Wir bieten Grundbuchauszüge aus Deutschland mit Apostille.
In Deutschland werden Informationen über Immobilien und Grundstücke in zwei eng verknüpften Systemen gespeichert: dem Kataster und dem Grundbuch.
Das Grundbuch umfasst die komplette Bundesrepublik Deutschland, sowohl Privatgrundstücke als auch staatlichen Grundbesitz.
Das juristische Gerüst für die Verwaltung der Grundbuch Deutschlands wurde 1897 mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch gelegt und 1994 mit der Regulierung der Katasterregistration und dem Gesetz über den Kataster weiter ausgebaut.
Die Zuständigkeit für die Verwaltung fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus, so können das Finanzministerium, das Innenministerium oder das Umweltministerium zuständig sein.
Das Grundbuch ist ein Register für Grundstücke zur Belegung rechtlicher Zusammenhänge. Es wird von Gerichten erster Instanz oder (in Baden-Württemberg) von Notaren verwaltet. In den Gerichten selbst ist eine besondere Abteilung für die Verwaltung zuständig.
Ein Auszug aus dem Grundbuch über ein Grundstück besteht aus drei Teilen:
- Überschrift
- Bestandsverzeichnis mit allen relevanten Informationen (Grundstücksgrenzen, Grundstücksnummer, Grundstücksgröße und Nutzungszweck)
- Drei Abschnitte: Eigentümer und Erwerbsart des Grundstückes, Belastungen und Einschränkungen sowie Verpfändung
Ein separates Dokument enthält alle Zertifikate und Bescheinigungen, auf deren Grundlage Änderungen oder Ergänzungen im Register vorgenommen wurden.
Alle Rechte in Verbindung mit einem Grundstück werden im Grundbuch registriert. Für jedes Recht muss ein eigener Eintrag angefertigt werden. Insgesamt sind ca. 61,3 Millionen Grundstücke in der Bundesrepublik Deutschland registriert.
Staatliche Grundstücke die nicht zum Verkauf stehen werden nicht immer ins Grundbuch eingetragen, während sie im Kataster zwingend eingetragen sein müssen.
Alle Verträge die mit Immobilienobjekten zu tun haben bedürfen in Deutschland einer notariellen Zertifizierung (außer bei Hypotheken, hier wird nur die Unterschrift selbst zertifiziert).
Die Informationen der Grundbuch in Deutschland sind öffentlich zugänglich, zumeist ist es jedoch nur gegen Zahlung einer Gebühr möglich, auf das Register zuzugreifen. Unbeschränkten Zugriff genießen nur das Justizministerium, Mitarbeiter von Gemeinden wenn sie direkt bei der zuständigen Behörde anfragen sowie die Eigentümer selbst unter der Bedingung, dass sie ihre eigenen Einträge einsehen, aber nicht drucken dürfen.
Jede Person, die ein rechtmäßiges Interesse für den Zugriff auf Informationen über ein bestimmtes Grundstück nachgewiesen hat, kann nach §12 der Grundbuchordnung einen Auszug aus dem Grund erhalten. Die Angehörigen mancher Berufe (z.B. Notare) sind von dieser Beweispflicht befreit. Alle anderen Antragsteller müssen den Nachweis bei der zuständigen Behörde einreichen. Die vom Antragsteller eingereichten Informationen werden von den Beamten der Behörde genauestens auf mögliche Verletzungen der Vorgaben überprüft. Der Gläubiger eines Grundbesitzers beispielsweise hat ein berechtigtes Interesse einen Auszug aus dem Register zu erhalten, wenn er ausführliche Informationen über die Möglichkeit der Beschlagnahmung eines Objektes im Rahmen des Vollstreckungsprozesses macht (selbst wenn der Gläubiger das tatsächliche Vollstreckungsurteil noch nicht besitzt).
Nach juristischer Auslegung besteht ein berechtigtes Interesse dann, wenn der Antragsteller der zuständigen Behörde überzeugende Argumente für seine Absichten mit den Informationen geben kann. Ein tatsächliches oder wirtschaftliches Interesse kann bereits ausreichen um einen Auszug aus dem Register zu erhalten, wenn vom Antragsteller ausreichend Nachweise vorgelegt werden um auszuschließen, dass er eine illegale Absicht hat oder aus reiner Neugier den Auszug beantragt.
Es gibt drei Möglichkeiten, einen Auszug aus dem Grundbuch zu erhalten: einen Onlineantrag, persönlich in einer zuständigen Behörde oder per Post mit dem Antragsformular der Behörde.
Geodätische Ingenieure werden sorgfältig ausgewählt und müssen ein besonderes Zertifikat erwerben.
Die Aufgaben der Katasterregistration in Deutschland: Ermittlung und Bestätigung von Eigentumsrechten für Privatgrundstücke, Bereitstellung von Garantien für Eigentumsrechte, Registration von Belastungen.
Rechte, die im ins Register eingetragen werden müssen:
- Eigentum
- Gemeinsames Eigentum
- Vererbte Rechte
- Dienste
- Nutzungsrechte
- Pfandrechte
- Präventivrechte
- Verkaufsrechte
Auszüge aus den Grundbuchn können in digitaler Form oder in Papierform beantragt werden.
Die folgenden Dokumente können aus dem Grundbuch beantragt werden:
- Ausdruck des Grundbucheintrags
- Auszug mit Siegel
- Andere möglicherweise verfügbare Dokumente
Ein Auszug aus dem Grundbuch enthält:
- Registrationsnummer eines Objekts
- Standort
- Grundstücksgrenzen
- Grundfläche
- Informationen über den/die Eigentümer
- Eigentumsberechtigungen
- Informationen über Belastungen
- Informationen über Verpfändungen
Der Katasterplan enthält Informationen über:
- Standort
- Grundstücksgrenzen
Die Suche im Register ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Registernummer
- Katastereinheit
- Adresse
- Name des Eigentümers
Ein Auszug aus dem Grundbuch Deutschlands kann benutzt werden für:
- Bestätigung eines Rechtstitels
- Informationsgewinn über einen Immobilienbesitz
- Schuldeneintreibung
- Preisanalyse einer Immobilie
- weitere kommerzielle und analytische Zwecke
*manche Daten sind nicht oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.
Die Dauer der Informationsbeschaffung variiert und muss individuell festgestellt werden.
Grundbuchauszüge Deutschlands unterliegen der deutschen Gesetzgebung und dem Datenschutzgesetz.
Außerdem können sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Dokumente in jede beliebige Fremdsprache beantragen.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Apostille aus Deutschland
Deutschland ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 15. Dezember 1965 beigetreten. Das Übereinkommen ist am 13. Februar 1966 in Kraft getreten.
Deshalb unterliegen alle in Deutschland ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisationsverfahren - der Apostillierung.
Anfragen werden üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages verarbeitet.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Suche in einem Grundbuch von Deutschland | ab 297,50 € | ab 250,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Grundbuchauszugs aus Deutschland | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Grundbuchauszug aus Deutschland mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 357,00 € | ab 300,00 € |