Jedes Messgerät, das in einem bestimmten vom Staat definierten Bereich eingesetzt wird, muss vor der Inbetriebnahme in Weißrussland (Belarus) einer Zulassung unterzogen werden – der metrologischen Zertifizierung.
Metrologische Zertifizierung, Bauartzulassung oder Pattern Approval Certificate (PAC), ist ein Verfahren der staatlichen Überwachung von Messmitteln und Messgeräten.
Das metrologische Zertifikat (Pattern Approval Certificate) bestätigt, dass die zertifizierten Messgeräte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung in Belarus (Weißrussland) entsprechen. So soll die Einheitlichkeit von Messungen im Land gewährleistet werden. Nachdem das Messgeräte die messtechnischen Prüfungen erfolgreich besteht, wird es in das staatliche Register eingetragen und darf ab diesem Zeitpunkt in Belarus eingesetzt werden.
Obligatorische metrologische Zertifizierung
Die Messmittelzulassung wird vom Gesetz der Republik Belarus Zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der Messungen" vom 5. September 1995 Nr. 3848-XII (in der jeweils gültigen Fassung), Resolutionen des Ministerrates der Republik Belarus und Resolutionen des Gosstandarts reguliert.
Gemäß dem Gesetz Nr. 3848-XII ist die Bauartzulassung von Messgeräten ein wesentlicher Bestandteil der messtechnischen Kontrolle. Das staatliche Labor prüft anhand messtechnischer und technischer Merkmale des Geräts, die Übereinstimmung der Messgeräte mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Republik Belarus, um somit die Einheitlichkeit der Messungen zu gewährleisten. Aufgrund dieser Prüfungen wird die Entscheidung über die Zulassung des Typs der Messgeräte getroffen.
Laut dem Gesetz dürfen in vielen Bereichen, die der staatlichen Überwachung und Kontrolle unterliegen, ausschließlich zertifizierte und zugelassene Messgeräte eingesetzt werden.
Für die Messmittelüberwachung (Kontrolle) und die metrologische Zertifizierung ist in Belarus das Staatliche Komitee für Normung -Gosstandard- zuständig.
Die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Messgeräten:
- Messgeräte müssen die wesentlichen Anforderungen der technischen Regulierung erfüllen
- Zum Nachweis der Konformität muss ein geeignetes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden
- Die Konformität wird durch ein Verfahren der Bauartzulassung bestätigt
- Das Messgerät muss mit dem entsprechenden Zeichen markiert werden
Die metrologische Kontrolle umfasst:
- Bauartzulassung
- Metrologische Zertifizierung von Messgeräten
- Eichung
- Kalibrierung
- Metrologische Bestätigung der Eignung von Messverfahren
Bauartzulassung - ist ein wesentlicher Bestandteil der messtechnischen Kontrolle. Bei der Bauartzulassung werden die messtechnischen und technischen Merkmale des Messgeräts festgestellt, seine Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Republik Belarus zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen festgelegt und eine Entscheidung über die Genehmigung der Bauart getroffen. Der Bauartzulassung unterliegt die Messtechnik, die in bestimmen Bereichen eingesetzt wird.
Zu diesen Bereichen gehören:
- Gesundheitswesen
- Veterinärmedizin
- Arbeitssicherheit
- Umweltschutz
- Rüstungsindustrie
- Betriebssicherheit (Messgeräte, die in Produktionsbetrieben mit erhöhter Gefährdung verwendet werden)
- Handel
- Kartographie und Geodäsie
Eichung bedeutet die Überprüfung von den messtechnischen Merkmalen von der zugelassenen Bauart und Bestätigung der Einhaltung der Anforderungen der Gesetzgebung der Republik Belarus zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen.
Die Eichung erfolgt für neue Geräte, nach deren Einfuhr in die Republik Belarus oder nach der Reparatur. Die Häufigkeit der Eichung wird vom Gosstandart festgelegt und in der Betriebsunterlagen angegeben. Die Eichung wird direkt von einem akkreditierten Labor durchgeführt.
