Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Apostille aus Staaten in Europa und EU, die dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, an.
Diese Staaten erkennen gegenseitig die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille an. Dies mindert den Kostenaufwand, der aufgrund der Beglaubigung entsteht.
Apostille ist ein Stempel in der Form eines Quadrates. Sie kann in der Amtssprache der ausstellenden Behörde ausgefüllt sein. Die Überschrift „Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)“ ist zwingend in französischer Sprache vorgesehen. Jede Apostille ist registriert und enthält das Ausstelldatum und einzigartige Nummer. Die Apostille wird von den staatlichen Stellen für Urkunden aus dem Tätigkeitsbereich der Stelle ausgestellt. Mehr Informationen über Zuständigkeiten und Besonderheiten des Prozedere entnehmen Sie unseren Länderinformationen.
Die Legalisation durch Apostille erfolgt in dem Land, wo das Dokument ausgestellt wurde.
Momentan sind folgende Staaten dem Haager übereinkommen beigetreten: Bahrain, Hongkong, Israel, Indien, Macau, Mongolei, Oman, Tadschikistan, Türkei, Usbekistan, Südkorea, Japan und andere.
China ist kein Mitgliedsstaat des Haager Übereinkommens, dеswegen müssen die in China ausgestellten Urkunden bei der Botschaft legalisiert werden. Konsularische Legalisation ist teurer und aufwendiger als die Beglaubigung mit der Apostille. Das Dokument muss zuvor beim Auswärtigen Amt oder anderen zuständigen Behörden vorbeglaubigt und in die Landessprache übersetzt werden.