Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden von Sint Eustatius an.
Als Teil der Niederlande ist Sint Eustatius dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung im Jahr 1967 beigetreten.
Öffentliche Urkunden, die auf Sint Eustatius apostilliert wurden, verfügen über dieselbe Rechtskraft, wie die in Deutschland ausgestellten öffentlichen Urkunden. Für den Gebrauch öffentlicher Urkunden in den Niederlanden wird keine Apostille benötigt.
Für die Beglaubigung durch Apostille sind auf Sint Eustatius der Gouverneur und seine Stellvertreter zuständig.
Legalisiert werden solche öffentlichen Urkunden, die von einheimischen Staatsorganen in englischer oder niederländischer Sprache erteilt wurden.
Das Legalisationsverfahren auf Sint Eustatius besteht aus der Überprüfung der Herkunft und der Authenzität der Urkunde. Abschließend wird auf die Urkunde ein spezieller Stempel gestellt, mit anderen Worten: die Apostille. Üblicherweise befindet sich die Apostille auf der Rückseite einer Urkunde oder auf einem einzelnen Papier, danach werden die Unterlagen zusammengeheftet.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können auf Sint Eustatius folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszug von Sint Eustatius einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.