Ein Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung ist, gemäß dem Bundesgesetz Nr. 116-FZ vom 21. Juli 1997, ein Betrieb, eine Werkstätte, Standorte des Betriebs und auch sonstige Produktionsbetriebe, die im Anhang 1 zu diesem Bundesgesetz angegeben sind.
Diese Betriebe verursachen gemäß dem Titel die erhöhte Gefährdung des Lebens und der Gesundheit und der Umwelt. Deswegen müssen Produktionsbetriebe mit erhöhter Gefährdung von der staatlichen Aufsichtsbehörde - Rostekhnadzor lizenziert werden. Ohne Lizenz ist es verboten einen Betrieb zu führen. Für die Lizenzierung muss der Antragsteller folgende Unterlagen einreichen:
- Gutachten über Industriesicherheit
- Deklaration der Industriesicherheit vom Betrieb
- Haftpflichtversicherungsvertrag
Je nach Art des zu lizenzierenden Betriebs können auch zusätzliche Unterlagen und Bescheinigungen verlangt werden.
Rechtslage
Die Grundlage für Produktionsbetriebe mit erhöhter Gefährdung bildet die Gesetzgebung der Eurasischen Wirtschaftsunion und Russischen Föderation, insb.:
- Bundesgesetz N 116-FZ vom 21. Juli 1997 "Über die Sicherheit von Produktionsbetrieben mit erhöhter Gefährdung"
- Auftrag Nr. 306 von Rostekhnadzor vom 15.07.2013 "Allgemeine Anforderungen zur Begründung der Sicherheit von einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung"
- Bundesgesetz Nr. 184-FZ vom 27. Dezember 2002 "Über technische Regulierung"
- Beschluss der Eurasischen Zollkommission Nr. 621 vom 7. April 2011 "Über die Anwendung standardisierter Schemen bei der Konformitätsbewertungsverfahren"
Anwendungsbereich gemäß Anhang 1 des Bundesgesetztes Nr. 116-FZ:
Ein Produktionsbetrieb lässt sich als ein Betrieb mit erhöhter Gefährdung klassifizieren, wenn folgende Produktionsprozesse beim Betrieb durchgeführt werden:
- Herstellung, Verwendung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder Beseitigung von gefährlichen Stoffen (brennbare Stoffe, Oxidationsmittel, Sprengstoffe, giftige und hochgiftige Substanzen, umweltgefährdende Stoffe)
- Verwendung von Druckgeräten mit einem Druck von 0,07 Megapascal, bestehend aus:
- Dampf oder Gas
- Wasser mit einer Erwärmungstemperatur von mehr als 115 Grad Celsius
- Andere Flüssigkeiten mit einer Temperatur, die ihren Siedepunkt überschreitet, bei einem Druck von 0,07 Megapascal
- Verwendung von fest installierten Hebezeugen (ausgenommen Aufzüge, Hebebühnen für Behinderte), Rolltreppen in der U-Bahn, Seilbahnen, Standseilbahnen
- Herstellung, Verwendung, oder Beförderung von Schmelzen von Eisen- und Nichteisenmetallen, Legierungen auf der Grundlage dieser Schmelzen mit einer Ausrüstung, die für eine maximale Schmelzmenge von 500 kg und mehr ausgelegt ist
- Bergbau (mit Ausnahme der Gewinnung gebräuchlicher Mineralien und des Tagebaus), die Anreicherung von Mineralien
- Lagerung oder Verarbeitung von Pflanzenmaterial, bei dem explosive Staub-Luft-Gemische gebildet werden, die sich spontan entzünden können, sich von einer Zündquelle entzünden und nach ihrer Entfernung selbständig brennen können, sowie Getreide, dessen Verarbeitungsprodukte und Mischfutterrohstoffe, die zur Selbsterhitzung und zur Selbstentzündung fähig sind
Je nach Gefährdungsstufe werden Produktionsbetriebe mit erhöhter Gefährdung in 4 Gefahrenklassen unterteilt: I - extrem hohe Gefährdung, II - hohe Gefährdung, III - mittlere und IV - niedrige Gefährdung.
Konformitätsbewertungsverfahren von Industrieanlagen, die in einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung verwendet werden
Das Konformitätsbewertungsverfahren von Industrieanlagen, die bei Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung verwendet werden, wird nach dem Schema 5d des TRs ZU 010/2011 „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“ durchgeführt:
- Schritt: Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für die Konformitätsbewertung durch den Antragsteller
- Schritt: Durchführung von Produktionsaudits und der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Konformität des Produktionsprozesses mit den Anforderungen der technischen Regelwerke
- Schritt: Antragstellung auf Prüfungen von Produktmustern bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle
- Schritt: Prüfung der Unterlagen durch die Zertifizierungsstelle
- Schritt: Klassifizierung des Produkts und Auswahl von Produktmustern
- Schritt: Prüfungen und Analysen
- Schritt: Produktionsaudit (falls im technischen Regelwerk vorgesehen)
- Schritt: Ausstellung des Zertifikats nach der erfolgreich abgeschlossenen Prüfung von Produktmustern. Das Zertifikat ist ein Bestandteil der EAC Deklaration und weist die Konformität mit den Anforderungen von technischen Regelwerken bei der staatlichen Überwachung nach
- Schritt: Antragsteller stellt aus und registriert eine EAC Deklaration
Die ausgestellte EAC Deklaration muss folgende Informationen beinhalten:
- Produktbezeichnung
- Herstellerbezeichnung
- Information über Dritte, die die Deklaration ausgestellt haben
- Prüfprotokolle
- Gültigkeit
Notwendige Unterlagen bei der Konformitätsbewertung von Industrieanlagen, die in einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung verwendet werden
- Ausführliche Produktbeschreibung
- Produktbezeichnung
- Zolltarifnummer
- Technischer Pass
- Sicherheitsbetrachtung
- Bedienungsanleitung
- Technische Zeichnungen
- Technisches Datenblatt
- Prüfprotokolle
- Festigkeitsberechnung (falls vorgesehen)
- Bereits vorhandene Zertifikate: ISO, DIN, CE, CB
Je nach Art der zertifizierten Produkte können auch zusätzliche Unterlagen und Bescheinigungen verlangt werden.
Dauer und Kosten für die Konformitätsbewertung von Industrieanlagen, die in einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung verwendet werden
Die Dauer und die Kosten für die Beantragung einer Konformitätsbewertung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.: die Art der Waren, Komplexität der allgemeinen Untersuchungen, usw.
Die genauen Bedingungen der Konformitätsbewertung werden immer individuell auf Grundlage der Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung der Konformitätsbewertung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Beantragung einer Konformitätsbewertung von Industrieanlagen, die in einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung verwendet werden, erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Verfahrens eine Kopie ihres Zertifikats bzw. ihrer Deklaration per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.