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EAC Zertifizierung von explosionsgeschützten Geräten

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EAC Zertifizierung für Russland und EAWU
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Ansprechpartner

Preview Alexej Schmidt
Alexej Schmidt
Geschäftsführender Partner
+49 851 226 083 1
alexej.schmidt@schmidt-export.de

Zertifizierung für Exporte nach Kasachstan und EAWU

  • Technische Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion
    • TR ZU 001/2011 Über die Sicherheit von Schienenfahrzeugen
    • TR ZU 002/2011 Über die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitszügen
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    • TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
    • TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung
    • TR ZU 006/2011 Über die Sicherheit der Feuerwerke
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    • TR ZU 008/2011 Über die Sicherheit von Spielzeugen
    • TR ZU 009/2011 Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten
    • TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen
    • TR ZU 011/2011 Über die Sicherheit von Aufzügen
    • TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
    • TR ZU 013/2011 Über die Anforderungen an Treibstoffe
    • TR ZU 014/2011 Über die Sicherheit von Autostraßen
    • TR ZU 015/2011 Über die Sicherheit von Getreide
    • TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten
    • TR ZU 017/2011 Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie
    • TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern
    • TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung
    • TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit
    • TR ZU 021/2011 Über die Lebensmittelsicherheit
    • TR ZU 022/2011 Über Lebensmittelkennzeichnung
    • TR ZU 023/2011 Für Saftprodukte und Produkte aus Obst und Gemüse
    • TR ZU 024/2011 Für die Ölsatterzeugnisse
    • TR ZU 025/2012 Über die Sicherheit der Möbel
    • TR ZU 026/2012 Über die Sicherheit von Kleinschiffen
    • TR ZU 027/2012 Über die Sicherheit besonderer Arten von spezialisierten Nahrungsmitteln
    • TR ZU 028/2012 Über die Sicherheit von Sprengstoffen und Produkten auf derer Basis
    • TR ZU 029/2013 Über die Sicherheit von Nahrungsmittelzusätzen, Geschmacksverstärkern und technologischen Hilfsmitteln
    • TR ZU 030/2012 Über die Sicherheit von Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten
    • TR ZU 031/2012 Über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern
    • TR ZU 032/2013 Über die Sicherheit von Druckgeräten
    • TR ZU 033/2013 Über die Sicherheit von Milch und Milchprodukten
    • TR ZU 034/2013 Über die Sicherheit von Fleisch und Fleischprodukten
    • TR ZU 035/2014 Für Tabak und Tabakprodukte
    • TR EAWU 036/2016 Über die Anforderungen an Flüssiggas zur Verwendung als Kraftstoff
    • TR EAWU 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
    • TR EAWU 038/2016 Über die Sicherheit von Attraktionen
    • TR EAWU 039/2016 Über die Anforderungen an Mineraldünger
    • TR EAWU 040/2016 Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten
    • TR EAWU 041/2017 Über die Chemikaliensicherheit
    • TR EAWU 042/2017 Über die Sicherheit von Kinderspielplätzen
    • TR EAWU 043/2017 Über die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz - und Feuerlöschanlagen
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    • TR EAWU 046/2018 Über die Sicherheit vom Erdgas
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    • TR EAWU 048/2019 Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte
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  • Bevollmächtigter Vertreter für die EAC Zertifizierung
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  • Inspektionskontrolle bei der EAC Zertifizierung
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  • FAQ zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung
  • Gültigkeitsdauer von EAC-Zertifikaten und EAC-Deklarationen
  • Prüfungen von Produktmustern für die EAC Konformitätsbewertung

Zusammenfassung: EAC Ex Zertifikat

  • Anwendbare Vorschrift: Technisches Regelwerk TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen".
  • Obligatorisch für: Alle elektrischen und nicht-elektrischen Geräte sowie Komponenten für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen.
  • Anforderungen an den Antragsteller: Ausländische Hersteller benötigen einen Bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in der EAWU, um die Zertifizierung zu beantragen.
  • Konformitätsnachweis: Es ist ausschließlich ein EAC Ex Zertifikat möglich; Deklarationen sind im Rahmen dieser Vorschrift nicht zulässig.
  • Wichtige Anforderung: Für die Serienproduktion (Schema 1c) ist ein verpflichtendes Produktionsaudit erforderlich.
  • Bearbeitungszeit: Ca. 8 bis 10 Wochen, abhängig von der Komplexität der Ausrüstung und dem Umfang der erforderlichen Prüfungen.
  • Kennzeichnung: Sowohl das offizielle EAC-Zeichen als auch das Ex-Symbol müssen dauerhaft am Produkt angebracht werden.
  • Gültigkeit: Bis zu 5 Jahre für Serienproduktion; bei Lieferungen als Charge ist die Gültigkeit auf die jeweilige Lieferung beschränkt.
  • Nächste Schritte: Schicken Sie uns eine Produktbeschreibung sowie den HS-Code, um ein individuelles Angebot auf Basis Ihrer technischen Spezifikationen zu erhalten.
EX Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion EAC ATEX

Was ist ein EAC Ex Zertifikat?

Das EAC Ex Zertifikat ist für den Export von explosionsgeschützten Geräten nach Kasachstan, Russland und andere Mitgliedsstaaten der EAWU erforderlich.

Explosionsgeschützte Ausrüstung, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt ist, muss gemäß der TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit von Geräten für den Einsatz in explosionsgefährdeten Atmosphären" konstruiert und hergestellt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Explosion oder ein Brand zuverlässig verhindert wird.

Die einzig mögliche Form des Konformitätsdokuments ist das EAC Ex Zertifikat.

Explosive Atmosphären, verursacht durch brennbare Gase, Dämpfe, Fasern oder Staub, stellen in industriellen Umgebungen ein erhebliches Risiko für Menschenleben und Anlagen dar. Die Gewährleistung von Sicherheit in diesen Bereichen ist von entscheidender Bedeutung. Nur speziell dafür ausgelegte Geräte, die eine Zündung verhindern, dürfen in Gefahrenbereichen eingesetzt werden.

Der Begriff explosionsgeschützt beschreibt dabei die Fähigkeit von Geräten oder Systemen, den Auswirkungen einer Explosion – einschließlich mechanischer Einwirkung und Hitze – standzuhalten, ohne beschädigt zu werden, und weiterhin ordnungsgemäß zu funktionieren.

Die Standards zum Explosionsschutz haben sich über Jahrzehnte hinweg als Reaktion auf industrielle Unfälle und technologische Fortschritte entwickelt. Weltweit haben verschiedene Länder und Regionen eigene Normen und Zertifizierungssysteme für explosionsgeschützte Geräte eingeführt. Beispiele hierfür sind IECEx der International Electrotechnical Commission, OSHA, NFPA und ASTM in den Vereinigten Staaten sowie die ATEX-Richtlinie und die EN-Normen in Europa.

Die Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion haben eigene Vorschriften entwickelt, die Sicherheitsanforderungen für elektrische und nicht-elektrische Geräte festlegen, die in explosionsgefährdeten Bereichen betrieben werden. Diese dienen dem Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum und der Umwelt.

In unserem Artikel „Explosionsschutz. Explosionsgeschützte Geräte – Unterschiede zwischen ATEX- und EAC-Ex-Zertifizierung" gehen wir näher auf die wichtigsten Unterschiede zwischen den ATEX-Vorschriften und der TR ZU 012/2011 ein.

