Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Bermuda an.
Als britisches Überseegebiet ist Bermuda dem multilateralen Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation 1965 beigetreten. Die Beglaubigung erfolgt durch eine Apostille. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift aber nicht des Inhalts.
Zuständig für die Apostille ist in Bermuda das Parlamentarischen Register.
Die Dokumente, die von Behörden und anderen offiziellen Strukturen der Bermuda ausgestellt wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisierung von Dokumenten mit einer Apostille in Bermuda umfasst die Überprüfung des Ursprungs des Dokuments und seiner Echtheit durch befugte Beamte. Nach diesem Verfahren in Bermuda wird in der Regel ein spezielles Zertifikat mit einem Dokument eingereicht.
Apostille in Bermuda ist eine Bescheinigung mit einer Seitengröße von mindestens 9 Zentimetern in englischer Sprache, die den obligatorischen Titel "Apostille" und einen Link zum Haager Übereinkommen von 1961 in französischer Sprache (Übereinkommen von La Haye vom 5. Oktober 1961) enthält. Der Inhalt des Stempels ist im Haager Übereinkommen festgelegt.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.