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Metrologisches Zertifikat – Messmittelzulassung für Weißrussland

Beratung zur EAC Zertifizierung

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EAC Zertifizierung für Russland und EAWU
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Ansprechpartner

Marina Weger
Marina Weger
Senior Consultant
+49 851 226 083 3
marina.weger@schmidt-export.de

EAC Zertifizierung von Messgeräten und Messeinrichtungen

  • Metrologisches Zertifikat – Messmittelzulassung für Russland
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  • Metrologisches Zertifikat – Messmittelzulassung für Weißrussland
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Metrologisches Zertifikat Weißrussland

Jedes Messgerät, das in einem bestimmten vom Staat definierten Bereich eingesetzt wird, muss vor der Inbetriebnahme in Weißrussland (Belarus) einer Zulassung unterzogen werden – der metrologischen Zertifizierung.

Metrologische Zertifizierung, Bauartzulassung oder Pattern Approval Certificate (PAC), ist ein Verfahren der staatlichen Überwachung von Messmitteln und Messgeräten.

Das metrologische Zertifikat (Pattern Approval Certificate) bestätigt, dass die zertifizierten Messgeräte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung in Belarus (Weißrussland) entsprechen. So soll die Einheitlichkeit von Messungen im Land gewährleistet werden. Nachdem das Messgeräte die messtechnischen Prüfungen erfolgreich besteht, wird es in das staatliche Register eingetragen und darf ab diesem Zeitpunkt in Belarus eingesetzt werden.

Obligatorische metrologische Zertifizierung

Die Messmittelzulassung wird vom Gesetz der Republik Belarus Zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der Messungen" vom 5. September 1995 Nr. 3848-XII (in der jeweils gültigen Fassung), Resolutionen des Ministerrates der Republik Belarus und Resolutionen des Gosstandarts reguliert.

Gemäß dem Gesetz Nr. 3848-XII ist die Bauartzulassung von Messgeräten ein wesentlicher Bestandteil der messtechnischen Kontrolle. Das staatliche Labor prüft anhand messtechnischer und technischer Merkmale des Geräts, die Übereinstimmung der Messgeräte mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Republik Belarus, um somit die Einheitlichkeit der Messungen zu gewährleisten. Aufgrund dieser Prüfungen wird die Entscheidung über die Zulassung des Typs der Messgeräte getroffen.

Laut dem Gesetz dürfen in vielen Bereichen, die der staatlichen Überwachung und Kontrolle unterliegen, ausschließlich zertifizierte und zugelassene Messgeräte eingesetzt werden.

Für die Messmittelüberwachung (Kontrolle) und die metrologische Zertifizierung ist in Belarus das Staatliche Komitee für Normung -Gosstandard- zuständig.

Die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Messgeräten:

  • Messgeräte müssen die wesentlichen Anforderungen der technischen Regulierung erfüllen
  • Zum Nachweis der Konformität muss ein geeignetes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden
  • Die Konformität wird durch ein Verfahren der Bauartzulassung bestätigt
  • Das Messgerät muss mit dem entsprechenden Zeichen markiert werden

Die metrologische Kontrolle umfasst:

  • Bauartzulassung
  • Metrologische Zertifizierung von Messgeräten
  • Eichung
  • Kalibrierung
  • Metrologische Bestätigung der Eignung von Messverfahren

Bauartzulassung - ist ein wesentlicher Bestandteil der messtechnischen Kontrolle. Bei der Bauartzulassung werden die messtechnischen und technischen Merkmale des Messgeräts festgestellt, seine Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gesetzgebung der Republik Belarus zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen festgelegt und eine Entscheidung über die Genehmigung der Bauart getroffen. Der Bauartzulassung unterliegt die Messtechnik, die in bestimmen Bereichen eingesetzt wird.

Zu diesen Bereichen gehören:

  • Gesundheitswesen
  • Veterinärmedizin
  • Arbeitssicherheit
  • Umweltschutz
  • Rüstungsindustrie
  • Betriebssicherheit (Messgeräte, die in Produktionsbetrieben mit erhöhter Gefährdung verwendet werden)
  • Handel
  • Kartographie und Geodäsie

Eichung bedeutet die Überprüfung von den messtechnischen Merkmalen von der zugelassenen Bauart und Bestätigung der Einhaltung der Anforderungen der Gesetzgebung der Republik Belarus zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen.

