Schmidt & Schmidt bietet Legalisation und Apostillen für Urkunden von St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha an.
Als britisches Überseegebiet ist St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1964 beigetreten. Dokumente von St. Helena, Ascencion und Tristan da Cunha können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille ist auf St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha ist der Gouverneur.
Die Dokumente, die von Behörden, lokalen Behörden und anderen autorisierten Strukturen der Inseln St. Helena, Ascension und Tristan da Cugna ausgestellt wurden und in englischer Sprache veröffentlicht wurden, können apostilliert werden.
Die Legalisierung von Dokumenten auf den Inseln St. Helena, Ascension und Tristan da Cugna umfasst eine Überprüfung der Herkunft und Echtheit des Dokuments im Büro des Gouverneurs. Nach diesem Verfahren wird ein spezieller Stempel (eine Apostille) auf dem Dokument angebracht.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf einem Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszüge von St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.