Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden aus Peru an.
Peru ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 2010 beigetreten. Dokumente aus Peru können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille ist in Peru das Auswärtige Amt.
Das entsprechende Dokument muss zunächst von der zuständigen staatlichen oder kommunalen Stelle vorbeglaubigt werden:
- Bildungsurkunden (je nach Bildungsniveau) - das Bildungsministerium, in den städtischen und regionalen Bildungsministerien
- Personalurkunden - Informationsdienst des Nationalen Registers für Identifizierung und Personenstandsanzeige
- Dokumente zur Taufe und andere religiöse Dokumente - Erzbistum von Lima
- Krankenakten - das Gesundheitsministerium
- Veterinär- und Phytodokumente - nationales landwirtschaftliches Gesundheitsdienst
- strafrechtliche Haftungsbescheinigungen - nationales Strafregister
- polizeiliche Dokumente - Direktion für Strafsachen oder in der Generaldirektion für Polizei
- Migrationsdokumente - Generaldirektion für Migration und Einbürgerung
- notarielle Urkunden- Vorstand des Notariats
- Gerichtsunterlagen - Justizverwaltung
- Übersetzungen - Übersetzerregister usw.
Die Dokumente, die von den Behörden und anderen autorisierten Stellen Perus in spanischer Sprache ausgestellt wurden, können apostilliert werden.
Die Beglaubigung von Dokumenten in Peru umfasst die Überprüfung ihrer Echtheit und Herkunft in zwei Schritten (Vorbeglaubigung und tatsächlich Legalisierung). Nach diesem Verfahren wird ein Sonderstempel auf dem Dokument angebracht oder eine Bescheinigung beigefügt - eine Apostille.
Die Echtheit der Apostille kann anhand einer Nummer in einer speziellen Internetquelle überprüft werden.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Peru folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszüge aus Peru einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.