Das technische Regelwerk TR EAWU 048/2019 Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte wurde entwickelt, um die Energieeffizienz und Ressourcenschonung im Rahmen der EAWU zu gewährleisten. Das Regelwerk legt Anforderungen an energieverbrauchende Geräte hinsichtlich ihrer Energieeffizienz fest.
Das TR EAWU 048/2019 stellt ein Gegenstück zu den Richtlinien 2010/30/EU und RL 2012/27/EU dar.
Verabschiedet: 08. August 2019
Voraussichtliches Datum des Inkrafttretens 1. September 2025
Anwendungsbereich von TR EAWU 048/2019
Das Regelwerk gilt für energieverbrauchende Geräte wie:
- Kühlgeräte
- Induktionselektromotoren
- Fernsehgeräte
- Elektrische Haushalts- und Bürogeräte im Standby-Modus und im ausgeschalteten Zustand
- Haushaltswaschmaschinen
- Haushaltsgeschirrspüler
- Set-Top-Boxen (Beistellgeräte)
- Elektrische Lampen
- Externe Netzteile
- Umwälzpumpen
- Elektrische Ventilatoren
- Leuchtstofflampen ohne integrierte Vorschaltgeräte, Hochdruckentladungslampen, Vorschaltgeräte und Leuchten für solche Lampen
- Richtungsleuchten, LED-Lampen und zugehörige Ausrüstung
- Trommeltrocknungsmaschinen
- Staubsauger
- Computer und Server
- Wasserpumpen
- Klimaanlagen und Innenventilatoren
Konformitätsbewertungsverfahren
Energieverbrauchende Geräte dürfen nur dann auf dem Markt der EAWU verkauft werden, wenn sie den Anforderungen dieses Regelwerks und den Anforderungen anderer technischen Regelwerke entsprechen:
- TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
- TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit
- TR EAWU 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Die Konformitätsbewertung von Geräten mit den Anforderungen der technischen Regelwerke erfolgt in Form einer EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung.
Auf Wunsch des Herstellers kann anstelle die EAC Deklaration durch das EAC Zertifiikat ersetzt werden.
Der EAC Zertifizierung nach TR EAWU 048/2019 unterliegen:
- Elektrische Lampen
- Leuchtstofflampen ohne integrierte Vorschaltgeräte, Hochdruckentladungslampen, Vorschaltgeräte und Leuchten für solche Lampen
- Richtungsleuchten, LED-Lampen und zugehörige Ausrüstung
- Computer und Server
Es gibt verschiedene Zertifizierungs- und Deklarationsschemas.
EAC Zertifizierung: für eine Serienproduktion wird das Schema 1c angewandt, bei einer Chargenlieferung - Schema 3c, bei einer einmaligen Lieferung - Schema 4c.
EAC Deklarierung: für eine Serienproduktion werden Schemata 1d, 3d und 6d verwendet, bei einer Chargenlieferung oder einmaligen Lieferung - Schemas 2d und 4d.
Die Konformitätsbestätigung wird ausschließlich von einer in das einheitliche Register der Konformitätsbewertungsstellen der Union eingetragenen und akkreditierten Zertifizierungsstelle durchgeführt. Die Prüfung wird in einem akkreditierten Prüflabor durchgeführt.
Die EAC Deklarierung gemäß Schema 1d oder 2d wird auf der Grundlage der eigenen Beweisen ausgestellt.
Die EAC Deklaration nach Schemata 3d, 4d und 6d wird vom Antragsteller auf Grundlage seiner eigenen Nachweise und Testergebnisse des Prüflabors durchgeführt.
Begleitunterlagen
Die Begleitunterlagen müssen in Russisch oder in der Landessprache des Mitgliedstaats der EAWU verfasst sein und enthalten:
- Bedienungsanleitung (mit Angaben: Verwendungszweck, Netzanschluss, Geräteeigenschaften, Herstellungsdatum)
- Testberichte
- Technisches Datenblatt (ein Dokument mit Informationen zu den funktionalen Eigenschaften und Merkmalen des Geräts in Bezug auf seine Energieeffizienz)
- Etikett mit der Energieeffizienzklasse
Die Energieeffizienzklasse ist für jedes Gerät ist in den Anhängen 2-19 der TR EAWU 048/2019 definiert.
EAC-Kennzeichnung
Die Produkte, deren Konformität mit den Anforderungen der TR EAWU 048/2019 bestätigt wurde, dürfen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung kann mit Bußgeld und mit einer Beschlagnahme geahndet werden.
Geltungsdauer des EAC Konformitätsnachweises
Gültigkeit des Zertifikats oder der Deklaration für eine Serienproduktion ist 5 Jahre, für Chargen oder Einzellieferung ist die Laufzeit unbefristet.