Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Äquatorialguinea nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Äquatorialguinea ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Äquatorialguinea von der jemenitischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Äquatorialguinea zur Verwendung in Deutschland
Die konsularische Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Äquatorialguinea wurde von der Deutschen Botschaft eingestellt.
Aus diesem Grund wird die konsularische Legalisation von Urkunden nicht angeboten.
Es besteht die Möglichkeit einer Überprüfung der formalen und inhaltlichen Richtigkeit, falls eine Behörde in Deutschland die Anerkennung der vorgelegten Urkunde davon abhängig macht.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Äquatorialguinea
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Botschaft Äquatorialguinea in Berlin legalisiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.