Schmidt & Schmidt bietet das vollständige Spektrum an Dienstleistungen rund um die Apostillierung und konsularische Legalisation öffentlicher Urkunden, die in den Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellt wurden. Wir bearbeiten Dokumente aus allen 50 US-Bundesstaaten, dem District of Columbia, den US-Außengebieten sowie aus sämtlichen Bundesbehörden – darunter das FBI, der IRS, USCIS, das US-Patent- und Markenamt (USPTO), die FDA und die Bundesgerichte. Unsere Mandanten erhalten einen zentralen Ansprechpartner in Europa und müssen zu keinem Zeitpunkt selbst in die Vereinigten Staaten reisen.
Die Vereinigten Staaten sind seit dem 15. Oktober 1964 Mitglied der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht und Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, das für die Vereinigten Staaten am 15. Oktober 1981 in Kraft getreten ist. Heute zählt das Übereinkommen mehr als 125 Vertragsstaaten. In all diesen Staaten wird eine mit einer Apostille versehene US-amerikanische Urkunde ohne weitere Beglaubigung anerkannt.
Die Apostille bzw. „Haager Apostille" ist eine Bescheinigung, die die Herkunft einer öffentlichen Urkunde bestätigt (z. B. einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde, eines Gerichtsurteils, eines Registerauszugs oder einer notariellen Beglaubigung). Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift sowie die Eigenschaft, in welcher die Person, die die öffentliche Urkunde unterzeichnet hat, gehandelt hat.Ist das Bestimmungsland nicht Vertragsstaat des Übereinkommens – oder besteht eine bilaterale Ausnahme –, so muss die Urkunde stattdessen das vollständige Verfahren der konsularischen Legalisation bei der Botschaft oder dem Konsulat des Bestimmungslandes in Washington, D.C. durchlaufen. Wir übernehmen beide Verfahrenswege.
Zuständige Apostille-Behörden in den USA
Eine Besonderheit der Vereinigten Staaten besteht darin, dass es keine einheitliche zentrale Behörde für Apostillen gibt. Je nach Aussteller der zugrunde liegenden Urkunde muss die Apostille bei einer anderen Stelle eingeholt werden. Die Einreichung der Urkunde bei der falschen Behörde ist mit Abstand der häufigste Ablehnungsgrund – aus diesem Grund prüfen wir vor jeder Einreichung den richtigen Verfahrensweg.| Art der Urkunde | Zuständige Behörde | |
|---|---|---|
| Urkunden von US-Bundesbehörden (FBI, IRS, USCIS, USPTO, FDA, USDA, SSA, DOJ, Bundesnotare, Militärnotare) | U.S. Department of State, Office of Authentications (Washington, D.C.) | |
| Urkunden der US-Bundesgerichte | Clerks und Deputy Clerks des jeweiligen Bundesgerichts | |
| Konsularische Bescheinigungen über Geburt, Tod und Eheschließung von US-Bürgern im Ausland (Consular Reports of Birth, Death and Marriage Abroad) | U.S. Department of State, Bureau of Consular Affairs, Passport Services, Vital Records Section | |
| Urkunden der US-Bundesstaaten, des District of Columbia oder der US-Außengebiete (Personenstandsurkunden, notarielle Urkunden, Beschlüsse einzelstaatlicher Gerichte, Handelsregistereinträge) | In den meisten Bundesstaaten der Secretary of State des ausstellenden Bundesstaates. Wichtige Ausnahmen: Georgia — Georgia Superior Court Clerks’ Cooperative Authority; New Jersey — Division of Revenue |
Folgende US-amerikanische Urkunden können mit einer Apostille beglaubigt werden:
Personenstandsurkunden und persönliche Dokumente- Geburts-, Heirats-, Sterbe- und Scheidungsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Ledigkeitsbescheinigungen (single status affidavits);
- FBI Identity History Summary sowie einzelstaatliche Führungszeugnisse;
- Adoptionsbeschlüsse und damit zusammenhängende gerichtliche Beschlüsse;
- Vollmachten, letztwillige Verfügungen, Erbscheine und sonstige notarielle Urkunden;
- Notariell beglaubigte Kopien von Reisepässen, Führerscheinen und sonstigen Ausweisdokumenten.
- High-School-Abschlusszeugnisse und Notenübersichten (Transcripts);
- Hochschulabschlüsse und Notenübersichten (Bachelor, Master, Promotion);
- GED-Zertifikate;
- Modul- bzw. Kursbeschreibungen sowie weitere Bescheinigungen von Schulen, Colleges und Hochschulen.
- Certificates of Good Standing / Certificates of Existence aus den Handelsregistern der Bundesstaaten;
- Articles of Incorporation, Certificates of Formation, Satzungen, Gesellschaftsverträge (operating agreements);
- Beglaubigte Kopien von Satzungsänderungen, Jahresberichten, Verschmelzungen und Auflösungen;
- IRS Form 6166 (Bescheinigung der US-Steueransässigkeit);
- Kontoauszüge und Bankbescheinigungen (nach notarieller Beglaubigung);
- Vollmachten zu Unternehmenszwecken;
- ISO-Zertifikate und Certificates of Free Sale;
- FDA Certificates to Foreign Government für Medizinprodukte und Arzneimittel.
