Schmidt & Schmidt bietet die Apostille und Legalisation von Urkunden aus Paraguay an.
Paraguay ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 2013 beigetreten. Dokumente aus Paraguay können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Deutschland und Kosovo haben jedoch einen Einspruch gegen den Beitritt von Paraguay eingelegt, so dass das Übereinkommen zwischen diesen Ländern keine Anwendung findet. Deutschland hat die Legalisation von Urkunden aus Paraguay bis auf Weiteres eingestellt.
Zuständig für die Apostille ist in Paraguay das Auswärtige Amt.
Dokument muss von den zuständigen Behörden vorbeglaubigt werden:
- für Dokumente, die den Zivilstand bestätigen - die Geschäftsführung und das Sekretariat des Registers und dann - das Justizministerium
- für polizeiliche Dokumente - von der Polizei
- für wissenschaftliche Dokumente - die Leitung der Universität, das Generalsekretariat und die Legalisierungsabteilung des Bildungsministeriums
- für medizinische Dokumente - vom Arzt und der Kontrollabteilung des Gesundheitsministeriums
- für Gerichtsunterlagen - vom Gericht, vom Generalsekretär des Gerichtshofs und vom Justizministerium
- für Handelsregisterunterlagen - von Registerbeamten, dem Generalsekretär des Gerichtshofs und dem Justizministerium
- für Dokumente der Gemeinde - Gemeinden und des Innenministeriums usw. etc.
Die Dokumente, die von den zuständigen staatlichen oder lokalen Behörden oder anderen autorisierten Strukturen Paraguays ausgestellt und in spanischer Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Beglaubigung von Dokumenten in Paraguay umfasst die Überprüfung der Herkunft und Echtheit des Dokuments durch den befugten Beamten des Außenministeriums. Nach diesem Verfahren wird das Dokument mit einem Sonderstempel versehen - eine Apostille oder eine Urkunde wird eingereicht. Paraguay hat auch ein elektronisches Verfahren für Apostille.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Paraguay folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Konsularische Legalisation der Dokumente aus Paraguay zur Verwendung in Deutschland
Paraguay ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten und nimmt daher am sog. Apostille-Verfahren teil. Dieses Abkommen ist im Verhältnis zu Deutschland jedoch nicht in Kraft. Daher wird weiterhin das Legalisationsverfahren angewendet.
Die konsularische Legalisation von paraguayischen Urkunden zur Verwendung in Deutschland erfolgt durch die deutsche Botschaft in Asunción. Die Botschaft kann nur von paraguayischen Behörden ausgestellte öffentliche Urkunden legalisieren, keine privaten Dokumente. Aus praktischen Gründen kann die Legalisation der Urkunde erst erfolgen, wenn die Urkunde vorbeglaubigt, überbeglaubigt und endbeglaubigt worden ist.
Neben der konsularischen Legalisation der Urkunde ist in der Regel auch eine Übersetzung der Urkunde notwendig.
Konsularische Legalisation der Dokumente aus Deutschland zur Verwendung in Paraguay
Angesichts der Einwände Deutschlands gegen den Beitritt Praguay zum Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Abschaffung der Legalisationspflicht für ausländische öffentliche Urkunden (Apostille) findet die Apostille zwischen Paraguay und Deutschland keine Anwendung. Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt. Sie sollten sich daher im Zweifelsfall beim Aussteller der Urkunde erkundigen, welche Stelle die Vorbeglaubigung erteilen kann. Das Auswärtige Amt hat die Erteilung der Endbeglaubigung deutscher Urkunden auf das Bundesverwaltungsamt übertragen (Anordnung vom 21. Februar 1969).
Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen.Das Bundesverwaltungsamt kann nur dann die Endbeglaubigung erteilen, wenn die Urkunde von der zuständigen Stelle vorbeglaubigt wurde.
Die Konsularabteilung der Botschaft von Paraguay in Berlin legalisiert öffentliche Dokumente.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszüge aus Paraguay einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.