Anwendungsbereich der TR ZU 012/2011

Die TR ZU 012/2011 gilt für alle:

  • explosionsgeschützten elektrischen Geräte und Maschinen
  • explosionsgeschützten nicht-elektrischen Geräte und Maschinen
  • einschließlich ihrer EX-Schutz-Komponenten, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind

Gilt nicht für:

  • medizinische Geräte
  • Geräte, die bei Vorhandensein explosiver Stoffe und instabiler chemischer Verbindungen selbst explodieren können
  • Haushaltsgeräte
  • persönliche Schutzausrüstung
  • See- und Binnenschiffe, mobile Offshore-Plattformen und Ölbohrinseln
  • Luft-, Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge
  • Atomwaffen und kerntechnische Forschungsanlagen

EAC-Ex-Zertifizierungsverfahren

Der EAC-Zertifizierungsprozess ist ein strukturierter Ablauf, um sicherzustellen, dass Produkte den Sicherheitsanforderungen der EAWU entsprechen. Je nach Lieferform (Charge oder Serienproduktion) umfasst das Verfahren die folgenden 9 Hauptschritte:

  • Schritt 1: Antragstellung – Formelle Einreichung des Antrags bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.
  • Schritt 2: Dokumentenprüfung – Umfassende Prüfung technischer Unterlagen, Sicherheitsnachweise und Bedienungsanleitungen durch Zertifizierungsexperten.
  • Schritt 3: Auswahl des Schemas – Festlegung des geeigneten Zertifizierungsschemas (z. B. 1c, 3c oder 4c) basierend auf Produkt und Lieferart.
  • Schritt 4: Produktionsaudit – Inspektion des Produktionsstandorts (verpflichtend bei Serienproduktion).
  • Schritt 5: Probenahme – Festlegung der Zolltarifnummer und Auswahl der Produktmuster während des Audits.
  • Schritt 6: Laborprüfungen – Technische Prüfungen in einem akkreditierten EAWU-Labor.
  • Schritt 7: Ausstellung – Registrierung im einheitlichen staatlichen Register und Ausstellung des Zertifikats.
  • Schritt 8: EAC Ex-Kennzeichnung – Anbringen des offiziellen EAC Ex-Konformitätszeichens auf Produkten und Verpackung.
  • Schritt 9: Überwachung – Jährliche Inspektionskontrolle zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des Zertifikats (falls erforderlich).

1. Wer darf innerhalb der EAWU einen Antrag auf EAC Zertifizierung stellen?

Nur ein Unternehmen mit Sitz in der EAWU darf einen Antrag auf EAC Zertifizierung stellen. Ein ausländischer Hersteller ist nicht berechtigt, eine Konformitätsbewertung eigenständig zu beantragen. Um die EAC Zertifizierung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen Bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion benennen. Dieser Vertreter vertritt anschließend die Interessen des ausländischen Herstellers gegenüber den Zertifizierungsstellen der EAWU hinsichtlich Sicherheit, Qualität der Produkte und Einhaltung der technischen Vorschriften.

2. Welche Dokumente werden für die EAC Ex Zertifizierung benötigt?

Dokumente für EAC Ex Zertifikat TR ZU 012/2011

Gemäß dem technischen Regelwerk TR ZU 012/2011 (Artikel 6) muss der Antragsteller eine vollständige Dokumentation in russischer Sprache (und ggf. in der Amtssprache eines EAWU-Mitgliedstaates) vorlegen, um die Explosionssicherheit der Ausrüstung nachzuweisen:

  1. Bedienungsanleitung in russischer Sprache (und ggf. in der Amtssprache eines EAWU-Mitgliedstaates)
  2. Zündgefahrenanalyse in russischer Sprache, insbesondere für nicht-elektrische Geräte
  3. ATEX Zertifikat oder Konformitätserklärung mit Prüfberichten für das Produkt
  4. Produktfotos
  5. Schaltplan des Produkts
  6. Technische Zeichnung des Produkts mit Materialangaben
  1. Technischer Pass: Ein zentrales Dokument, das die Garantien des Herstellers und die Hauptparameter enthält.
  2. Betriebsanleitung: Muss Sicherheitsanforderungen, Wartungsverfahren und Bedingungen für den sicheren Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen enthalten.
  3. Sicherheitsnachweis (Risikobewertung): Ein verpflichtendes Dokument zur Bewertung potenzieller Gefahren während des gesamten Produktlebenszyklus.
  4. Zündgefahrenbewertung: Speziell für nicht-elektrische Geräte erforderlich, um nachzuweisen, dass keine potenziellen Zündquellen vorhanden sind.
  5. Technische Zeichnungen & Schaltpläne: Vollständiger Satz an Konstruktionszeichnungen, Schaltplänen und Materialspezifikationen für den Ex-Schutz.
  6. Zertifikate für Komponenten: Vorhandene EAC Zertifikate für explosionsgeschützte Komponenten innerhalb der Baugruppe.
  7. Ex-Nachweise: ATEX oder IECEx Zertifikate, Prüfberichte oder interne Prüfunterlagen des Herstellers (falls vorhanden).
  8. QMS-Dokumentation: Zertifikate des Qualitätsmanagementsystems (z. B. ISO 9001) sind bei Serienproduktion (Schema 1c) verpflichtend.
  9. Produktdatenblatt & Fotos: Detaillierte technische Spezifikationen, Zolltarifnummer (HS-Code) sowie hochauflösende Fotos des Geräts und des Typenschilds.
  10. Zertifizierungsmatrix: Bei komplexen Industrieanlagen wird eine Matrix zur Darstellung der Konformität aller Unterkomponenten empfohlen.

Abhängig vom Produkttyp können weitere zusätzliche Dokumente erforderlich sein.

Hinweis: Alle technischen Unterlagen müssen von qualifizierten technischen Übersetzern ins Russische übersetzt werden, um terminologische Genauigkeit und die Einhaltung der GOST-Standards sicherzustellen.

3. Welche EAC Konformitätsbewertungsschemen gibt es?

SchemaBeschreibung
1Cist für Serienproduktion vorgesehen. In diesem Fall sind Muster zu prüfen und ein Produktionsaudit durchzuführen.
3Cist für eine Chargenlieferung vorgesehen. In diesem Fall wird ein Muster aus der Charge geprüft. Ein Produktionsaudit ist nicht erforderlich.
4Cist für eine Einzellieferung vorgesehen. In diesem Fall werden Muster geprüft. Ein Produktionsaudit ist nicht erforderlich.

Einzellieferung vs. Serienlieferung (Kurzvergleich)

Kriterium Einzellieferung (Vertrag) Serienproduktion
Gültigkeit Nur für die im Vertrag definierte Lieferung Feste Gültigkeit, typischerweise 1–5 Jahre
Prüfungen Muster aus der Charge Produkt- bzw. Typprüfungen
Produktionsaudit Nicht erforderlich Audit ist erforderlich
Inspektionskontrolle Nicht erforderlich Jährlich
Geeignet für Einmalige oder seltene Lieferungen Regelmäßige Exporte

4. Wann ist ein Produktionsaudit für die EAC-Zertifizierung erforderlich?

Die technische Regelung TR ZU 012/2011 schreibt eine verpflichtende Inspektion der Produktionsstätte(n) (falls das Produkt an mehreren Standorten hergestellt wird) sowie des Qualitätsmanagementsystems des Herstellers vor.

Das Audit wird vor Ort durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle durchgeführt. Sein Hauptzweck besteht darin zu überprüfen, ob die Produktionsprozesse den festgelegten Anforderungen entsprechen. Die Durchführung des Produktionsaudits erfolgt gemäß der nationalen Norm der Russischen Föderation GOST R 54293-2010 „Produktionsaudit für Konformitätsbewertungsverfahren".

