Schmidt & Schmidt bietet Legalisierungsdienstleistungen für in Italien ausgestellte Dokumente.
Italien ist seit 1977 Mitglied des HCCH; Das Haager Übereinkommen über die vereinfachte Beglaubigung ist am 11. Februar 1978 in Kraft getreten.
Die Apostille oder „Haager Apostille“ ist ein Zertifikat, dass die Herkunft einer öffentlichen Urkunde (z. B. einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde, eines Urteils usw.) beglaubigt Handelsregisterauszug oder notarielle Beglaubigung). Es bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Autorität eines Beamten, der das öffentliche Dokument unterzeichnet hat.
In Italien ausgestellte und mit einer Apostille beglaubigte Dokumente gemäß Haager Übereinkommen von 1961 werden in allen Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt und erfordern keine andere Form der Beglaubigung, wie beispielsweise eine konsularische Legalisierung, was den Kosten- und Zeitaufwand für die Beglaubigung von Dokumenten erheblich reduziert. Bisher sind mehr als 120 Staaten der Konvention beigetreten.
Für die Erteilung der Apostille zuständige Behörden in Italien
- Der Staatsanwalt bei dem Gericht, in dessen Zuständigkeitsbereich die Dokumente ausgestellt wurden: Dies gilt für gerichtliche Dokumente, Personenstandsurkunden und notarielle Urkunden.
- Der Präfekt mit örtlicher Zuständigkeit, der Präsident der Region Valle d'Aosta und der Regierungskommissar für die ProvinzenTrente und Bolzano: Dies gilt für alle anderen Verwaltungsdokumente, die von dem Übereinkommen erfasst werden.
Die Staatsanwaltschaft bei den Gerichten ist für die Legalisierung von Urkunden zuständig, die von Notaren oder Kanzleramtsbeamten unterzeichnet wurden.
Die Präfekturen hingegen sind für die Legalisierung von Dokumenten zuständig, die von anderen italienischen Behörden unterzeichnet wurden, wie etwa von Standesbeamten oder Bildungseinrichtungen.
Typen von Dokumenten
Kann apostilliert werden | Kann nicht apostilliert werden |
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Dokumenten Anforderungen für die Apostille in Italien
Seit 2006 nimmt Italien am elektronischen Apostille-Programm (e-APP) teil, d.h. es unterstützt die elektronische Ausstellung und Überprüfung von Apostillen in der ganzen Welt.
Nach dem Apostille-Übereinkommen müssen Apostillen außerdem mit fortlaufenden Nummern versehen werden, wobei jede ausgestellte Apostille eine eigene Nummer hat. Eine Apostille enthält ein Siegel und 10 wesentliche Angaben, die wie folgt lauten:
- Name des Landes, das das Dokument ausstellt
- Name der Person, die das Dokument unterzeichnet hat
- Eigenschaft, in der der Unterzeichner gehandelt hat
- Name der Behörde, die das Siegel oder den Stempel angebracht hat (bei nicht unterzeichneten Dokumenten)
- Ort der Beglaubigung
- Datum der Beglaubigung
- Ausstellende Behörde
- Nummer der Bescheinigung
- Siegel oder Stempel der ausstellenden Behörde
- Unterschrift der ausstellenden Behörde
Legalisierung dänischer Bildungsdokumente zur Verwendung im Ausland
Ausgestellte Bildungsdokumente wie Schulzeugnisse, Zeugnisse über Universitätsabschlüsse, Transcripts of Records, Immatrikulationsbescheinigungen und andere Zeugnisse von Schulen oder Universitäten sind im Ausland erst wirksam, wenn sie mit einer Apostille beglaubigt werden. Beispielsweise kann für die Bewerbung für einen Master- oder PhD-Studiengang eine Apostille für Ihren ausländischen Abschluss erforderlich sein.
Je nach Zielland und spezifischen Anforderungen können verschiedene Arten der Legalisierung für italienische Dokumente erforderlich sein.
- Beeidigte Übersetzung: Übersetzung des Dokuments durch einen beglaubigten Übersetzer.
- Apostille: Weitere Informationen zur Apostille finden Sie in den obigen Abschnitten.
- Legalisierung: Die Einzelheiten des Verfahrens hängen von den Vereinbarungen zwischen Italien und dem Zielland ab.
Die Legalisierungsverfahren dienen dazu, die Echtheit des Dokuments zu überprüfen. Die Legalisierung erfolgt nach der Übersetzung von Dokumenten für das Ausland. Dazu gehört auch die Beglaubigung der Unterschrift. In Italien ist in der Regel die Präfektur (Prefettura) für die Beglaubigung von Dokumenten zuständig.