- Ärztliche Gutachten und Sachverständigengutachten;
- Arbeits- bzw. Reisetauglichkeitsbescheinigungen;
- Impfbescheinigungen (nach notarieller Beglaubigung);
- Sonstige ärztliche Bescheinigungen, die von in den USA zugelassenen Ärzten ausgestellt werden.
Dokumente, die nicht apostilliert oder legalisiert werden können
- Urkunden, die von US-Diplomaten oder Konsularbeamten ausgestellt wurden (mit Ausnahme der Consular Reports of Birth, Death and Marriage Abroad, die gesondert vom U.S. Department of State apostilliert werden);
- Verwaltungsdokumente, die unmittelbar Handels- oder Zollvorgänge betreffen – etwa Handelsrechnungen, Konnossemente und Zollanmeldungen. Diese werden in der Regel stattdessen von der örtlichen Handelskammer (Chamber of Commerce) beglaubigt;
- US-Reisepässe und vergleichbare Ausweisdokumente mit Lichtbild des Inhabers (eine notariell beglaubigte Kopie der Personenseite kann jedoch apostilliert werden);
- Dokumente, die laminiert oder verändert wurden bzw. fremde Vermerke, Aufkleber oder Etiketten aufweisen.
Anforderungen an die Urkunde
Die Apostille kann nur auf dem Originaldokument oder auf einer notariell beglaubigten Kopie angebracht werden, falls die Apostille nicht unmittelbar auf dem Original angebracht werden kann (z. B. bei einem Reisepass oder Führerschein). Das Dokument muss sich in einwandfreiem physischen Zustand befinden; alle Stempel, Siegel und Unterschriften müssen deutlich lesbar und frei von fremden Vermerken sein. Die Unterschriften der einzelstaatlichen und County-Beamten sowie der Notaries Public müssen beim zuständigen Secretary of State hinterlegt sein; andernfalls wird die Apostille verweigert und das Dokument zurückgesandt. Für Personenstandsurkunden verlangen die meisten ausländischen Behörden eine sogenannte „long-form" (bzw. „vault copy") der Urkunde – Kurzform-Auszüge („short-form") werden in der Regel abgelehnt. Wurde die Urkunde von einer örtlichen oder County-Behörde (z. B. vom New York City Department of Health) ausgestellt, ist vor der Apostillierung eine zusätzliche Vorbeglaubigung durch den County Clerk erforderlich.FBI-Führungszeugnis – Apostille für den internationalen Gebrauch
Die FBI Identity History Summary gehört zu den am häufigsten benötigten US-amerikanischen Urkunden für den Gebrauch im Ausland. Ausländische Arbeitgeber, Einwanderungsbehörden, Aufenthaltsprogramme und Adoptionsagenturen verlangen regelmäßig ein FBI-Führungszeugnis mit Apostille. Da das FBI eine Bundesbehörde ist, kann die Apostille ausschließlich vom U.S. Department of State in Washington, D.C. ausgestellt werden – niemals von einem Secretary of State eines Bundesstaates. Schmidt & Schmidt bietet einen Rundum-Service:- Übermittlung der Fingerabdruckdaten an das FBI über einen zugelassenen Channeler oder direkte Einreichung über das Electronic Departmental Order (EDO) Portal des FBI;
- Erhalt der Identity History Summary in digitaler oder gedruckter Form;
- Apostillierung beim U.S. Department of State, Office of Authentications;
- Bei Bedarf beglaubigte Übersetzung in die Sprache des Bestimmungslandes;
- Kurierzustellung an den Kunden in jedes Land der Welt.
Beschaffung eines Führungszeugnisses
Wenn Sie Ihre Unbescholtenheit beispielsweise für eine Adoption, ein Studium oder eine Arbeitsaufnahme im Ausland nachweisen müssen, können Sie ein polizeiliches Führungszeugnis auf lokaler Ebene (Local Police Background Check) beantragen. Wenden Sie sich hierfür an Ihre örtliche Polizeibehörde, das County Sheriff's Office oder die State Police – je nachdem, wo Sie wohnhaft sind. Füllen Sie das Antragsformular aus, legen Sie einen Identitätsnachweis vor und entrichten Sie die erforderlichen Gebühren. Nach Bearbeitung erhalten Sie eine Auskunft über Ihren Strafregisterstatus. Bitte beachten Sie, dass die Verfahren je nach Ort unterschiedlich sind; konkrete Einzelheiten erfragen Sie daher bei Ihrer zuständigen örtlichen Polizeibehörde. Alternativ bietet sich für eine umfassendere Überprüfung das FBI-Führungszeugnis an. Es deckt die bundesweite Ebene ab und wird von bestimmten Stellen ausdrücklich verlangt. Welche Variante für Sie die richtige ist, richtet sich nach den konkreten Anforderungen der anfordernden Stelle.