5. Probenahme - Auswahl und Versand von Produktmustern

Die Auswahl repräsentativer Produktmuster ist ein kritischer Schritt im EAC Ex-Zertifizierungsprozess. Während oder unmittelbar nach dem Produktionsaudit legt die Zertifizierungsstelle fest, welche Muster geprüft werden müssen, um die Konformität mit den Anforderungen der TR ZU 012/2011 zu verifizieren.

Wesentliche Aspekte des Probenahme-Prozesses:

Festlegung der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer (HS-Code) muss in dieser Phase genau bestimmt werden. Diese Klassifizierung ist für die Zollabfertigung unerlässlich und beeinflusst die anzuwendenden technischen Vorschriften. Die Zertifizierungsstelle überprüft, ob der angegebene HS-Code den tatsächlichen Produktmerkmalen entspricht.

Kriterien für die Musterauswahl

Bei explosionsgeschützten Geräten werden Muster ausgewählt basierend auf:

  • Ex-Kennzeichnungsvarianten: Jede unterschiedliche Ex-Kennzeichnung erfordert separate Prüfungen (z. B. Ex d IIC T6 vs. Ex d IIB T4)
  • Repräsentative Modelle: Bei Produktfamilien wird typischerweise das „Worst-Case"-Modell geprüft (höchste Temperaturklasse, komplexeste Schutzart)
  • Komponentenvarianten: Verschiedene explosionsgeschützte Komponenten innerhalb der Baugruppe können individuelle Zertifizierung erfordern
  • Prüfanforderungen: Destruktive Prüfungen (Flammenprüfungen, Druckprüfungen) erfordern mehrere Muster

Anzahl der erforderlichen Muster

Die genaue Anzahl hängt ab von:

  • Anzahl der Produktvarianten und Ex-Kennzeichnungen
  • Art des Explosionsschutzes (Ex d, Ex i, Ex e usw.)
  • Umfang der erforderlichen Prüfungen (einige Prüfungen zerstören die Muster)
  • Zertifizierungsschema (1c, 3c oder 4c)

Typischerweise werden 2-5 Muster pro Produkttyp benötigt, bei komplexen Geräten können jedoch mehr erforderlich sein.

Versand und Dokumentation

Muster müssen an das EAWU-Labor versandt werden mit:

  • Detaillierter technischer Dokumentation
  • Handelsrechnung und Packliste
  • Vorübergehender Einfuhrzollanmeldung (Muster können aufgrund destruktiver Prüfungen oft nicht zurückgegeben werden)
  • Klarer Kennzeichnung jedes Musters
Wichtig: Falsche Musterauswahl ist eine der häufigsten Ursachen für Verzögerungen und zusätzliche Kosten bei der EAC Ex-Zertifizierung. Muster, die nicht der tatsächlichen Produktion entsprechen oder keine ordnungsgemäße Dokumentation aufweisen, müssen ersetzt werden, was den Prüfzeitplan neu startet.

Für eine detaillierte Anleitung zu Musterauswahl und Versandverfahren siehe unseren umfassenden Leitfaden: Auswahl und Versand von Mustern für die EAC-Zertifizierung.

6. Prüfung der Produktmuster

Prüfung von Produktmustern für die EAC Ex Zertifizierung

Die Prüfung von Produktmustern ist ein obligatorischer Schritt im EAC Zertifizierungsverfahren gemäß TR ZU 012/2011. Ein repräsentatives Muster wird auf Konformität mit den Anforderungen der technischen Regelungen geprüft, um sicherzustellen, dass das Produkt für den vorgesehenen Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen geeignet ist.

Für die EAC Zertifizierung ist ausschließlich die Zertifizierungsstelle berechtigt, die ausgewählten Muster an ein akkreditiertes Prüflabor zur Prüfung zu übermitteln. Der Antragsteller ist für die Lieferung der Muster an das Labor verantwortlich.

Die Prüfungen werden gemäß den in den Anhängen der Technischen Regelung TR ZU 012/2011 festgelegten Normen (GOST-Normen) durchgeführt. Diese Untersuchungen erfolgen nach einem speziellen Prüfprogramm und einer festgelegten Methodik, die auf allgemein anerkannten Zertifizierungsprüfverfahren basiert. Das Prüfprogramm kann je nach Komplexität der Ausrüstung vom Hersteller oder von den Experten der Zertifizierungsstelle erstellt werden.

Besonderheiten der Ex Prüfung:

  • Bei vielen Prüfungen im Bereich Explosionsschutz werden die Muster zerstört (z. B. Zündfunkenprüfungen oder Druckprüfungen von druckfesten Gehäusen), daher können Muster oft nicht an den Hersteller zurückgegeben werden.
  • Bei großen oder schweren Anlagen kann es möglich sein, Prüfungen vor Ort im Rahmen des Produktionsaudits durchzuführen. Dies hängt von den technischen Möglichkeiten des Herstellers sowie der Bewertung der Durchführbarkeit durch die Experten ab.
  • Der Prüfprozess umfasst die Überprüfung der Einhaltung von Zündschutzarten (z. B. Ex d, Ex i, Ex e) sowie der Temperaturklassen.

Nach Abschluss der Prüfungen werden die Ergebnisse in einem Prüfbericht dokumentiert, der die wesentliche Grundlage für die Ausstellung des EAC-Ex-Zertifikats bildet.

7. Ausstellung und Registrierung des EAC-Zertifikats

EAC-Zertifikat

Nach erfolgreich bestandenem Produktionsaudit und Prüfungen stellt die Zertifizierungsstelle ein EAC Zertifikat aus und trägt dessen Nummer in das einheitliche staatliche Register ein. Da offizielle Formulare oft knapp sind, kann sich die Ausstellung eines Zertifikats verzögern.

Das EAC-Zertifikat ist ab dem Zeitpunkt seiner Eintragung in das zentrale Register gültig. Die Gültigkeitsdauer von EAC-Zertifikaten hängt von mehreren Faktoren ab (z. B. angewandte technische Regelung, gewähltes Schema sowie Art der Produktion: Serienfertigung, Einzellieferung usw.), die in den jeweiligen technischen Vorschriften festgelegt sind.

Wichtig: Die rechtliche Gültigkeit des EAC-Zertifikats beginnt erst nach seiner Eintragung in die offizielle EAWU-Online-Datenbank.

Verpflichtende EAC Ex-Kennzeichnung von Produkten

Eurasische Konformitätskennzeichnung - EAC EAC Ex-Kennzeichnungsanforderungen gemäß TR ZU 012/2011

Explosionsgeschützte Geräte, die nach TR ZU 012/2011 zertifiziert sind, müssen sowohl mit dem EAC-Zeichen als auch mit dem Ex-Symbol gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnungen bestätigen, dass das Gerät den einheitlichen Sicherheitsstandards der EAWU entspricht.

Die Kennzeichnung muss gemäß den GOST-Normen erfolgen. Elektrische Geräte werden nach GOST 31610.0-2014 (Ausrüstung. Allgemeine Anforderungen) und GOST 60079 gekennzeichnet, die mit IEC 60079-0 harmonisiert sind.

Technische Anforderungen an das Ex-Symbol:

  • Das Symbol besteht aus den stilisierten Buchstaben „E" und „x". Die Höhe von „x" muss 5/9 der Höhe von „E" betragen.
  • Die Mindesthöhe des Symbols beträgt 10 mm, mit einem Höhen-Breiten-Verhältnis von 11:8.
  • Die Kennzeichnung muss auf weißem oder kontrastierendem Hintergrund angebracht werden und während der gesamten Lebensdauer des Produkts lesbar bleiben.

