegalisiert werden.
Gerichtlichen Urteilen (z.B. Ehe- und Scheidungsurteile) oder notariellen Urkunden (z.B. Eheverträge) muss eine deutsche oder französische Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beigefügt werden. Gerichtliche Urteile, notarielle Urkunden und Führungszeugnisse müssen zunächst durch das zuständige Amtsgericht und anschließend durch das algerische Außenministerium vorlegalisiert werden.
Ledigkeitsbescheinigungen (fiche individuelle/ certificat de non-mariage) und Wohnsitzbescheinigungen (certificat de résidence) werden nicht mehr legalisiert.
Eine konsularische Legalisation wird nur vorgenommen, wenn ein Bezug zum deutschen Rechtsbereich nachgewiesen wird. Dies geschieht durch ein Schreiben einer deutschen Behörde, in dem die Art der zu legalisierenden Urkunde angegeben wird. Auf diesem Schreiben müssen der Stempel der Behörde und der Name des Urkundeninhabers ersichtlich sein.
Diese Unterlagen werden für die konsularische Legalisation benötigt:
- Korrekt ausgestellte, vorlegalisierte Urkunde im Original (Gültigkeitsdauer Personenstandsurkunden für deutsche Behörden: 6 Monate)
- Im Fall von arabischsprachigen Urteilen oder Verträgen eine deutsche oder französische Übersetzung
- Nachweis des Bezugs zum deutschen Rechtsbereich
- Reisepass oder anderes gültiges Identitätsdokument der vorsprechenden Person (Kein Führerschein)
- Bei Vorsprache eines Bevollmächtigten: durch algerische Auslandsvertretung beglaubigte Vollmacht , Kopie des Reisepasses oder eines anderen gültigen Identitätsdokuments, sowie des Aufenthaltstitels des Urkundeninhabers
Konsularische Legalisation der deutschen Urkunden zur Verwendung in Algerien
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Botschaft von Algerien in Berlin legalisiert.
Die algerische Botschaft in Deutschland nimmt die Beglaubigung folgender Dokumente vor:
- Vollmachten
- Väterliche Genehmigungen
- Beglaubigte Abschriften
- Eidesstattliche Erklärungen
- Handelsdokumente
Beglaubigung von Geschäftspapieren
Die Beglaubigung von Geschäftspapieren umfasst alle Urkunden und Dokumente, die für algerische Behörden bestimmt sind. Diese Dokumente müssen vorher von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der Industrie und Handelskammer, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht, wenn es sich um Übersetzungen handelt, beglaubigt worden sein.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.