Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Bolivien an.
Bolivien ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung im Jahr 2017 beigetreten. Dokumente aus Bolivien können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille ist in Bolivien das Auswärtige Amt.
Die Dokumente, die von den Behörden und anderen autorisierten Institutionen und Organisationen Boliviens ausgestellt und in Spanisch oder einer anderen Amtssprache des Landes veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisierung von Dokumenten in Bolivien umfasst die Überprüfung der Echtheit durch einen befugten Beamten des Außenministeriums. Nach diesem Verfahren wird ein Sonderstempel - eine Apostille - auf dem Dokument angebracht.
Die Apostille in Bolivien ist eine viereckiger Stempel mit einer Seitengröße von mindestens 9 Zentimetern in spanischer Sprache, die den obligatorischen Titel „Apostille“ und einen Link zum Haager Übereinkommen von 1961 in französischer Sprache (Convention de la Haye du 5 octobre 1961) enthält. Der Inhalt des Stempels ist im Haager Übereinkommen festgelegt.
Mit einer Apostille können in Bolivien folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszüge aus Bolivien einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.