Die Eichung erfolgt für neue Geräte, nach deren Einfuhr in die Republik Belarus oder nach der Reparatur. Die Häufigkeit der Eichung wird vom Gosstandart festgelegt und in der Betriebsunterlagen angegeben. Die Eichung wird direkt von einem akkreditierten Labor durchgeführt.

Kalibrierung ist ein wesentlicher Bestandteil der messtechnischen Kontrolle, bei der die messtechnischen Eigenschaften des Geräts ermittelt werden: unter bestimmten Bedingungen wird die Beziehung zwischen dem Wert des Geräts und dem entsprechenden Wert des durch das Eichmaß reproduzierten Werts bestimmt.

Die Kalibrierung wird durchgeführt, wenn das Messgerät aus der Produktion oder Reparatur entlassen wird, wenn es verwendet oder in die Republik Belarus importiert wird.

Die Kalibrierung wird direkt von einem für die Kalibrierung akkreditierten Labor durchgeführt.

Prozedere der Bauartzulassung

Die Bauartzulassung besteht aus folgenden Schritten:

  1. Antragstellung auf die Zertifizierung
  2. Produktionsaudit
  3. Laborprüfungen von Messgeräten
  4. Die Entscheidung über Zulassung oder Ablehnung wird vom Staatlichen Komitee für Normung der Republik Belarus getroffen und durch ein Zertifikat über die Typengenehmigung von Messgeräten bestätigt.
  5. Informationen zu Messgeräten werden in das staatliche Messgeräteregister der Republik Belarus eingetragen.
  6. Anbringung eines Typengenehmigungszeichen
  7. Informationen zur Typengenehmigung von Messgeräten oder zu deren Löschung werden in den offiziellen Veröffentlichungen des Staatlichen Komitees für Normung der Republik Belarus veröffentlicht.

Notwendige Unterlagen:

  • Mustergeräte für Prüfungen
  • Detaillierte Beschreibung
  • Prüfprotokolle der Innerbetrieblichen Prüfungen
  • Werbematerialen
  • Bedienungsanleitung
  • Bereits vorhandene Zertifikate
  • TR ZU 012/2011 Zertifikat für explosionsgeschützte Messgeräte

Abhängig vom Einsatzgebiet kann die Liste erweitert werden.

Kennzeichnungspflicht

Messmittelzulassung Kennzeichnung in Belarus

Nachdem das Messmittel alle erforderlichen messtechnischen Prüfungen bestanden hat und in das staatliche Register des zugelassenen Messmittels eingetragen wurde, muss das Messmittel beim Inverkehrbringen mit dem „СТБ“ Eichzeichen – Zugelassenes Messmittel – versehen werden.

Die Kennzeichnung von Messgeräten mit dem „СТБ“ Zeichen ist nur während der Gültigkeitsdauer des Metrologischen Zertifikates zulässig. Nach dem Ablauf des Zertifikates ist die Kennzeichnung nicht mehr erlaubt.

Das „СТB“ muss auf jedem Messgerät angebracht werden und gut lesbar sein.

Die technischen Begleitdokumente müssen die Informationen über die Zertifizierung und Registrierung enthalten.

Der Missbrauch von metrologischem Prüfzeichen kann rechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

Dauer und Kosten für die metrologische Zertifizierung

Die metrologische Zertifizierung ist ein komplexes, kostenintensives und andauerndes Verfahren. Die genaue Dauer und die Kosten der metrologischen Zertifizierung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.: Art der Messgeräte, deren Komplexität und Umfang der notwendigen Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Basis von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Zertifikats mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

Geltungsdauer des Zertifikats

Das metrologische Zertifikat wird bei einer Serienproduktion für 5 Jahre ausgestellt.

Erneuerung des metrologischen Zertifikats

Das Zertifikat kann um weitere 5 Jahre verlängert werden, wenn der entsprechende Antrag mindestens drei Monate vor dem Ablaufdatum gestellt wird. Die Entscheidung wird von Gosstandart getroffen, sofern das Messgerät keinen strukturellen Änderungen unterzogen wurde und in den letzten 5 Jahren keine Beschwerden von Bürgern bezüglich des Geräts eingegangen sind.

EAC Zertifizierung von Messgeräten

Messgeräte und Messeinrichtungen können zusätzlich der EAC Deklarierung unterliegen.

