Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden aus São Tomé und Príncipe an.
São Tomé und Príncipe ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1975 beigetreten. Dokumente aus São Tomé und Príncipe können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille in Sao Tome und Principe ist die Abteilung für konsularische Dienste des Auswärtigen Amtes.
Dokumente, die von Behörden und anderen offiziell zugelassenen Stellen von Sao Tome und Principe ausgestellt wurden und in portugiesischer Sprache veröffentlicht wurden, können apostilliert werden.
Das Legalisierung der Dokumente in Sao Tome und Principe umfasst die Überprüfung ihrer Herkunft und Echtheit. Nach diesem Verfahren wird das Dokument mit einem speziellen Stempel versehen - einer Apostille. Normalerweise wird die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt gestellt und das Dokument wird zusammengeheftet.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in São Tomé und Príncipe folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
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