Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden von den Amerikanischen Jungferninseln an.
Urkunden von den Amerikanischen Jungferninseln werden in Deutschland nur dann anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Als Außengebiet der Vereinigten Staaten sind die Amerikanischen Jungferninseln dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation 1981 beigetreten. Dokumente von den Amerikanischen Jungferninseln können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille sind auf den Amerikanischen Jungferninseln die folgenden Behörden:
- Das United States Department of State beglaubigt Urkunden, die von Bundesbehörden ausgestellt werden
- Dokumente aus dem Gerichtswesen werden vom Sekretär des District Court of the Virgin Islands beglaubigt
- Der Gouverneur beglaubigt die Urkunden, die von lokalen Behörden ausgestellt werden.
Die Dokumente, die von den Behörden der Amerikanischen Jungferninseln ausgestellt und in englischer Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Beglaubigung von Dokumenten auf den US-amerikanischen Jungferninseln umfasst die Überprüfung der Herkunft und Echtheit des Dokuments durch einen befugten Beamten des Amtes des Vizegouverneurs. Nach diesem Verfahren wird dem Antragsteller in der Regel eine besondere Bescheinigung ausgestellt - eine Apostille.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.