Die Sicherheitsanforderungen an Messgeräte sind in zwei technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion verankert:

  1. TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
  2. TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit
  3. TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen

Zustellung von Unterlagen

Bei der Bestellung eines Zertifikats erhalten Sie sofort nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie ihres Zertifikats per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.

Zertifizierung beantragen
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Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

Häufig gestellte Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung

1. Was ist ein EAC Zertifikat?

Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein offizieller Nachweis dafür, dass die Produkte den harmonisierten technischen Vorschriften, den sogenannten technischen Regelwerken der teilnehmenden Länder der EAWU entsprechen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch das Zertifikat der EAWU bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

2. Was ist eine EAC Deklaration?

Die EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion ist ein Nachweis dafür, dass die Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entsprechen. Eine EAC Deklaration wird durch den Hersteller, Importeur oder eine bevollmächtigte Person erstellt und in das einheitliche Register eingetragen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch die Deklaration bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

3. Worin besteht der Unterschied zwischen einem EAC Zertifikat und einer EAC Deklaration?

Das EAC Zertifikat darf nur nach einer Qualitätsprüfung, welche durch eine unabhängige, in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierten Zertifizierungsstelle erfolgt, ausgestellt werden. Die Zertifizierung wird auf der Basis von technischen Unterlagen, unternehmensinternen Prüfprotokollen bzw. von akkreditierten Prüflaboren bereitgestellten Prüfprotokollen, sowie gegebenenfalls auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort durchgeführt. Das Zertifikat wird auf einem amtlichen Vordruck gedruckt, welcher über mehrere fälschungssichere Elemente verfügt und durch die Unterschrift und das Siegel einer akkreditierten Stelle beglaubigt wird. Das EAC Zertifikat wird in der Regel für "komplexe" Produkte ausgestellt, die eine aufwendigere Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden erfordern.
Die EAC Deklaration ist eine Konformitätserklärung des Herstellers, Importeurs oder bevollmächtigten Vertreters darüber, dass das Produkt den Mindestanforderungen der technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht. Im Unterschied zum EAC Zertifikat wird die EAC Deklaration vom Hersteller bzw. Importeur angefertigt. Alle notwendigen Prüfungen und Analysen werden entweder vom Hersteller oder in einigen Fällen vom Labor durchgeführt. Der Antragsteller stellt die EAC Deklaration selbst auf einem normalen Blatt Papier aus. Die EAC Deklaration muss von dem bevollmächtigten Vertreter oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle eines Mitgliedstaats der Eurasischen Wirtschaftsunion in das einheitliche Register der EAWU eingetragen werden. Mehr Informationen hier.
Mehr Antworten finden Sie hier!
Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Vielen Exporteuren fällt es schwer bei der großen Anzahl an technischen Vorschriften und Regulierungen den Überblick zwischen EAC-Kennzeichnung, EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung, staatlicher Registrierung und GOST-Normen zu behalten. Um einen reibungslosen Eintritt in den den Markt der EAWU zu gewährleisten, bieten wir eine große Palette an Seminaren, Vorträgen, Workshops und Beratungsdienstleistungen an, die individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden können.

Wir teilen dabei unter anderem fundiertes Wissen zur technischen Regulierung und dem Zertifizierungssystem der EAWU sowie den einzelnen Schritten der Konformitätsbewertung und zur Erstellung der notwendigen technischen Unterlagen.

Durch ihre langjährige Erfahrung können unsere Experten Ihnen außerdem spezifisches Branchenwissen aus dem Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, der Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und der Möbelbranche zur Verfügung zu stellen.

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Erstellung technischer Unterlagen

Erstellung der technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung

Bei der Einführung neuer Produkte in den Eurasischen Wirtschaftsraum spielen die technischen Dokumente eine fundamentale Rolle. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die Konformitätsbewertung, sondern sind beispielsweise auch bei der Inbetriebnahme einer neuen Maschine entscheidend. Relevant sind vor allem die folgenden Unterlagen:

Technischer Pass
Sicherheitsbetrachtung
Bedienungsanleitung
Sicherheitsdatenblatt
Prüfprotokolle
Zündgefahrenbewertung

Technisches Fachwissen, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung der Dokumente bilden die Voraussetzung für einen problemfreien Vertrieb und Einsatz der Produkte, Maschinen oder Anlagen im Gebiet der EAWU. Die technischen Unterlagen müssen außerdem zwingend auf Russisch oder auf der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes, in dem das Produkt vertrieben oder eingesetzt werden soll, verfasst sein.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung neuer technischer Dokumente oder überprüfen bereits vorhandene Dokumente auf Vollständigkeit, sowie auf sprachliche und terminologische Korrektheit im Russischen.

