Wir bieten Grundbuchauszüge Italiens mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille.
Gegen Ende des 20. Jahrhunderts hatte Italien zwei nebeneinander existierende Immobilienregistrationssysteme gleichzeitig: das Grundbuch für die Registration von Rechten und den Kataster für die Kartographierung und Landverwaltung. Beide Behörden wurden vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen verwaltet, jedoch von unterschiedlichen Abteilungen. 1999 schließlich wurden beide zur Behörde für Land und Grundbesitz (Agenzia del Territorio) vereinigt. 2012 wurde die Behörde für Land und Grundbesitz in die Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) integriert.
In mehreren Administrationsbereichen im Norden Italien funktioniert das vereinheitlichte System nicht, die Verwaltung geschieht hier in Anlehnung an das österreichische Modell, mit einem vom Kataster getrennten Grundbuch.
Seit der Reform der Steuerbehörde 2012 ist sie neben den finanziellen Aufgaben auch für alle Grundbuchaufgaben zuständig.
Funktionen der Steuerbehörde:
- Bereitstellung von Informationen über Immobilien für die Öffentlichkeit
- Lösungen für kartographische Probleme
- Sammlung von technischen und wirtschaftlichen Informationen
- Analyse des Immobilienmarkts
- weitere Funktionen
Die primäre Aufgabe des Katasters ist die Umsetzung von Finanzaktivitäten der Steuerbehörde. Konflikte hinsichtlich der Landnutzung werden in Italien in erster Linie vom Grundgesetz geregelt.
Die Hauptobjekte, die im Kataster registriert werden sind:
- Kommunale Immobilien und Objekte
- Katastereinheiten
Das Land umfasst rund 42 Millionen kommunale Objekte und 75 Millionen Katastereinheiten.
Ein Grundbuchauszug enthält:
- Auszugsnummer
- Datum des Eigentumserwerbs einer Immobilie
- Name der Behörde, die die Informationen bereitgestellt hat
- Grundlage für die Bereitstellung von Informationen
- Datensatznummer
- Registrierungsdatum
- staatlicher Registrar
- Gründe für die Entstehung von Recht
- Gründe für die Eintragung
- Eigentumsform
- Anzahl der Teile
- Informationen über den Eigentümer
- Informationen zum Objekt (allgemeine Beschreibung, Katasternummer, Adresse, Zweck, Gebiet, zusätzliche Informationen)
* Manche Daten sind nicht oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.
Die Dauer der Informationsbeschaffung variiert und muss individuell festgestellt werden.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
---|---|---|
Preis für elektronischen Auszug aus Italien | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für einen Grundbuchauszug aus Italien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 238,00 € | ab 200,00 € |
Die Informationen im Register werden in zwei Blöcke eingeteilt:
- Administrative Informationen (Rechte, Transaktionen, Belastungen und Eigentümer)
- Katasterbezogene Informationen (beschreibende Informationen über die Haupteigenschaften eines Grundstücks oder Objekts)
Ein Auszug aus dem Register enthält alle oben genannten Informationen über ein Objekt.
Abgesehen vom regulären Auszug (Zertifikat) können außerdem die Ergebnisse aktueller Studien und Auszüge aus Karten beantragt werden.
Die Suche im Register ist neben den herkömmlichen Parametern (Eigentümer, Adresse) auch nach dem einzigarten Identifikationscode möglich.
Die Register in Italien sind öffentlich zugänglich, Informationen werden jedoch nur gegen Zahlung einer Verzollungsgebühr ausgegeben. Informationen können in elektronischer Form über den Onlineservice oder in Papierform direkt bei der Steuerbehörde beantragt werden.
Die Suche nach Informationen über eine bestimmte Person ist nur nach der Persönlichen Italienischen Steueridentifikationsnummer (Codice fiscale).
Ein Auszug aus dem Grundbuch Italiens kann benutzt werden für:
- Bestätigung eines Rechtstitels
- Informationsgewinn über einen Immobilienbesitz
- Schuldeneintreibung
- Preisanalyse einer Immobilie
- weitere kommerzielle und analytische Zwecke
Auszüge aus dem Grundbuch Italiens unterliegen der italienischen Gesetzgebung und dem Datenschutzgesetz.
Außerdem können sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Dokumente auf Deutsch oder in jede beliebige Fremdsprache beantragen.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Apostille aus Italien
Italien ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 13. Dezember 1977 beigetreten. Das Übereinkommen ist am 11. Februar 1978 in Kraft getreten.
Deshalb unterliegen alle in Italien ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisierungsverfahren - der Apostillierung.
Anfragen werden üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages verarbeitet.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
---|---|---|
Preis für einen elektronischen Grundbuchauszug aus Italien | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Grundbuchauszugs aus Italien | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Grundbuchauszug aus Italien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 238,00 € | ab 200,00 € |