Die Staatsanwaltschaft des Bezirks, in dem sich der Notar oder das Justizamt befindet, ist für die Handlungen der Notare, Justizbeamten und Gerichtsbediensteten zuständig.
Antragsteller, die ein Dokument in Italien legalisieren lassen möchten, haben zwei Möglichkeiten:
- Senden Sie das Dokument per Post an die Präfektur, zusammen mit einem leeren, frankierten und selbstadressierten Umschlag für die Rücksendung des Dokuments;
- Einen Termin vereinbaren und die Präfektur persönlich aufsuchen, um die Legalisierung zu beantragen.
Anerkennung der Echtheit öffentlicher Urkunden innerhalb der EU
Italien hat bilaterale Abkommen geschlossen mit:
Mehrsprachige Urkunden (nach CIEC–Übereinkommen)
Personenstandsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse, die von einem der Vertragsstaaten nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission (CIEC–Übereinkommen) für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausgestellt werden, sind in Italien von jeder Förmlichkeit befreit.
Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976 (Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus den Personenstandsbüchern: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde) sind:
- Österreich, Deutschland, Bosnien -Herzegowina, Bulgarien, Estland, Italien, Kap Verde, Zypern, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.
Vertragsstaaten des Münchener CIEC-Übereinkommens vom 05.09.1980 (Ausstellung mehrsprachiger Ehefähigkeitszeugnisse) sind:
- Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Moldawien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Spanien, Türkei.
Verordnung über öffentliche Urkunden (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016
Darüber hinaus vereinfacht die Verordnung über öffentliche Urkunden (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016 den Verkehr bestimmter öffentlicher Urkunden, die in einem EU-Mitgliedstaat vorgelegt werden müssen und die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt worden sind und befreit dadurche die öffentlichen Urkunden von der Bestätigung der Echtheit mit der Apostille mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Bürger zu senken.
Konsularische Legalisation von Dokumenten
Im Falle eines Dokuments, das in einem Land verwendet werden soll, dass das Haager Übereinkommen nicht anerkennt, wie die Vereinigten Arabischen Emirate oder andere nicht aufgeführte Länder, muss die Bescheinigung konsularisch legalisiert werden. Eine vollständige Liste der Länder, die Apostillen akzeptieren und verwenden, finden Sie hier
Die konsularische Legalisation ist ein Verfahren zur Anerkennung der Rechtmäßigkeit von Dokumenten, das mehrstufig, länger und kostspieliger ist als die Beglaubigung mit Apostille.
Die konsularische Legalisation ist ein zeit- und kostenaufwändigeres Verfahren als die Apostille, bei der die Bescheinigung mehrere Vorbeglaubigungsverfahren durchläuft und anschließend im Konsulat des Ziellandes in Italien beglaubigt wird. Oft muss das Dokument von einem beglaubigten Übersetzer in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt werden.
Es ist zu beachten, dass die Bescheinigung nur in dem Land gültig ist, dessen Konsulatszeichen es trägt, und nicht in anderen Ländern verwendet werden kann.
Die Dauer der konsularischen Legalisation eines Dokuments ist im Allgemeinen nicht begrenzt, aber die Gültigkeit der Bescheinigung selbst kann eingeschränkt werden.
Die Hauptunterschiede zwischen einer Apostille und einer konsularischen Legalisation von Dokumenten
Die Gemeinsamkeit zwischen Apostille und konsularischer Legalisation besteht darin, dass sie ein offizielles Dokument zur Vorlage bei Institutionen in einem anderen Land beglaubigen. Sie weisen allerdings viele Unterschiede auf.
Apostille | Konsularische Legalisation | |
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Nutzung | Kann nur zwischen Ländern verwendet werden, die dem Haager Übereinkommen über die vereinfachte Beglaubigung von Dokumenten beigetreten sind. | Verwendung zwischen Staaten, von denen einer oder beide keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens sind, oder wenn einer der Vertragsstaaten gegen den Beitritt des anderen einen Einspruch eingelegt hat. |
Schwierigkeiten bei der Erlangung | Gemäßigt. Um eine Apostille zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde des Landes, in dem das Dokument ausgestellt wurde. | Hoch. Für die konsularische Legalisation müssen Sie sich an verschiedene Behörden und Konsulate des Landes wenden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. |
Vorbeglaubigung | Nicht notwendig. | Eine Vorbeglaubigung durch die zuständige Behörde ist erforderlich. |
Legalisation beim Konsulat des Ziellandes | Sie brauchen sich nicht an das Konsulat des Ziellandes zu wenden. | Der letzte Schritt der Legalisierung findet im Konsulat des Bestimmungslandes statt, in der Regel im Ausstellungsland. |