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Musterprüfung

Prüfungen von Produktmustern für die EAC Konformitätsbewertung

Ein wichtiger Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren ist die Prüfung von Produktmustern, bei der die Konformität der Produkte mit den jeweiligen Technischen Regelwerken der EAWU kontrolliert wird. Im Fall einer EAC-Zertifizierung darf diese nur in akkreditierten Laboren durchgeführt werden und muss speziellen Regeln folgen. Handelt es sich um eine EAC-Deklaration, können die Tests auch in nicht akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Im Anschluss wird ein Prüfprotokoll erstellt, welches die Prüfungsergebnisse sowie Informationen über den Hersteller und die Prüfmethode enthält.

Sowohl beim Versand als auch beim Prüfungsverfahren selbst gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Da sich leider auch einige unseriöse Zertifizierungsstellen Zugang zum Markt verschafft haben, ist hier äußerste Vorsicht bei der Wahl der Zertifizierungsstelle geboten. Damit die Musterprüfungen reibungslos ablaufen können, unterstützen wir Sie bei

  • der Auswahl geeigneter Muster für die Tests,
  • der Zollabwicklung,
  • sowie der Vermittlung an vertrauenswürdige Zertifizierungsstellen und Prüflabore.
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Technische Übersetzung

Technische Übersetzung

Um Waren und Geräte nach Russland oder andere Länder der EAWU zu exportieren, müssen technische Dokumente und deren korrekte Übersetzungen ins Russische oder in die Muttersprache des EAWU Mitglieds vorgelegt werden. Für die Übersetzung solcher Dokumente muss der Übersetzer über umfassende Kenntnisse in einem bestimmten technischen Bereich sowie über Kenntnisse in hochspezialisierter Terminologie verfügen.

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Übersetzung solcher technischen Dokumente wie Betriebshandbücher, technische Pässe, Sicherheitsbetrachtungen, Risikobeurteilung, Gerätepässe, Prüfprotokolle usw. Die Übersetzer von Schmidt & Schmidt beherrschen Russisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch.

Wir garantieren Ihnen eine zeitnahe, qualitativ hochwertige und genaue Übersetzung aller erforderlichen Dokumente.

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Warum Kunden uns wählen:

Qualifiziertes Team von Experten und Beratern

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Bereich Export und Zertifizierung

Zertifizierung aller Produktarten

Wir arbeiten mit Kunden aus allen Industriezweigen

Schnelle Bearbeitung von Aufträgen

Individueller Umgang mit unseren Kunden und schnelle Bearbeitung der Anfragen zeichnen uns aus

Fundierte Kenntnisse der technischen Regulierung

Dank unserem technischen und juristischen Know-how garantieren wir hohe Qualität der Dienstleistungen

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Aktuelles

Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf
Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf

Der indonesische Justizminister Supratman Andi Agtas hat Malaysia aufgefordert, den Beitritt zum Haager Übereinkommen zur Aufhebung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden vom 5. Oktober 1961, auch bekannt als Apostille-Konvention, zu erwägen. Dies berichtet die indonesische Nachrichtenagentur Antara.

Polina Kalacheva
13 Mai 2025
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen

Ab dem 1. Mai 2025 hat sich das Verfahren zur Apostillierung von Dokumenten in Frankreich vollständig geändert. Offizielle Mitteilungen dazu finden Sie auf dem Portal Service Public und auf der Website des französischen Notars.

Polina Kalacheva
06 Mai 2025
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen

Das ukrainische Justizministerium bestätigt offiziell die Erhöhung der Apostille-Gebühr und begründet die Entscheidung.

Polina Kalacheva
30 April 2025
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten

Die Behörden des Fürstentums Andorra haben das Recht zur Apostillierung von Dokumenten auf den Generaldirektor des Außenministeriums sowie den Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) veröffentlicht.

Polina Kalacheva
29 April 2025

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