Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Urkunden aus Saba an.
Als Besondere Gemeinde der Niederlande ist Saba dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1967 beigetreten. Dokumente aus Saba können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden. Urkunden aus Saba können in den Niederlanden ohne Apostille benutzt werden.
Zuständig für die Apostille ist in Saba der Gouverneur.
Die auf Saba ausgestellten Dokumente kann man in den Niederlanden ohne Apostille verwenden.
Die Dokumente, die von den Behörden, der örtlichen Regierung in niederländischer oder englischer Sprache ausgestellt wurden, können beglaubigt werden.
Die Beglaubigung von Dokumenten in Saba umfasst die Überprüfung der Herkunft und Echtheit des Dokuments. Nach diesem Verfahren wird ein Sonderstempel - eine Apostille - auf dem Dokument angebracht.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Saba folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszüge aus Saba einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.