Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Haiti an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Haiti nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Haiti ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Haiti von haitianischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von haitianischen Urkunden
Die Botschaft hat feststellen müssen, dass die Voraussetzungen zur Legalisation öffentlicher Urkunden aus Haiti bis auf weiteres nicht gegeben sind. Daher wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt. Deutschen Behörden steht es frei, haitianische Urkunden im Wege der freien Beweiswürdigung (§ 438 I ZPO) ohne weitere Überprüfung für die beantragte Verwaltungshandlung als echt anzusehen und ihrem Inhalt zu vertrauen.
Die Botschaft kann jedoch in Amts- bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte gutachterlich prüfen, ob eine Urkunde echt ist und der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, das die Urkunde zu Beweiszwecken verwenden will. Es wird darum gebeten, die Urkundenüberprüfung nur bei Zweifeln an der Echtheit der Urkunde oder dem beurkundeten Inhalt einzuleiten. Von Privatpersonen kann eine Urkundenüberprüfung nicht veranlasst werden.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Haiti
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Botschaft Haiti (Berlin) legalisiert.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.