Auf dem Typenschild erforderliche Informationen:

Jedes explosionsgeschützte Gerät, Ex-Bauteil oder Baugruppe muss ein Typenschild tragen, das Folgendes enthält:

  • Offizielle EAC Ex-Kennzeichnung (EAC + Ex-Symbol)
  • Name des Herstellers und der benannten Stelle
  • Nummer des Konformitätszertifikats
  • Gerätekategorie und Gruppe
  • Art des Zündschutzes
  • Temperaturklasse (T1-T6)
  • IP-Schutzgrad
  • Explosionsunterteilung (IIA, IIB, IIC)

1. Gerätekategorie (Schutzniveau)

Die erste Ziffer auf dem Ex-Etikett gibt das Schutzniveau an:

  • 0 – Sehr hohes Niveau: Zündung ist selbst bei seltenen Fehlfunktionen unwahrscheinlich.
  • 1 – Hohes Niveau: Sicher im normalen Betrieb und bei erwarteten Fehlfunktionen.
  • 2 – Erhöhtes Niveau: Sicher im normalen Betrieb; bietet Schutz bei erwarteten Fehlfunktionen.
Geräte für Bergwerke (Gruppe I):

Zertifiziert nach GOST 12.2.020-76:

  • PO – Sehr hohes Schutzniveau.
  • PB – Explosionsgeschützte elektrische Geräte.
  • RP (РП) – Erhöhtes Schutzniveau.

2. Art des Zündschutzes

Verschiedene Methoden werden verwendet, um die Zündung der umgebenden Atmosphäre zu verhindern:

CodeSchutzart (Gas)GOST-Norm
"d"Druckfeste KapselungGOST R 51330.1-99
"e"Erhöhte SicherheitGOST R 51330.8-99
"i" (ia, ib, ic)EigensicherheitGOST R 51330.10-99
"m" (ma, mb)VergussmasseGOST R 51330.17-99
"p" (px, py, pz)ÜberdruckkapselungGOST R 51330.3-99
"q"PulverfüllungGOST R 51330.6-99

3. Gerätegruppe & Unterteilung

  • Gruppe I: Bergwerke und Untertagearbeiten (Methan/Kohlenstaub).
  • Gruppe II: Gasexplosionsgefährdete Atmosphären (außer Bergwerke).
    • Unterteilungen: IIA (Propan), IIB (Ethylen), IIC (Wasserstoff/Acetylen - am gefährlichsten).
  • Gruppe III: Staubexplosionsgefährdete Bereiche.
    • Unterteilungen: IIIA (Brennbare Flusen), IIIB (Nichtleitender Staub), IIIC (Leitfähiger Staub).

4. Temperaturklasse

Definiert die maximale Oberflächentemperatur des Geräts, um eine Zündung des umgebenden Gas-/Luftgemischs zu verhindern.

Max. Oberflächentemp. (°C)Temp.-Klasse
>450T1
>300 bis 450T2
>200 bis 300T3
>135 bis 200T4
>100 bis 135T5
>85 bis 100T6

5. IP-Schutzart (Ingress Protection)

Standardisiert nach GOST 14254-96 (IEC 529-89). Der Code besteht aus „IP" gefolgt von zwei Ziffern:

  • Erste Ziffer (0-6): Schutz gegen feste Fremdkörper/Staub.
  • Zweite Ziffer (0-8): Schutz gegen Wasser.

Beispiel: IP65 bedeutet, dass das Gerät staubdicht und gegen Strahlwasser geschützt ist.

9. Was ist Überwachung bei der EAC Konformitätsbewertung und wann ist sie erforderlich?

Nach der Ausstellung eines EAC Zertifikats ist eine regelmäßige Überwachung vorgeschrieben. Die Überwachung erfolgt jährlich, um sicherzustellen, dass die Serienproduktion weiterhin den spezifizierten Anforderungen der TR ZU 012/2011 entspricht und dass die Bewertungsgegenstände (Produkte) korrekt mit dem EAC-Zeichen bzw. Konformitätskennzeichen versehen sind. Ohne eine erfolgreich absolvierte Überwachung verliert das EAC Zertifikat seine Gültigkeit.

Zertifizierungsmatrix

Für die EAC EX Zertifizierung von komplexen explosionsgeschützten Geräten ist es empfehlenswert, eine Zertifizierungsmatrix selbst zu erstellen oder durch Experten erstellen zu lassen. Die Zertifizierungsmatrix gibt die Übersicht darüber, für welche explosionsgeschützte Komponente welche Konformitätsnachweise und zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.

Die Matrix wird meist in Excel-Format verfasst und besteht aus den folgenden Feldern:

  • Bezeichnung des Produkts
  • Angaben zum Hersteller
  • ATEX Kennzeichnung
  • Bezeichnung des erforderlichen Konformitätsnachweises
  • Bezeichnung der erforderlichen technischen Unterlagen

Gültigkeitsdauer von EAC-Konformitätsbewertungszertifikaten

Die Gültigkeitsdauer des EAC-Zertifikats für explosionsgeschützte Ausrüstung unterscheidet sich je nach dem ausgewählten Schema, das von der Art der Produktion abhängt (Serienproduktion, Einzellieferung usw.). Die maximale Gültigkeit unter Schema 1c beträgt 5 Jahre.

Detaillierte Informationen über die Gültigkeitsdauer von EAC-Konformitätsbewertungszertifikaten finden Sie hier.

Kosten für die EAC Ex-Zertifizierung

Die Dauer und Kosten einer EAC-Zertifizierung für explosionsgeschützte Ausrüstung hängen von mehreren verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Klassifizierung des Produkts, erforderlichen Laborprüfungen und der Komplexität aller Untersuchungen. Daher werden die genauen Bedingungen der EAC-Zertifizierung immer individuell auf Grundlage der erforderlichen Dokumentation festgestellt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Antrags auf ein EAC-Zertifikat mehrere Wochen dauern kann.

  • Art und Komplexität der Produkte: Konstruktion, Anzahl der explosionsgeschützten Komponenten, Anzahl der Ex-Kennzeichnungen
  • Umfang der Prüfungen: abhängig vom Typ des Explosionsschutzes und der Konstruktion des Geräts
  • Vollständigkeit der Unterlagen: technische Dokumentation, Zeichnungen, Prüfberichte
  • Art der Lieferung: Einzellieferung (vertragsbezogen) vs. Serienproduktion, die die Durchführung des Produktionsaudits erfordert
  • Proben für Prüfungen: Die Anzahl der erforderlichen Muster hängt von der Anzahl der Typen/Modelle und der verschiedenen Ex-Kennzeichnungen ab. Die Auswahl repräsentativer Modelle ist entscheidend – korrekte Auswahl und Versand von Mustern ist Teil der Kostenplanung
Detaillierte Informationen über Dauer und Kosten von EAC-Konformitätsbewertungszertifikaten finden Sie hier.

Wie lange dauert der EAC Ex-Zertifizierungsprozess?

Die Beantragung eines EAC Ex-Zertifikats ist ein zeitaufwendiger und kostenintensiver Prozess. Im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel mehrere Wochen, kann jedoch je nach Komplexität des Projekts variieren.

Die Dauer des Zertifizierungsprozesses hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Art der Lieferung: Einzellieferung (vertragsbezogen) vs. Serienproduktion - für Serienproduktion muss ein Produktionsaudit durchgeführt werden
  • Produktmerkmale: Komplexität, Anzahl verschiedener Typen und explosionsgeschützter Komponenten - dies beeinflusst den Umfang der Prüfungen
  • Audit: Audit ist für Schema 1c notwendig
  • Vollständigkeit der Unterlagen: Technische Dokumentation, Zeichnungen, Prüfberichte
  • Verfügbarkeit von Mustern: Auswahl und Versand von Produktmustern für Laborprüfungen
Damit die Bearbeitungszeit möglichst kurz bleibt, ist eine vollständige technische Dokumentation entscheidend. Unvollständige Unterlagen oder falsch ausgewählte Muster führen oft zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten.