So lassen Sie ein Führungszeugnis beglaubigen:
- Wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeibehörde, um einen Strafregisterauszug zu erhalten. Stellen Sie sicher, dass das Dokument von einem Beamten unterzeichnet und notariell beglaubigt ist.
- Reichen Sie das notariell beglaubigte Dokument beim Secretary of State des ausstellenden Bundesstaates zur Apostillierung ein. In der Regel entfallen damit weitere Beglaubigungen.
- Sobald der Secretary of State die Apostille ausgestellt hat, ist Ihr Dokument zur Verwendung im Bestimmungsland bereit.
Apostille für Bildungsnachweise
US-amerikanische Diplome, akademische Grade, Notenübersichten (Transcripts) und sonstige Hochschulunterlagen werden von privaten Einrichtungen ausgestellt und gelten daher nicht als „öffentliche Urkunden" im Sinne des Übereinkommens. Damit eine Apostille angebracht werden kann, müssen sie zunächst durch eine notarielle Beglaubigung den Charakter einer öffentlichen Urkunde erlangen. Der Standardablauf, den wir für unsere Mandanten übernehmen, sieht wie folgt aus:- Beglaubigung des Dokuments durch den Registrar der ausstellenden Schule, des Colleges oder der Hochschule (bzw. Anfertigung einer notariell beglaubigten Kopie);
- Notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Registrars oder des Antragstellers durch einen US-Notary Public;
- Einreichung beim Secretary of State desjenigen Bundesstaates, in dem die notarielle Beglaubigung erfolgte – für Bestimmungsländer, die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens sind, wird die Apostille auf dieser Stufe ausgestellt; eine weitere Beglaubigung ist dann nicht erforderlich;
- Für Bestimmungsländer, die nicht Vertragsstaaten sind: Weiterleitung an das U.S. Department of State zur Beglaubigung auf Bundesebene, anschließend Legalisation bei der Botschaft des Bestimmungslandes in Washington, D.C.;
- Soweit erforderlich, beglaubigte Übersetzung in die Sprache des Bestimmungslandes.
Die Hauptunterschiede zwischen einer Apostille und einer konsularischen Legalisation von Dokumenten
Die Gemeinsamkeit zwischen Apostille und konsularischer Legalisation besteht darin, dass sie ein offizielles Dokument zur Vorlage bei Institutionen in einem anderen Land beglaubigen. Sie weisen allerdings viele Unterschiede auf.
| Apostille | Konsularische Legalisation | |
|---|---|---|
| Nutzung | Kann nur zwischen Ländern verwendet werden, die dem Haager Übereinkommen über die vereinfachte Beglaubigung von Dokumenten beigetreten sind. | Verwendung zwischen Staaten, von denen einer oder beide keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens sind, oder wenn einer der Vertragsstaaten gegen den Beitritt des anderen einen Einspruch eingelegt hat. |
| Schwierigkeiten bei der Erlangung | Gemäßigt. Um eine Apostille zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde des Landes, in dem das Dokument ausgestellt wurde. | Hoch. Für die konsularische Legalisation müssen Sie sich an verschiedene Behörden und Konsulate des Landes wenden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. |
| Vorbeglaubigung | Nicht notwendig. | Eine Vorbeglaubigung durch die zuständige Behörde ist erforderlich. |
| Legalisation beim Konsulat des Ziellandes | Sie brauchen sich nicht an das Konsulat des Ziellandes zu wenden. | Der letzte Schritt der Legalisierung findet im Konsulat des Bestimmungslandes statt, in der Regel im Ausstellungsland. |
Apostille und konsularische Legalisation in allen 50 US-Bundesstaaten

Beschaffung von Urkunden in den USA
Sollten wichtige Unterlagen verloren gegangen oder beschädigt sein oder benötigen Sie eine aktuelle Ausfertigung, beschaffen wir eine neue Originalurkunde direkt bei der ausstellenden US-Behörde. Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten leben, stehen häufig vor erheblichen praktischen Schwierigkeiten, wenn sie aus der Ferne mit einzelstaatlichen oder Bundesbehörden der USA in Kontakt treten möchten – zersplitterte einzelstaatliche Systeme, Erfordernisse zur persönlichen Identifizierung und das Fehlen zentraler Register europäischen Zuschnitts machen dies zu einer komplexen Aufgabe. Unsere Berater beschaffen Urkunden in den USA in Ihrem Auftrag, veranlassen deren Apostillierung oder Legalisation und liefern das Ergebnis per internationalem Kurier an jeden Ort der Welt. Wir beschaffen regelmäßig:- Geburts-, Heirats-, Sterbe- und Scheidungsurkunden („long-form" / „vault copies") aus jedem beliebigen US-Bundesstaat;
- FBI Identity History Summaries über zugelassene Channeler;
- Ledigkeitsbescheinigungen (single status / no-record-of-marriage affidavits);
- Certificates of Good Standing, Articles of Incorporation und sonstige Unternehmensdokumente aus jedem einzelstaatlichen Handelsregister;
- Beglaubigte Kopien von Gerichtsakten;
- IRS Form 6166 (Bescheinigung der US-Steueransässigkeit).