
Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Senegal an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Senegal nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Senegal ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Senegal von der einheimischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von senegalesischen Urkunden zur Verwendung in Deutschland
In der Regel fordern deutsche Behörden die Vorlage senegalesischer Urkunden in legalisierter Form. Das Legalisationsverfahren führt die deutsche Botschaft in Dakar durch. Voraussetzung für die abschließende konsularische Legalisation durch die Botschaft ist die Vorbeglaubigung durch das senegalesische Außenministerium: Ministère des Affaires Étrangères, Place de l’indépendance, Dakar.
Die mit dem Vorbeglaubigungsvermerk des senegalesischen Außenministeriums versehene Original-Urkunde kann danach durch die deutsche Botschaft in Dakar legalisiert werden.
Für die konsularische Legalisation ist keine Übersetzung der Urkunde in die deutsche Sprache notwendig.
Ledigkeitsbescheinigungen werden nicht legalisiert.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Senegal
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Botschaft Senegal (Berlin) legalisiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für eine konsularische Legalisation für ein Dokument aus Senegal ohne Internationalen Versand | ab 1190,00 € | ab 1000,00 € |
Preis für die Übersetzung ins Deutsche | ab 41,65 € | ab 35,00 € |