Rechtlicher Rahmen

Rechtlicher Rahmen für EAC Ex Zertifizierung

Bis zum 15. Februar 2013 wurde die EX-Konformitätsbewertung in Russland im Einklang mit den GOST-Normen aus der Sowjetzeit durchgeführt. Das GOST-Zertifikat wurde als EX-Konformitätsbescheinigung verwendet. Als Folge der Harmonisierung der technischen Regulierung in der EAWU zwischen Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan gelten mit dem Inkrafttreten des Technischen Regelwerks TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen" neue EAC-Zertifizierungsregeln.

Seit der Reform erfolgt die Zertifizierung der explosionsgeschützten Ausrüstung ausschließlich in Form der EAC-Zertifizierung. Die EAC-Deklaration für explosionsgeschützte Ausrüstung ist nicht vorgesehen.

Achtung: Die alten GOST EX Zertifikate sind ab 15.03.2015 nicht mehr gültig und müssen durch die neuen EAC EX Zertifikate nach TR ZU 012/2011 ersetzt werden.

Das Technische Regelwerk TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen" wurde am 18. Oktober 2011 durch den Beschluss der Kommission № 825 verabschiedet.

Die EX-Zertifizierung in der EAWU ist dem europäischen System der ATEX-Zertifizierung nach Richtlinie 2014/34/EU oder Richtlinie 94/9/EG in vielerlei Hinsicht ähnlich. Trotzdem gibt es wesentliche Unterschiede. Sollten Sie ein ATEX-Zertifikat für Ihre Ausrüstung bereits besitzen, kann das die EX-Zertifizierung für den russischen Markt vereinfachen, aber nicht ersetzen.

Fallstudie: Audit im Rahmen der Zertifizierung von explosionsgeschützter Ausrüstung

Bei der EAC Zertifizierung explosionsgeschützter Geräte nach TR ZU 012/2011 zählt das Produktionsaudit zu den kritischsten Elementen des gesamten Verfahrens. Hier reicht es nicht aus, ein einzelnes Produkt erfolgreich zu prüfen. Vielmehr muss der Hersteller nachweisen, dass sämtliche sicherheitsrelevanten Prozesse kontinuierlich überwacht und kontrolliert werden.

In der Praxis erleben wir häufig, dass Zertifizierungsstellen zusätzliche Nachweise zur Rückverfolgbarkeit von Komponenten, zur Kontrolle ex-geschützter Bauteile sowie zur Schulung des Personals verlangen. Grundlage hierfür bildet GOST R ISO/IEC 80079-34-2013, der explizit ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem für die Herstellung von EX-Produkten fordert.

Das Audit dauert in der Regel ca. 2 Tage. Die Normen schreiben vor, dass ein Audit von zwei Experten begleitet werden muss - ein Experte ist zuständig für das Qualitätsmanagementsystem, der zweite Experte prüft die Konformität des Produkts.

Das Audit besteht aus zwei Teilen:

  1. Rundgang durch die Produktion
  2. Prüfung der Unterlagen aus dem QM

Der Rundgang durch die Produktion ist logisch aufgebaut und startet bei der Wareneingangskontrolle.

Wareneingangskontrolle

Der Rundgang startet bei der Wareneingangskontrolle. Die Experten prüfen, wie die Wareneingangskontrolle organisiert ist. Dabei ist es wichtig zu zeigen, welche Parameter geprüft werden müssen, Kontrolle der Eingangswaren auf Übereinstimmung mit den Spezifikationen, Prüflos, die Kontrollmethoden, die Dokumentation der Kontrollergebnisse, die Kennzeichnung des Status der geprüften Produkte sowie die Maßnahmen zum Schutz vor der Weitergabe nicht konformer Eingangserzeugnisse an die Produktion.

Umgang mit nicht konformen Waren ist dabei von größter Bedeutung. Es ist wichtig, einen klar markierten Platz zu haben, wo die nicht konformen Waren platziert werden. Sie müssen sichtbar mit einem Zettel markiert werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verfolgbarkeit der Teile von der Warenannahme bis zum Fertigprodukt zu gewährleisten.

Produktion und interne Prüfungen

Ein wichtiger und größter Teil ist die Besichtigung der Produktion. Anhand dieser kann der gesamte Produktionsprozess anschaulich dargestellt und beurteilt werden.

Was in der Montage gezeigt werden sollte:

  • Der gesamte Produktionsablauf von der Materialannahme bis zum Endprodukt.
  • Kritische Kontrollpunkte, an denen Qualitätsprüfungen durchgeführt werden.
  • Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten.
  • Umgang mit nicht konformen Produkten (z. B. Sperrung, Nacharbeit).
  • Schnittstellen zwischen Arbeitsplätzen und Abteilungen.
  • Kontrolle und Instandhaltung von Maschinen und anderer technischer Ausrüstung.
  • Prüfung, ob Prüfergebnisse korrekt erfasst und dokumentiert werden.
  • Sicherstellung, dass der Status der geprüften Produkte eindeutig erkennbar ist.

Verpackung und Aufbewahrung

Der Auditor prüft, ob das Produkt gemäß den vom Hersteller bereitgestellten Verpackungs- und Konservierungsanweisungen verpackt wird. Die Verpackung muss den Inhalt während des gesamten Transport- und Lagerprozesses vor physischen Schäden (Stöße, Vibrationen, Verformungen) sowie vor schädlichen Umwelteinflüssen (Feuchtigkeit, Staub, Temperaturschwankungen) schützen.

Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen

Arbeitsschutz ist auch ein wichtiges Thema während des Audits. Der Auditor prüft die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz, wie zum Beispiel das Tragen von Helm, Ohrenschützern und andere Schutzausrüstung in gefährlichen Bereichen.

Es wird auch geprüft das Vorhandensein und Nutzung von Schutzmaßnahmen aus den Bereichen Lärmschutz, Brandschutz, Beleuchtung.

Inspektionskontrolle bezieht sich auf eine systematische, wiederkehrende Konformitätsbewertung, die von der Zertifizierungsstelle durchgeführt wird, die das EAC-Zertifikat ursprünglich ausgestellt hat. Dies umfasst unter anderem die Überprüfung von Produktionsdokumentation, Qualitätsmanagementprozessen und Stichproben der Produkte. Diese regelmäßige Kontrolle bildet die Grundlage für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit des EAC-Zertifikats.

Unterschiede zwischen ATEX- und EAC-Ex-Zertifizierung

Beim Herstellen oder Exportieren explosionsgeschützter Geräte ist es entscheidend, die Unterschiede zwischen der in der Europäischen Union erforderlichen ATEX-Zertifizierung und der in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) erforderlichen EAC-Ex-Zertifizierung zu verstehen. Obwohl beide Systeme Geräte für den Einsatz in Gefahrenbereichen regulieren, basieren sie auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und folgen unabhängigen Konformitätsbewertungsverfahren.

