Die registrierungspflichtigen Messgeräte, die in Russland in Bereichen der staatlichen Überwachung eingesetzt werden sollen, müssen vor der Inbetriebnahme und nach Reparaturen einer Eichung sog. Erstkalibrierung unterzogen werden. Während des Betriebs müssen die Messgeräte kontinuierlich geeicht werden. Durch die Eichung wird die Richtigkeit einer Messgröße eines Messgerätes geprüft. Die Eichung wird vom Bundesgesetz der Russischen Föderation № 102 "Über die Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen" reguliert:
Die Erstkalibrierung von Messgeräten ist eine Reihe von Verfahren, die durchgeführt werden, um die Konformität der messtechnischen Anforderungen zu bestätigen
Die metrologische Zertifizierung ist die Voraussetzung für die Erstkalibrierung vom Messmittel in Russland, nur zertifizierte Messgeräte dürfen der Erstkalibrierung unterzogen werden.
Die Eichung wird von einer in Russland akkreditierten Stelle durchgeführt. Nach einer erfolgreichen Erstkalibrierung wird ein Eichzeugnis erstellt und auf das Messgerät wird ein Eichzeichen aufgetragen. Ergebnisse der Erstkalibrierung werden auch in die Bedienungsanleitung oder in den technischen Pass eingetragen.
Die Ergebnisse der Erstkalibrierung werden im Föderalen Verzeichnis registriert.
Messmittel, die keiner staatlichen Überwachung unterliegen, können einer freiwilligen Kalibrierung unterzogen werden.