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TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten

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Ansprechpartner

Preview Alexej Schmidt
Alexej Schmidt
Geschäftsführender Partner
+49 851 226 083 1
alexej.schmidt@schmidt-export.de

Technische Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion

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  • TR ZU 023/2011 Für Saftprodukte und Produkte aus Obst und Gemüse
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  • TR ZU 028/2012 Über die Sicherheit von Sprengstoffen und Produkten auf derer Basis
  • TR ZU 029/2013 Über die Sicherheit von Nahrungsmittelzusätzen, Geschmacksverstärkern und technologischen Hilfsmitteln
  • TR ZU 030/2012 Über die Sicherheit von Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten
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  • TR EAWU 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
  • TR EAWU 038/2016 Über die Sicherheit von Attraktionen
  • TR EAWU 039/2016 Über die Anforderungen an Mineraldünger
  • TR EAWU 040/2016 Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten
  • TR EAWU 041/2017 Über die Chemikaliensicherheit
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  • TR EAWU 043/2017 Über die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz - und Feuerlöschanlagen
  • TR EAWU 044/2017 Über die Sicherheit von verpacktem Trinkwasser und natürlichem Mineralwasser
  • TR EAWU 045/2017 Über die Sicherheit von Erdöl
  • TR EAWU 046/2018 Über die Sicherheit vom Erdgas
  • TR EAWU 047/2018 Über die Sicherheit von alkoholischen Getränken
  • TR EAWU 048/2019 Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte
  • TR EAWU 049/2020 Über die Anforderungen an Rohrfernleitungen zum Transport von flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen
  • TR EAWU 050/2021 Über die Sicherheit von Produkten für den Zivilschutz und den Schutz vor natürlichen und von Menschen verursachten Notfällen
  • TR EAWU 051/2021 Über die Sicherheit von Geflügelfleisch und Erzeugnissen seiner Verarbeitung
  • TR EAWU 052/2021 Über die Sicherheit von U-Bahn-Fahrzeugen

TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten

Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an mit Gas betriebenen Geräte zum Schutz von Leben und Gesundheit von Mensch und Tier, Umwelt, Eigentum.

Des Weiteren dient es sowohl der Vermeidung irreführender Handlungen gegenüber dem Verbraucher, als auch der Sicherstellung der Energieeffizienz und Ressourcenschonung.

Das Technische Regelwerk TR ZU 016/2011 soll sowohl die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an mit Gas betriebene Geräte auf Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion, als auch einen freien Warenverkehr gewährleisten.

Verabschiedet am 09. Dezember 2011
In Kraft getreten am 15. Februar 2013

Mit Gas betriebene Geräte dürfen erst dann auf den Markt Russlands und der EAWU, wenn diese den Anforderungen dieses und anderer Technischen Regelwerke der EAWU entsprechen, wenn für die Anwendung Letzterer die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind und die Konformität der persönlichen Schutzausrüstung bestätigt wurde.

Das TR ZU 016/2011 stellt das Gegenstück zur Richtlinie der EG 2009/142/EG über Gasverbrauchseinrichtungen dar.

Anwendungsbereich des TR ZU 016/2011

Unter den Anwendungsbereich des TR ZU 016/2011 fallen:

