Schmidt & Schmidt bietet Apostillen für Urkunden aus Antigua und Barbuda an.
Als Überseegebiet des Vereinigten Königreichs ist Antigua und Barbuda ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung 1981 beigetreten. Dokumente aus Antigua und Barbuda können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille ist der Oberste Gerichtshof. Apostille macht man direkt beim Registrator des Obersten Gerichtshofes.
Die Dokumente, die von den Behörden und anderen autorisierten Stellen und Personen von Antigua und Barbuda ausgestellt und in englischer Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisierung von Dokumenten in Antigua und Barbuda umfasst die Überprüfung der Herkunft und Echtheit des Dokuments durch einen befugten Beamten. Nach diesem Verfahren wird ein Sonderstempel auf das Dokument gestempelt - eine Apostille.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.