Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus dem Libanon an.
Der Libanon ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Die Urkunden müssen legalisiert werden. Die konsularische Legalisation erfolgt für Urkunden durch die deutsche Botschaft in Libanon.
Konsularische Legalisation der Dokumente aus dem Libanon zur Verwendung in Deutschland
Bei der konsularischen Legalisation müssen die Urkunden mehrere Stellen durchlaufen. Sie müssen erst vom Außenministerium vorbeglaubigt werden und anschließend von einem in Deutschland vereidigten oder offiziellen Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Erst dann können die Urkunden bei der deutschen Botschaft endbeglaubigt werden. Die Botschaft Beirut legalisiert neben libanesischen Urkunden stellvertretend für die (geschlossene) Botschaft Damaskus auch syrische Personenstandsurkunden.
Zu legalisierenden Urkunden müssen in folgender Form vorgelegt werden:
- Zeugnisse, Notenaufstellungen, Bescheinigungen nur als Original
- Personenstandsurkunden, Eheverträge, sonstige religiöse Urkunden als beglaubigte Kopie (einfache Kopie reicht nicht!)
- Ledigkeitsbescheinigungen und sämtliche Bescheinigungen des „Moukhtars“ (=Ortsvorsteher) können nicht legalisiert werden. Ein geeigneter Nachweis über den Personenstand ist der Einzelzivilregisterauszug
- Private Bescheinigungen, z. B. von Arbeitgebern, sind keine öffentlichen Urkunden und können daher nicht legalisiert werden
- Arabischsprachige Urkunden müssen mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden, diese soll an eine einfache Kopie der Urkunde geheftet werden
- Das Dokument muss von der übergeordneten libanesischen Innenbehörde und dem libanesischen Außenministerium vorbeglaubigt sein.
Konsularische Legalisation der deutschen Dokumente zur Verwendung im Libanon
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Die deutsche Urkunden müssen zur Verwendung im Libanon von der libanesischen Botschaft in Berlin legalisiert werden. Wir unterstützen Sie auch hierbei.