Allgemeiner Überblick

  • ATEX (EU): Reguliert durch die Richtlinie 2014/34/EU. Die ATEX-Zertifizierung ist für das Inverkehrbringen explosionsgeschützter Geräte auf dem EU/EWR-Markt zwingend vorgeschrieben. Nach Abschluss der Konformitätsbewertung müssen die Produkte mit dem CE- und Ex-Zeichen versehen sein.
  • EAC Ex (EAWU): Erforderlich für das Inverkehrbringen explosionsgeschützter Geräte in den Mitgliedstaaten der EAWU (Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien, Kirgisistan). Die Zertifizierung erfolgt gemäß der Technischen Vorschrift TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit von Geräten für den Einsatz in explosionsgefährdeten Atmosphären". ATEX-Zertifikate werden in der EAWU nicht anerkannt und können die EAC-Ex-Zertifizierung nicht ersetzen.

Konformitätsbewertungsverfahren

  • ATEX: Abhängig von der Gerätekategorie kann der Hersteller eine interne Produktionskontrolle (Selbstdeklaration) durchführen oder muss eine benannte Stelle für Tests und Zertifizierung einbeziehen.
  • EAC Ex: Selbstdeklaration ist nicht zulässig. Die Konformitätsbewertung muss immer durch eine EAWU-akkreditierte Zertifizierungsstelle erfolgen und umfasst die Prüfung von Mustern, die Bewertung der technischen Dokumentation sowie bei Serienproduktion ein obligatorisches Produktionsaudit.

Kennzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen

Aspekt ATEX (EU) EAC Ex (EAWU)
Rechtsgrundlage Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) Technische Vorschrift TR ZU 012/2011
Kennzeichnung CE-Zeichen + Ex-Kennzeichnung gemäß ATEX-Klassifikation EAC-Zeichen + Ex-Kennzeichnung gemäß TR ZU 012/2011
Art der Konformitätsbewertung Selbstdeklaration für bestimmte Kategorien; Zertifizierung durch eine benannte Stelle für höher riskante Geräte Nur Zertifizierung; Prüfung und Genehmigung müssen durch eine EAWU-akkreditierte Zertifizierungsstelle erfolgen
Marktgültigkeit Europäische Union / EWR Eurasische Wirtschaftsunion (RU, KZ, BY, AM, KG)

Muss das Gerät ein ATEX- oder IECEx-Zertifikat bereits haben, um das EAC Ex-Zertifikat zu bekommen?

Nein, ein ATEX-Zertifikat oder andere Zulassungen für explosionsgeschützte Ausrüstung sind keine Voraussetzung für das Erlangen des Zertifikats nach dem Regelwerk TR ZU 012/2011. Die Zertifizierungsstelle prüft unabhängig von den vorhandenen Zulassungen die Sicherheit des Geräts. Allerdings kann das Vorhandensein eines ATEX-Zertifikats das Verfahren der EAC-Zertifizierung erleichtern.

Ist es ausreichend, ein ATEX- oder IECEx-Zertifikat zu haben, um explosionsgeschützte Ausrüstung in die Zollunion zu exportieren?

ATEX- oder IECEx-Zertifikate werden in der Eurasischen Wirtschaftsunion nicht als Nachweis der Explosionssicherheit anerkannt. Um explosionsgeschützte Ausrüstung in der EAWU verkaufen und betreiben zu können, muss ein EAC-Zertifikat nach TR ZU 012/2011 ausgestellt werden.

Werden die Prüfprotokolle oder Audits aus der ATEX-Zertifizierung anerkannt?

Nein, die EAC-Zertifizierung ist ein unabhängiges Verfahren. Das ATEX-Zertifikat und die Prüfprotokolle sind hilfreiche Referenzen, können aber das Audit oder die Produktprüfung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle nicht ersetzen. Das technische Regelwerk TR ZU 012/2011 schreibt vor, dass Produktmuster von einem in der EAWU zugelassenen Labor getestet werden müssen. Das gleiche gilt für die Standortinspektion und das Audit des Qualitätsmanagementsystems bei einer Serienproduktion (Schema 1c).

Kann eine explosionsgeschützte Ausrüstung, die das EAC Ex-Zertifikat hat, auch in sicheren Bereichen installiert werden?

Ja. Man muss lediglich prüfen, ob auch andere Regelwerke ihre Anwendung finden können. Zum Beispiel kann ein vorhandenes Ex-Zertifikat die Anforderungen von TR ZU 004 „Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen" nicht ersetzen. Es ist auch wichtig zu beachten: Sobald die Ausrüstung eine Ex-Kennzeichnung trägt, muss sie auch das Ex-Zertifikat besitzen, selbst wenn sie in sicheren Bereichen verwendet wird.

Kann das EAC Ex-Zertifikat durch eine EAC Ex-Deklaration ersetzt werden?

Nein. Im Technischen Regelwerk TR ZU 012/2011 ist eine Herstellererklärung (EAC-Deklaration) nicht vorgesehen. Anders als im europäischen System nach der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, bei dem der Hersteller für bestimmte Kategorien von Geräten die Konformität eigenständig erklären darf (z. B. gemäß Modul A – Interne Produktionskontrolle), sieht das EAWU-Regelwerk ausschließlich eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle innerhalb der EAWU vor.

Das bedeutet, dass der Hersteller oder sein bevollmächtigter Vertreter in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) einen Antrag bei einer in einem Mitgliedsstaat akkreditierten Zertifizierungsstelle stellen muss. Diese Stelle führt die Prüfung der technischen Unterlagen, Produktmuster und des Qualitätsmanagementsystems durch.

Eine eigenständige „Herstellererklärung" oder Selbstzertifizierung – wie sie im Rahmen von ATEX für bestimmte Produktkategorien zulässig ist – ist daher im EAWU-System nicht zulässig.

Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften in der EAWU?

Ähnlich wie in der ATEX-Zertifizierung, ist entweder der Hersteller (wenn es sich um einen inländischen Hersteller handelt) oder der Bevollmächtigte Vertreter dafür verantwortlich, dass die Vorschriften eingehalten werden.

Bevollmächtigter Vertreter bei der EAC EX Zertifizierung

Bevollmächtigter Vertreter

Ein Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt, die Durchführung von Konformitätsbewertung von seinen Produkten auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.

Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann die Interessen des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.

Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.

Schmidt & Schmidt unterstützt Hersteller aus Europa, Amerika und Asien bei der Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters in der EAWU. Dank unseres rechtssicheren Lösungskonzepts über Kasachstan – einem Mitgliedsstaat der EAWU – können wir die Ausstellung von EAC-Zertifikaten gewährleisten. Durch unsere Büros vor Ort stellen wir sicher, dass der gesamte Zertifizierungsprozess nicht nur den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht, sondern auch im Einklang mit den europäischen und amerikanischen Sanktionsregelungen durchgeführt wird. Auf diese Weise erhalten unsere Kunden einen verlässlichen und legalen Zugang zum EAWU-Markt.

Verantwortung bei Verstößen gegen Anforderungen

Der Vertrieb von Produkten ohne gültige EAC-Konformitätsbescheinigungen oder mit gefälschten bzw. unzuverlässigen Dokumenten zieht gemäß Kapitel 14 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten erhebliche Strafen nach sich. Diese können Geldbußen von bis zu zigtausend Euro umfassen, ebenso wie die Einstellung der Geschäftstätigkeit, Beschlagnahmung der Produkte und – im Falle einer Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Umwelt – sogar strafrechtliche Konsequenzen. Einen Überblick über mögliche Sanktionen für Verstöße gegen Regeln der EAC-Zertifizierung finden Sie in unserem Fachartikel. Daher ist es von größter Wichtigkeit, die EAC-Konformitätsbewertung ernsthaft zu behandeln.

Kann das EAC EX-Zertifikat verlängert werden?

