Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Kuba an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Kuba nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Kuba ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Kuba von der kubanischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Kuba zur Verwendung in Deutschland
Die konsularische Legalisation einer kubanischen Urkunde kann notwendig sein, wenn diese in Deutschland verwendet werden soll. Wenn einer deutschen Behörde eine kubanische Urkunde vorgelegt wird, dann ist es in das pflichtgemäße Ermessen dieser Behörde gestellt, ob sie die Urkunde so akzeptiert oder die Legalisation verlangt. Da nicht viele Behörden in Deutschland kubanische Urkunden kennen, verlangen die meisten nach Erfahrung der Botschaft die Legalisation.
Die Legalisation kann durch die deutsche Botschaft in Kuba erfolgen, wenn die Urkunden vom kubanischen Außenministerium vorbeglaubigt (Minrex) wurden.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Kuba
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden aus Deutschland werden bei der Botschaft Kuba in Berlin legalisiert.
Für die Legalisation sind folgende Schritte notwendig:
- Vorbeglaubigung durch zuständige Behörde
- Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer
- Bezahlung der Bearbeitungsgebühr
Alle Dokumente müssen im Original übersetzt werden.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.