  • Ausrüstungen, die zur Lebensmittelzubereitung, Beheizung, Warmwasserversorgung bestimmt sind inkl. Ausrüstungen, als Bestandteile von Kombimaschinen
  • Blockartige Brennautomaten und gasbetriebene Ausrüstungen mit blockartigen Brennautomaten, welche nummerisch im Regelwerk aufgezählt sind
  • Geräte, die für den Ausrüstungseinbau vorgesehen sind, sich unabhängig von dieser im Umlauf befinden und im Regelwerk aufgezählt sind u.a. Steuergeräte, Regler und Sicherheitsvorrichtungen
Verzeichnis der Gasverbrauchseinrichtungen, die unter Wirkung des technischen Regelwerks fallen: Konformitätsbescheinigung
Gasheizung (Heizgeräte u.a. kombinierte mit Wasserkreislauf, Konvektoren, Kaminöfen, Warmluftheizung, Klimaanlagen mit eingebauten Gas-Warmlufterzeuger) EAC Zertifikat
Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet werden EAC Zertifikat
Gasbeheizte Vorrats-Wasserheizer EAC Zertifikat
Tragbare Gas-Heizgeräte und Dreifuß (Tourismus) EAC Deklaration
Gaslampe EAC Deklaration
Gas-Heizkessel (Leistung bis 1000 kW) EAC Zertifikat
Gas-Heizkessel (Leistung über 1000 kW) EAC Zertifikat
Geräte zu Verwendung in den Großküchen (Kochkessel, Küchenöfen, Rösteinlagen, Fritteusen, Thekenkessel / Suppenkessel etc.) EAC Zertifikat
Gas betriebene Lufterhitzer mit Wärmerückgewinnungsfunktion EAC Zertifikat
Blockheizkraftwerk EAC Zertifikat
Druckminderer EAC Zertifikat
Gasdruckregler EAC Zertifikat
Vorrichtung für automatische Zündung EAC Deklaration
Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen EAC Deklaration
Flexible Leitungsverbindungen EAC Zertifikat

TR ZU 016/2011 gilt nicht für:

Das Technische Regelwerk TR ZU 016/2011 gilt für nicht industrielle mit Gas betriebene Geräte.
Das Technische Regelwerk TR ZU 016/2011 findet keine Anwendung für:

  • Dampfkessel mit Druck bis 0,07 MPa und Heizkessel mit Temperaturen bis 115 °С
  • Ausrüstungen, die zur Verwendung bei industriellen Verfahren und in Industrieanlagen vorgesehen sind, mit Ausnahme von gasbetriebenen Ausrüstungen, welche im Anhang 1 des TR ZU 016/2011 aufgezählt sind
  • Ausrüstungen, welche Gas als Motorkraftstoff verwenden

Konformitätsbewertungsverfahren

Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten erfolgt zwingend und in folgenden Formen:

  1. EAC Deklarierung
  2. EAC Zertifizierung

Auf Wunsch des Antragstellers kann die EAC Deklarierung mit der EAC Zertifizierung ersetzt werden. Dies kann dann relevant werden, wenn dem Antragsteller eigene Nachweise fehlen oder diese nicht ausreichend sind um den Beweis der Einhaltung der Anforderungen mit diesem Technischen Regelwerkes zu erbringen.
Die EAC Konformitätsbewertung von mit Gas betriebenen Geräten erfolgt nach einem der drei Verfahren, nach Wahl des Antragstellers: für die Chargen Produktion, für die Einzellieferung und für die Serienproduktion.

Begleitunterlagen

Die Begleitunterlagen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgelegt werden. Die begleitenden Unterlagen umfassen:

  • Technische Beschreibung und Dokumentation
  • Bedienungsanleitung
  • Prüfprotokolle
  • Datenblatt
  • Montagezeichnung
  • Kopie des Konformitätszertifikats
  • Kopie der Bescheinigung des Qualitätsmanagementsystems
  • Protokolle des Produktionsaudits für Serienproduktion

EAC Kennzeichnung

TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten

Die nach TR ZU 016/2011 deklarierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Zeichen markiert werden. Das Konformitätszeichen ist sowohl auf jede gasbetriebene Einheit, als auch auf die entsprechenden Betriebsdokumente anzubringen. Erlaubt ist auch die ausschließliche Anbringung der Kennzeichnung an der Verpackung und den entsprechenden Betriebsdokumenten, wenn eine Kennzeichnung der gasbetriebenen Ausrüstung unmöglich ist. Hierbei muss die Kennzeichnung derart an der gasbetriebenen Ausrüstung erfolgen, dass diese während des gesamten Gebrauchszyklus problemlos erkennbar und lesbar ist. Eine entsprechende Kennzeichnung darf nur dann erfolgen, wenn die entsprechende Ausrüstung den Voraussetzungen aller Technischen Regelwerke erfüllt, unter die sie fällt.

Geltungsdauer des Zertifikats

Die Gültigkeit der Konformitätsbescheinigung für Serienanfertigung gasbetriebener Geräte beträgt 3 Jahre.

Text von TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten in Russisch

aktualisiert: 26. Mai 2026

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