Verlängerung des Zertifikats ist im Regelwerk TR ZU nicht vorgesehen. Nach dem Ablaufdatum (in der Regel nach 5 Jahren) wird das Zertifikat im Register archiviert. Sollte das Produkt weiter verkauft werden, so muss eine neue Zertifizierung beantragt werden. Das ganze Verfahren der Zertifizierung wird wiederholt.

Kann das EAC Ex-Zertifikat widerrufen werden?

Ja. Das EAC Ex-Zertifikat kann gemäß den Vorschriften der Technischen Regelung TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit von Ausrüstungen für explosionsgefährdete Bereiche" sowie den Akkreditierungsrichtlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ausgesetzt oder widerrufen werden.

Der Widerruf oder die Aussetzung wird durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle vorgenommen und im einheitlichen EAWU-Register dokumentiert. Der Zertifikatsstatus wird dann aktualisiert auf:

  • ausgesetzt, oder
  • annulliert

Nach dem Widerruf darf die „EAC Ex"-Kennzeichnung nicht mehr auf dem Produkt oder in Begleitunterlagen verwendet werden.

Gründe für den Widerruf oder die Aussetzung

  • Nichtkonformität der Produkte: Das Produkt entspricht nicht dem geprüften Muster oder wurde konstruktiv verändert, ohne die Zertifizierungsstelle zu informieren.
  • Fehlende oder unvollständige technische Dokumentation: z. B. fehlende Sicherheitsbegründung (Обоснование безопасности), Betriebsanleitung (РЭ) oder Prüfberichte.
  • Fehler oder Manipulation: Unregelmäßigkeiten bei Prüfprotokollen, Dokumenten oder EAC-Markierungen.
  • Nichtbestehen einer Inspektionskontrolle: Bei einer Serienfertigung ist eine jährliche Inspektionskontrolle vorgesehen. Sollte sie nicht durchgeführt werden, führt das zur vorübergehenden Aussetzung und dann zum endgültigen Widerruf des Zertifikats.
  • Beendigung der Tätigkeit der Zertifizierungsstelle: Verlust oder Entzug der Akkreditierung.
  • Freiwilliger Rückzug: Der Antragsteller (Hersteller oder bevollmächtigter Vertreter) kann den Widerruf beantragen.

Wiederherstellung des Zertifikats

Ein ausgesetztes Zertifikat kann wieder aktiviert werden, wenn der Hersteller die festgestellten Mängel beseitigt und dies durch entsprechende Nachweise oder ein erneutes Audit bestätigt wird. Ein annulliertes Zertifikat kann nicht mehr aktiviert werden.

Einhaltung von EU- und US-Sanktionen im Rahmen der EAC Zertifizierung

EU- und US-Sanktionen im Rahmen der EAC Zertifizierung

Neben den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) müssen europäische und internationale Unternehmen bei der EAC Zertifizierung auch die geltenden Sanktionsbestimmungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten beachten. Diese Regelungen betreffen insbesondere die Ausfuhr bestimmter Güter, den Handel mit gelisteten Personen und Unternehmen sowie die Bereitstellung technischer Dienstleistungen. Ein Verstoß kann nicht nur die Geschäftsbeziehungen gefährden, sondern auch straf- und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Besonders kritisch ist die Situation bei Exporten nach Russland und Belarus. Infolge der geopolitischen Lage wurden seit 2014 zahlreiche Embargos und restriktive Maßnahmen erlassen, die sich direkt auf die Zertifizierungsverfahren auswirken können. So ist es möglich, dass Konformitätsbewertungsstellen oder Geschäftspartner in den betroffenen Ländern auf Sanktionslisten stehen und eine Zusammenarbeit rechtlich unzulässig wäre. Unternehmen müssen deshalb nicht nur die technischen Regelwerke, sondern auch die aktuellen Sanktionslisten der EU und der USA sorgfältig prüfen.

Ein weiteres Risiko besteht, wenn eine Lieferung aufgrund von Sanktionsverstößen blockiert wird. Selbst eine formal korrekte Konformitätsbewertung bietet in diesem Fall keine Rechtssicherheit. Daher ist eine enge Abstimmung zwischen Compliance-Abteilungen, Exportkontrollbeauftragten und Zertifizierungspartnern unerlässlich, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und die Lieferketten abzusichern.

Unternehmen, die ihre Bewertungsgegenstände (Produkte) erfolgreich nach Kasachstan, Russland oder andere EAWU-Mitgliedsstaaten exportieren möchten, sollten sich nicht nur auf die Einhaltung der technischen Vorschriften konzentrieren, sondern auch eine umfassende Sanktions-Compliance sicherstellen. Dies betrifft sowohl die Prüfung der Endverwendung von Produkten als auch die Auswahl geeigneter bevollmächtigter Vertreter und lokaler Partner.

Schmidt & Schmidt bietet hierfür ein rechtssicheres Lösungskonzept über Kasachstan. Als Mitgliedsstaat der EAWU ist Kasachstan berechtigt, EAC-Zertifikate und EAC-Deklarationen auszustellen. Durch unsere Büros vor Ort stellen wir sicher, dass alle Konformitätsbewertungsverfahren im Einklang mit den europäischen und US-amerikanischen Sanktionsregelungen durchgeführt werden und unseren Kunden gleichzeitig den Zugang zum EAWU-Markt ermöglichen.

Ausführliche Informationen zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie in unserem Artikel: EAC-Zertifizierung inmitten von EU- und US-Sanktionen gegen Russland und Belarus.

Wie läuft die Beantragung eines EAC Zertifikats ab?

Damit Sie schnell und rechtssicher in den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) eintreten können, begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess der EAC Zertifizierung – von der ersten Anfrage bis zur Zustellung der Originaldokumente.

01 Anfrage

Sie senden uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail.

02 Beratung

Wir prüfen Ihr Produkt und beraten Sie zu Unterlagen, Fristen und Kosten.

03 Angebot & Auftrag

Sie erhalten ein individuelles Angebot. Nach Bestätigung starten wir den Zertifizierungsprozess.

04 Durchführung

Wir koordinieren Prüfungen, Analysen und ggf. Audits bei akkreditierten Stellen in der EAWU.

05 Dokumentenprüfung

Sie erhalten eine Scan-Kopie zur Kontrolle der Angaben, bevor wir die Originale versenden.

06 After-Sales-Support

Wir bieten technische Unterstützung, Compliance-Hilfe und regulatorische Beratung.

aktualisiert: 6. Mai 2026
Zertifizierung beantragen

Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

Häufig gestellte Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung

1. Was ist ein EAC Zertifikat?

Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftunion (EAWU) bestätigt die Konformität von Produkten mit den technischen Regelwerken (TR ZU/EAWU). Mit gültigem Zertifikat dürfen Produkte im gesamten Zollgebiet der EAWU in Verkehr gebracht und verkauft werden.

2. Was ist eine EAC Deklaration?

Die EAC Deklaration ist ein Konformitätsnachweis, der meist vom Hersteller, Importeur oder bevollmächtigten Vertreter erstellt und im einheitlichen Register eingetragen wird. Sie bestätigt die Einhaltung der Mindestanforderungen der technischen Regelwerke.

3. Worin besteht der Unterschied zwischen EAC Zertifikat und EAC Deklaration?

Das EAC Zertifikat wird nach Prüfung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilt (ggf. inkl. Prüвberichten und Inspektionskontrolle / Produktionsaudit).

Die EAC-Deklaration wird vom Antragsteller erstellt; Prüfungen können intern oder in Laboren erfolgen. Erfahren Sie mehr über den Unterschied zwischen EAC-Zertifikat und EAC-Deklaration.

