Schmidt & Schmidt bietet konsularische Legalisation und Apostille für Urkunden und Handelsregisterauszüge aus Georgien an.
Urkunden aus Georgien werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Georgien ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 2007 beigetreten. Dokumente aus Georgien können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden. In Abchasien und Südossetien ist die Haager Konvention nur eingeschränkt gültig.
Für die Apostille sind in Georgien folgende Behörden zuständig:
- Bildungsministerium für Diplome, Abschlusszeugnisse etc.
- Gerichtshof für Gerichtsentscheidungen
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales von Georgien für Dokumente in Bezug auf Gesundheitsschutz, Beschäftigung und soziale Dienste
- Standesamt des Justizministeriums von Georgien für Personalurkunden
- Ministerium für Angelegenheiten Georgiens, Vertriebene, Flüchtlinge und Umsiedlung für bestimmte Dokumente in Bezug auf Abchasien und Südossetien
Die Dokumente, die von den georgischen Behörden ausgestellt und in georgischer Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden. Dokumente, die in der georgischen SSR vor 1991 veröffentlicht wurden, unterliegen nicht der konsularischen Legalisation in Georgien (neue Dokumente müssen beschafft werden).
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Apostille ist unbeschränkt gültig.
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten. Urkunden, die vor 1991 ausgestellt wurden, können nicht apostilliert werden. In diesem Fall müssen Sie sich die betreffenden Unterlagen neu ausstellen lassen.