Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Mexiko an.
Die Vereinigten Mexikanischen Staaten sind dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung im Jahr 1994 beigetreten. Dokumente aus Mexiko können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille sind in Mexiko die folgenden Institutionen:
- Das Innenministerium beglaubigt Dokumente, die von Bundesbehörden ausgestellt werden
- Die Föderale Regierung beglaubigt Personenstandsurkunden, Führungszeugnisse und notarielle Urkunden
Die Dokumente, die von den zuständigen Bundes- oder Kommunalbehörden ausgestellt und in spanischer Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisierung von Dokumenten in Mexiko umfasst die Überprüfung der Echtheit eines Dokuments durch einen befugten Beamten. Nach diesem Verfahren wird ein Sonderstempel - eine Apostille - auf dem Dokument angebracht.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Desweiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Bei uns können Sie auch Handelsregisterauszüge aus Mexiko mit Apostille einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.