Die technische Regelung ТR 2018/024/BY "Telekommunikationsanlagen. Sicherheit" gilt für Telekommunikationsanlagen, die im Hoheitsgebiet der Republik Belarus in Verkehr gebracht werden, einschließlich solcher, die Teil anderer technischer Anlagen sind.
Telekommunikationsanlagen müssen so konzipiert und hergestellt werden, damit sie bei der richtigen Verwendung und Montage während der gesamten Lebensdauer den technischen Anforderungen entsprechen.
Die Verordnung enthält eine vollständige Liste der Telekommunikationsanlagen, für die eine Konformitätsbestätigung erforderlich ist (Anhang Nr. 1 und Nr. 2), sowie Konformitätsbestätigungsschemen, die für die Zertifizierung und Deklarierung verwendet werden.
Ausgeschlossen sind:
- Geräte ausschließlich für die Bedürfnisse von Regierung, nationaler Sicherheit, Verteidigung, Strafverfolgung, Notfallprävention und Reaktion
- Geräte, die in verschlüsselten und geheimen Kommunikationssystemen im Interesse der Strukturen der militärischen Organisation von Staaten verwendet werden;
- Geräte verwendet in Zivilluftfahrt und Seeverkehr
- Geräte für Satellitennavigationsystem;
- Ausrüstung für Amateurfunk;
- Genbrauchte Geräte;
- Von juristischen Personen eingeführte Telekommunikationsanlagen als Komponenten, Materialien zur Verwendung in der eigenen Produktion;
- Telekommunikationsgeräte, die als Muster, Exponate und Werbematerial für Ausstellungen, Messen, Werbeaktionen bestimmt sind
Die Betriebsunterlagen müssen folgende Informationen enthalten:
- Verwendungszweck;
- Grundlegende Merkmale und Parameter von Telekommunikationsanlagen;
- Version der installierten Software (falls verfügbar);
- Montageanleitung und Anschluss an Wechselstromnetz, Telekommunikationsnetz und andere technische Netze
- Bedienungsanleitung
- Lagerung, Transport, Montage und Entsorgung
- Informationen zu Maßnahmen, die bei Erkennung von Störungen ergreift werden müssen;
- Name und Adresse des Herstellers und seine Kontaktdaten;
- Name und Adresse des bevollmächtigten Vertreters
- Monat und Jahr der Herstellung
Die Betriebsdokumente werden in der Landessprache der Republik Belarus ausgeführt: Weißrussisch und (oder) Russisch auf Papier und (oder) elektronisch.
Die Markierung sowie die Betriebsunterlagen von Telekommunikationsanlagen müssen Informationen enthalten, die über die Identifizierung und den Verwendungszeck des Geräts Aufschluss geben.
Konformitätsbewertungsverfahren
Es gibt zwei Arten der Konformitätsbewertung – Zertifizierung oder Deklarierung. Zertifizierung ist für Produkte im Anhang 1 vorgesehen.
Zum Beispiel unterliegen folgende Telekommunikationsanlagen einer obligatorischen Zertifizierung:
- Telekommunikationsanlagen, die die Funktionen von Datenübertragungssystemen erfüllen;
- Datenübertragungssysteme
- Geräte, die Funktionen zum Erzeugen, Codieren, Decodieren, Multiplexen, Konvertieren, Senden und Empfangen von digitalen Fernseh- und Rundfunksignalen.
Für die Zertifizierung sind vier Schemen vorgesehen:
- 1c – für eine Serienproduktion
- 2c - für eine Serienproduktion, wenn der Hersteller im Rahmen des nationalen Qualitätsmanagementsystem zertifiziert ist
- 3c – für eine Chargen-Lieferung
- 4c – für eine Einzellieferung
Die Deklarierung ist für Produkte aus der Liste im Anhang 2 notwendig, zum Beispiel:
- Telefonanlagen aller Art, die an Kabel angeschlossen sind
- DECT-Funkgeräte, einschließlich Funkmodule anderer Geräte
- Funkgeräte mit kurzer Reichweite, einschließlich Funkmodule in anderen Geräten, die im Hochfrequenzband von 25 MHz bis 30 GHz arbeiten und für die Übertragung von Telekommunikationsnachrichten ausgelegt sind
Für die Deklarierung sind fünf Schemen vorgesehen:
- 1d – für eine Serienproduktion
- 2d - für eine Chargen-Lieferung
- 3d – für eine Serienproduktion mit Prüfungen in einem zertifizierten Labor in Weißrussland
- 4d – für eine Chargen-Lieferung mit Prüfungen in einem zertifizierten Labor in Weißrussland
- 6d - für eine Serienproduktion, wenn der Hersteller im Rahmen des nationalen Qualitätsmanagementsystem zertifiziert ist
Technische Regulierung in Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion - EAWU
Nach dem Inkrafttreten des Beschlusses der Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion zwischen Russland, Weißrussland und Kasachstan über die Harmonisierung der nationalen Sicherheitsstandards am 18.06.2010 wurden schrittweise die bisherigen nationalen Regeln der technischen Regulierung sowie TR Zertifizierung außer Kraft gesetzt und zum Großteil durch die neuen technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion - TR ZU in jedem Branchenbereich ersetzt. Darüber hinaus wurde in der Eurasischen Wirtschaftsunion neben der EAC Zertifizierung auch die EAC Deklarierung als eine einfachere und günstigere Art der Konformitätsbewertung eingeführt.
Als Vorbild wurde die europäische CE-Kennzeichnung genommen, viele der technischen Regelwerke wurden mit den EU-Richtlinien des neuen Konzepts harmonisiert. Man kann sagen, dass der Begriff EU-Richtlinie analoge Bedeutung mit dem Begriff technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion hat.
Es wurde ähnlich dem CE-Zeichen auch das einheitliche Konformitätszeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt. Dieses Zeichen besteht aus drei stilisiertem Buchstaben "EAC" als Abkürzung für «EurAsian Conformity».
Notwendige Unterlagen
In jedem technischen Regelwerk sind unterschiedliche Anforderungen an die entsprechende Dokumentation festgehalten. Typischerweise sind dies:
- Antrag auf TR Zertifizierung
- Technischer Pass
- Bedienungsanleitung
- Prüfprotokolle
- Ausführliche Produktbeschreibung und genaue Produktbezeichnung
- ISO 9001 Zertifikat
Dauer und Kosten der Zertifizierung
Dauer und Kosten der Zertifizierung hängen von unterschiedlichen Faktoren, wie z.B.: Art der Waren, Notwendigkeit vom Laboruntersuchungen und Komplexität allgemeiner Untersuchungen ab. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf der Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung eines Zertifikats kann einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen.
Bevollmächtigter Vertreter
Ein Hersteller, der nicht in Weißrussland seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung von seinen Produkten auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.
Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigter Vertreter in Russland und EAWU beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung darf nur ein in Belarus ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Bestellung eines Zertifikats erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie ihres Zertifikats per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.