Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden von St. Vincent und den Grenadinen an.
St. Vincent und die Grenadinen ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1979 beigetreten. Dokumente von St. Vincent und den Grenadinen können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille sind auf St. Vincent und den Grenadinen die folgenden Amtsträger:
- Ständiger Sekretär des Außenministeriums
- Registerführer des Obersten Gerichtshofs
- Konsul des Justizministeriums
- Vorsitzender des Internationalen Finanzdienstes
- Stellvertreter des Vorsitzenden Internationalen Finanzdienstes
- Verwaltung des Internationalen Finanzdienstes
Die Dokumente, die von den Behörden und anderen autorisierten Stellen und Personen des Staates St. Vincent und die Grenadinen ausgestellt und in englischer Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Beglaubigung von Dokumenten im Bundesstaat St. Vincent und die Grenadinen umfasst die Überprüfung der Herkunft und Echtheit des Dokuments durch einen bevollmächtigten Beamten. Nach diesem Verfahren wird ein Sonderstempel auf das Dokument gestempelt - eine Apostille.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können auf St. Vincent und den Grenadinen folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszüge von St. Vincent und den Grenadinen einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.