Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Gabun an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Gabun nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Gabun ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Gabun von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von gabunischen Urkunden
Das Legalisationsverfahren von öffentlichen Urkunden musste wegen der mangelnden Urkundensicherheit eingestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit einer Überprüfung der formalen und inhaltlichen Richtigkeit, falls eine Behörde in Deutschland die Anerkennung der vorgelegten Urkunde davon abhängig macht.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Gabun
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Die gabunische Botschaft in Berlin ist für die konsularische Legalisation zuständig.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.