Kalibrierung ist ein wesentlicher Bestandteil der messtechnischen Kontrolle, bei der die messtechnischen Eigenschaften des Geräts ermittelt werden: unter bestimmten Bedingungen wird die Beziehung zwischen dem Wert des Geräts und dem entsprechenden Wert des durch das Eichmaß reproduzierten Werts bestimmt.
Die Kalibrierung wird durchgeführt, wenn das Messgerät aus der Produktion oder Reparatur entlassen wird, wenn es verwendet oder in die Republik Belarus importiert wird.
Die Kalibrierung wird direkt von einem für die Kalibrierung akkreditierten Labor durchgeführt.
Prozedere der Bauartzulassung
Die Bauartzulassung besteht aus folgenden Schritten:
- Antragstellung auf die Zertifizierung
- Produktionsaudit
- Laborprüfungen von Messgeräten
- Die Entscheidung über Zulassung oder Ablehnung wird vom Staatlichen Komitee für Normung der Republik Belarus getroffen und durch ein Zertifikat über die Typengenehmigung von Messgeräten bestätigt.
- Informationen zu Messgeräten werden in das staatliche Messgeräteregister der Republik Belarus eingetragen.
- Anbringung eines Typengenehmigungszeichen
- Informationen zur Typengenehmigung von Messgeräten oder zu deren Löschung werden in den offiziellen Veröffentlichungen des Staatlichen Komitees für Normung der Republik Belarus veröffentlicht.
Notwendige Unterlagen:
- Mustergeräte für Prüfungen
- Detaillierte Beschreibung
- Prüfprotokolle der Innerbetrieblichen Prüfungen
- Werbematerialen
- Bedienungsanleitung
- Bereits vorhandene Zertifikate
- TR ZU 012/2011 Zertifikat für explosionsgeschützte Messgeräte
Abhängig vom Einsatzgebiet kann die Liste erweitert werden.
Kennzeichnungspflicht
Nachdem das Messmittel alle erforderlichen messtechnischen Prüfungen bestanden hat und in das staatliche Register des zugelassenen Messmittels eingetragen wurde, muss das Messmittel beim Inverkehrbringen mit dem „СТБ“ Eichzeichen – Zugelassenes Messmittel – versehen werden.
Die Kennzeichnung von Messgeräten mit dem „СТБ“ Zeichen ist nur während der Gültigkeitsdauer des Metrologischen Zertifikates zulässig. Nach dem Ablauf des Zertifikates ist die Kennzeichnung nicht mehr erlaubt.
Das „СТB“ muss auf jedem Messgerät angebracht werden und gut lesbar sein.
Die technischen Begleitdokumente müssen die Informationen über die Zertifizierung und Registrierung enthalten.
Der Missbrauch von metrologischem Prüfzeichen kann rechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Dauer und Kosten für die metrologische Zertifizierung
Die metrologische Zertifizierung ist ein komplexes, kostenintensives und andauerndes Verfahren. Die genaue Dauer und die Kosten der metrologischen Zertifizierung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.: Art der Messgeräte, deren Komplexität und Umfang der notwendigen Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Basis von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Zertifikats mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
Geltungsdauer des Zertifikats
Das metrologische Zertifikat wird bei einer Serienproduktion für 5 Jahre ausgestellt.
Erneuerung des metrologischen Zertifikats
Das Zertifikat kann um weitere 5 Jahre verlängert werden, wenn der entsprechende Antrag mindestens drei Monate vor dem Ablaufdatum gestellt wird. Die Entscheidung wird von Gosstandart getroffen, sofern das Messgerät keinen strukturellen Änderungen unterzogen wurde und in den letzten 5 Jahren keine Beschwerden von Bürgern bezüglich des Geräts eingegangen sind.
EAC Zertifizierung von Messgeräten
Messgeräte und Messeinrichtungen können zusätzlich der EAC Deklarierung unterliegen.
Die Sicherheitsanforderungen an Messgeräte sind in zwei technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion verankert:
- TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
- TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit
- TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
Zustellung von Unterlagen
Bei der Bestellung eines Zertifikats erhalten Sie sofort nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie ihres Zertifikats per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.