4. Wie lange dauert die EAC Zertifizierung?

Die Dauer hängt von Produktgruppe, Prüfumfang und Unterlagen ab. Typisch sind einige Wochen bis mehrere Monate – insbesondere, wenn Laborprüfungen oder ein Produktionsaudit erforderlich sind. Eine zügige Vorbereitung der technischen Dokumentation verkürzt die Bearbeitungszeit.

5. Wie lange ist ein EAC Zertifikat gültig?

Die Gültigkeit richtet sich nach dem jeweiligen technischen Regelwerk und dem Zertifizierungsschema. Bei Serienlieferungen ist in der Regel eine jährliche Inspektionskontrolle vorgesehen; sie ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Zertifikatsgültigkeit.
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Antworten auf die meistgestellten Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung
Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Vielen Exporteuren fällt es schwer bei der großen Anzahl an technischen Vorschriften und Regulierungen den Überblick zwischen EAC-Kennzeichnung, EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung, staatlicher Registrierung und GOST-Normen zu behalten. Um einen reibungslosen Eintritt in den den Markt der EAWU zu gewährleisten, bieten wir eine große Palette an Seminaren, Vorträgen, Workshops und Beratungsdienstleistungen an, die individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden können.

Wir teilen dabei unter anderem fundiertes Wissen zur technischen Regulierung und dem Zertifizierungssystem der EAWU sowie den einzelnen Schritten der Konformitätsbewertung und zur Erstellung der notwendigen technischen Unterlagen.

Durch ihre langjährige Erfahrung können unsere Experten Ihnen außerdem spezifisches Branchenwissen aus dem Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, der Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und der Möbelbranche zur Verfügung zu stellen.


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Erstellung technischer Unterlagen

Erstellung der technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung

Bei der Einführung neuer Produkte in den Eurasischen Wirtschaftsraum spielen die technischen Dokumente eine fundamentale Rolle. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die Konformitätsbewertung, sondern sind beispielsweise auch bei der Inbetriebnahme einer neuen Maschine entscheidend. Relevant sind vor allem die folgenden Unterlagen:

Technischer Pass
Sicherheitsbetrachtung
Bedienungsanleitung
Sicherheitsdatenblatt
Prüfprotokolle
Zündgefahrenbewertung

Technisches Fachwissen, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung der Dokumente bilden die Voraussetzung für einen problemfreien Vertrieb und Einsatz der Produkte, Maschinen oder Anlagen im Gebiet der EAWU. Die technischen Unterlagen müssen außerdem zwingend auf Russisch oder auf der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes, in dem das Produkt vertrieben oder eingesetzt werden soll, verfasst sein.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung neuer technischer Dokumente oder überprüfen bereits vorhandene Dokumente auf Vollständigkeit, sowie auf sprachliche und terminologische Korrektheit im Russischen.


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Musterprüfung

Prüfungen von Produktmustern für die EAC Konformitätsbewertung

Ein wichtiger Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren ist die Prüfung von Produktmustern, bei der die Konformität der Produkte mit den jeweiligen Technischen Regelwerken der EAWU kontrolliert wird. Im Fall einer EAC-Zertifizierung darf diese nur in akkreditierten Laboren durchgeführt werden und muss speziellen Regeln folgen. Handelt es sich um eine EAC-Deklaration, können die Tests auch in nicht akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Im Anschluss wird ein Prüfprotokoll erstellt, welches die Prüfungsergebnisse sowie Informationen über den Hersteller und die Prüfmethode enthält.

Sowohl beim Versand als auch beim Prüfungsverfahren selbst gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Da sich leider auch einige unseriöse Zertifizierungsstellen Zugang zum Markt verschafft haben, ist hier äußerste Vorsicht bei der Wahl der Zertifizierungsstelle geboten. Damit die Musterprüfungen reibungslos ablaufen können, unterstützen wir Sie bei

  • der Auswahl geeigneter Muster für die Tests,
  • der Zollabwicklung,
  • sowie der Vermittlung an vertrauenswürdige Zertifizierungsstellen und Prüflabore.
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Technische Übersetzung

Technische Übersetzung

Um Waren und Geräte nach Russland oder andere Länder der EAWU zu exportieren, müssen technische Dokumente und deren korrekte Übersetzungen ins Russische oder in die Muttersprache des EAWU Mitglieds vorgelegt werden. Für die Übersetzung solcher Dokumente muss der Übersetzer über umfassende Kenntnisse in einem bestimmten technischen Bereich sowie über Kenntnisse in hochspezialisierter Terminologie verfügen.

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Übersetzung solcher technischen Dokumente wie Betriebshandbücher, technische Pässe, Sicherheitsbetrachtungen, Risikobeurteilung, Gerätepässe, Prüfprotokolle usw. Die Übersetzer von Schmidt & Schmidt beherrschen Russisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch.

Wir garantieren Ihnen eine zeitnahe, qualitativ hochwertige und genaue Übersetzung aller erforderlichen Dokumente.


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Warum Kunden uns wählen

Qualifiziertes Team von Experten und Beratern

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Bereich Export und Zertifizierung.

Zertifizierung aller Produktarten

Wir arbeiten mit Kunden aus allen Industriezweigen.

Schnelle Bearbeitung von Aufträgen

Individueller Umgang mit unseren Kunden und schnelle Bearbeitung der Anfragen zeichnen uns aus.

Fundierte Kenntnisse der technischen Regulierung

Dank unserem technischen und juristischen Know-how garantieren wir hohe Qualität der Dienstleistungen.

Kostenlose Zustellung von Unterlagen

Ihre Unterlagen werden in kürzester Zeit kostenlos zugestellt.

Zugang zu fünf Märkten gleichzeitig

Das EAC-Zertifikat gilt in allen fünf EAWU-Staaten: Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien und Kirgisistan.

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Aktuelles zur EAC-Zertifizierung

Preview Technisches Regelwerk für Maschinen und Anlagen tritt in neuer Fassung ab dem 1. September 2026 in Kraft
Technisches Regelwerk für Maschinen und Anlagen tritt in neuer Fassung ab dem 1. September 2026 in Kraft

Am 8. April 2026 wurde der Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) Nr. 36 vom 13. März 2026 offiziell veröffentlicht.

Marina Weger
20. April 2026
Preview Änderungen am Technischen Regelwerk „Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung“
Änderungen am Technischen Regelwerk „Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung“

Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat Änderungen am Technischen Regelwerk der Zollunion „Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung“vorgenommen.

Marina Weger
30. März 2026
Preview Graue Zertifikate aus Kirgisistan: Marktbereinigung hat begonnen
Graue EAC-Zertifikate aus Kirgisistan: Marktbereinigung hat begonnen

Die Zertifizierungsbehörden in der Eurasischen Union haben begonnen, den Markt der EAC-Zertifizierung aufzuräumen, indem sie die EAC Zertifikate annulliert haben, die mit Verstößen ausgestellt wurden. Es geht um Dokumente, die von Zertifizierungsstellen ausgestellt wurden, die systematisch die gesetzlichen Anforderungen des technischen Regelwerke ignorierten und Zertifikate ohne Durchführung echter Prüfungen ausgestellt haben.

Marina Weger
20. Februar 2026
Preview Wichtigste Trends und Änderungen in der EAC Zertifizierung und Konformitätsbewertung in der EAWU im Jahr 2026: ein Überblick
Wichtigste Trends und Änderungen in der EAC Zertifizierung und Konformitätsbewertung in der EAWU im Jahr 2026: ein Überblick

Wir haben für Sie einen Überblick über die wichtigsten Trends in der EAC Zertifizierung in der Eurasischen Union vorbereitet.

Marina Weger
4. Februar 2026

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