Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden von Saint Lucia an.
Saint Lucia ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 2001 beigetreten. Dokumente von Saint Lucia können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille sind auf Saint Lucia die folgenden Amtsträger:- Ständiger Sekretär des Auswärtigen Amts
- Stellvertreter des ständigen Sekretärs des Auswärtigen Amts
- Ständiger Sekretär des Finanzministeriums
- Stellvertreter des ständigen Sekretärs des Finanzministeriums
- Registerführer für juristische Personen und Urheberrechte
- Registerführer des Obersten Gerichtshofs
- Generalsolicitor
Mit einer Apostille können auf Saint Lucia folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)