Wir bieten Grundbuchauszüge Lettlands mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille.
Informationen über Immobilien in Lettland werden in zwei Systemen gespeichert: dem Katasterinformationssystem (kadastrs) und dem Grundbuch.
Zwischen 1992 und 1993 wurde die Landreform umgesetzt, während der es massive Übergänge von Eigentum in Privatbesitz gab. Deswegen entstand die Notwendigkeit, ein neues Registrationssystem für Eigentumsrechte an unbeweglichen Gegenständen einzurichten. Von 1998 bis 2001 wurde das Grundbuch digitalisiert.
Dieses staatliche, digitalisierte, vereinheitlichte Grundbuch wird von der Gerichtsverwaltung Lettlands (Tiesu administrācija) verwaltet. Es speichert Informationen über Rechte und Belastungen von Immobilien im Grundregister.
Arten von Immobilienobjekten in Lettland:
- Grundstück
- Grundstück mit Bauarbeiten
- Baustelle
- Wohnhaus inklusive Wohngruppen
Die Wartung des Grundbuchs wird vom Gesetz über das Grundbuch geregelt.
Die gesamte Geschichte einer Immobilie kann im Grundbuch zurückverfolgt werden: Transaktionen, Verpfändungen, Beschlagnahmungen etc.
Arten von Informationen im Grundbuch:
- Einträge (weisen Rechte auf Basis von Transaktionen zu - normalerweise Kaufverträge)
- Bemerkungen (Einschränkungen oder Belege der Rechte)
Arten von Bemerkungen:
- Insolvenzerklärung des Eigentümers
- (Erstattungs-)Ansprüche gegenüber einer Immobilie
- Verwahrungsrecht
- Absicherung von Forderung, etc.
Informationen über ein Dokument werden im Einträge-Bereich gespeichert, auf Basis dieser Informationen wird dann ein Eintrag der Rechte selbst verfasst mit Zuweisungnummer und Gerichtsentscheidung.
Das Grundbuch ist ein öffentlich zugängliches Register (unter dem Vorbehalt einiger weniger Bedingungen).
Aus dem Grundbuch können beantragt werden:
- Auszüge
- Mündliche Eigentumsbescheinigung
- Allgemeine Informationen aus den verarbeiteten Daten
- Individuelle Informationen aus den verarbeiteten Daten
- Allgemeine Informationen
Die Suche im Register ist möglich nach:
- Registrationsnummer
- Katasternummer
- Exaktem Standort
Der Eigentümer eines Objekts kann aus dem Grundbuch alle vorhandenen Informationen über sein eigenes Objekt beantragen. Dritte können aus dem Grundbuch alles außer Informationen über den Eigentümer, Transaktionen und Belastungen erhalten. Diese Informationen werden nur durch Gerichtsentscheid auf Basis eines berechtigten Interesses herausgegeben.
Auszüge aus dem Grundbuch können in den Büros des Grundregisters oder in der zuständigen Gerichtsverwaltung beantragt werden.
Es sollte angemerkt werden, dass manche Eigentümer auf Grundlage persönlicher Überlegungen nach dem Erwerb eines Eigentumsrechts nicht direkt einen Änderungsantrag im Register stellen.
Das Datenbanksystem des Katasters wird vom Staatlichen Landservice verwaltet.
Der Kataster enthält:
- Schriftliche Informationen (allgemeine Informationen über Immobilien und deren Eigentümer)
- Räumliche Daten (Grenzen, Grenzpunkte, Außenkonturen, etc.)
- Kartographische Daten
Die Befugnisse des Katasters werden vom Gesetz über den Staatlichen Immobilienkataster geregelt.
Der öffentliche Teil des Katasters ist über das Internet verfügbar.
Der öffentlich zugängliche Teil enthält nur allgemeine Informationen über Immobilien, ihren Aufbau und ungefähre räumliche Daten. Der Zugriff auf die vollständigen Katasterinformationen (inklusive raumbezogener Daten, detaillierter Informationen, Schätzung des Wertes, Verpfändungen etc.) wird nur gegen Zahlung einer Gebühr gewährt.
Das Grundregister Lettlands enthält Informationen über mehr als 1,2 Millionen Immobilien und Grundstücke.
Ein Auszug aus dem Grundbuch Lettlands kann benutzt werden für:
- Bestätigung eines Rechtstitels
- Informationsgewinn über einen Immobilienbesitz
- Schuldeneintreibung
- Preisanalyse einer Immobilie
- weitere kommerzielle und analytische Zwecke
*manche Daten sind nicht oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.
Die Dauer der Informationsbeschaffung variiert und muss individuell festgestellt werden
Grundbuchauszüge Lettlands unterliegen der lettischen Gesetzgebung und dem Datenschutzgesetz.
Außerdem können sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Dokumente auf Deutsch oder in jede beliebige Fremdsprache beantragen.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Apostille aus Lettland
Lettland ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 11. Mai 1995 beigetreten. Das Übereinkommen ist am 30. Januar 1996 in Kraft getreten.
Deshalb unterliegen alle in Lettland ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisierungsverfahren - der Apostillierung.
Anfragen werden üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages verarbeitet.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für einen elektronischen Grundbuchauszug aus Lettland | ab 71,40 € | ab 60,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Grundbuchauszugs aus Lettland | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Grundbuchauszug aus Lettland mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |