Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Ägypten an.
Ägypten ist dem Haager Übereinkommen zu Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Die Urkunden müssen legalisiert werden. Die konsularische Legalisation erfolgt für Urkunden durch die deutsche Botschaft in Ägypten.
Bei der konsularischen Legalisation muss die Urkunde mehrere Stellen durchlaufen. Sie muss erst vom Justizministerium beglaubigt werden. Anschließend wird das Dokument bei der deutschen Botschaft endbeglaubigt. Im Unterschied zur Apostille kann das legalisierte Dokument nur in Deutschland verwendet werden.
Auch die in anderen Ländern ausgestellten Urkunden müssen bei der Botschaft Ägypten legalisiert werden, bevor sie dort verwendet werden können.
Konsularische Legalisation von Urkunde aus Ägypten zur Verwendung in Deutschland:
Grundsätzlich legalisiert die deutsche Botschaft in Kairo nur öffentliche Dokumente.
Das Legalisationsverfahren besteht aus folgenden Schritten:
- Einholung des Vorbeglaubigungsvermerks des ägyptischen Außenministeriums. Der Vorbeglaubigungsvermerk darf nicht älter als ein Jahr sein
- Übersetzung durch einen von der Botschaft anerkannten Übersetzer. Grundsätzlich müssen alle arabischsprachigen Urkunden von einem von der Botschaft anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden, da die Botschaft selbst keine Übersetzungen anfertigt
- Legalisation und ggfs. Übersetzerbestätigung durch die Botschaft
Konsularische Legalisation der deutschen Urkunden zur Verwendung in Ägypten
Die ägyptische Botschaften und Konsulate in Deutschland legalisieren deutsche Urkunden zur Verwendung in Ägypten.
Die Konsulate der Arabischen Republik Ägypten legalisieren Dokumente, die mit entsprechenden Vorbeglaubigungen versehen sind.
Erforderliche Vorbeglaubigungen
- Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Produktlisten, Analysen- und TÜV Zertifikate, Freiverkaufsbescheinigungen u.a. müssen von der für Ihren Firmensitz zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beglaubigt sein
- Gesundheits- Genusstauglichkeits- und Radioaktivitätsbescheinigungen für Lebensmittel, Lebensmittelzusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukte und Getränke müssen von Ihrem zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, oder alternativ vom Regierungspräsidium beglaubigt sein
- Alle urkundlichen Dokumente wie zum Beispiel Vollmachten (Power of Attorney), Agenturverträge (Agency Agreement), Bestätigungen und Änderungen derselben, Verpflichtungserklärungen, Handelsregisterauszüge, Bewerbungen für Ausschreibungen, von einem allgemein ermächtigten Übersetzer angefertigte und gestempelte Übersetzungen müssen vom Präsidenten des zuständigen Landgerichts beglaubigt sein
- Privatdokumente, z.B. Vollmachten müssen vom Notar und vom Landgericht vorgeblaubigt sein. Die Landratsämter bzw. Regierungspräsidenten oder Landesämter sind zuständig für die Beglaubigung von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Ehefähigkeitsbescheinigungen
Sonstige Bedingungen
- Ein Dokument aus mehreren Seiten muss an der Ecke zusammen geheftet und mit einem Stempel der IHK/Landgericht versehen sein
- Die Dokumente müssen im Original eingereicht werden. Von jedem eingereichten Dokument ist eine Kopie zum Verbleib beim Konsulat beizufügen
- Dokumente, die in deutscher Sprache ausgefertigt sind (z.B. ein Handelsregisterauszug) können nur dann legalisiert werden, wenn eine vereidigte und gestempelte Übersetzung in die arabische oder die englische oder die französische Sprache beigefügt ist
- Ein als Einschreiben frankierter Rückumschlag muss beigefügt werden
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.