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EAC Zertifizierung von explosionsgeschützten Geräten

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Alexej Schmidt
Alexej Schmidt
Geschäftsführender Partner
+49 851 226 083 1
alexej.schmidt@schmidt-export.de

Zertifizierung für Exporte nach Russland, Kasachstan und EAWU

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EX Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion EAC ATEX

Zur explosionsgeschützten Ausrüstung (EX Ausrüstung) gehören elektrische und nicht elektrische Geräte sowie Maschinen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, deren Konstruktion eine Explosion oder einen Brand infolge des Betriebseinsatzes verhindert.

Da der Betrieb solcher Geräten eine erhöhte Gefahr für Menschen, Eigentum und die Umwelt darstellt, ist ein Nachweis über die Konformität mit den Sicherheitsanforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Form der EX Zertifizierung für das Inverkehrbringen verpflichtend.

EAC EX Zertifikat

Das EX Zertifikat ist eine amtliche Bestätigung, dass das Gerät den technischen Anforderungen für explosionsgeschützte Ausrüstung in Russland, Kasachstan und der Eurasischen Wirtschaftsunion von Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan entspricht.

Der EX Zertifizierung unterliegen alle explosionsgeschützten Geräte und Maschinen sowie Geräte, die EX Bestandteile beinhalten. Davon ausgenommen sind:

  • Medizintechnik
  • Geräte, bei deren Betrieb die Explosionsgefahr nur aufgrund der Anwesenheit von Sprengstoffen und instabilen chemischen Verbindungen entsteht
  • Haushaltsgeräte
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • See- und Binnenschiffe, mobile Offshore-Plattformen und Bohrinseln
  • Luft-, Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge
  • Atomwaffen und nukleare Forschungseinrichtungen

EX Ausrüstung ist in drei Gruppen unterteilt:

  • Gruppe I - Ausrüstung für Bergwerke, Steinbrüche und Erzaufbereitungsanlagen
  • Gruppe II - Ausrüstung für den Einsatz in durch Gas explosionsgefährdeten Bereichen, außer Untertagebau
  • Gruppe III - Ausrüstung für den Einsatz in durch den Staub explosionsgefährdeten Bereichen, außer Untertagebau

Jede Gruppe ist in drei Schutzstufen des Explosionsschutzes A, B und C , sowie sechs Klassen des Brandschutzes untergeteilt.

Rechtslage

Bis zum 15. Februar 2013 wurde die EX Konformitätsbewertung in Russland im Einklang mit den GOST Normen aus der Sowjetzeit durchgeführt. Als EX Konformitätsbescheinigung diente das GOST Zertifikat. Mit dem Inkrafttreten des technischen Regelwerks TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen“ infolge der Harmonisierung der technischen Regulierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion zwischen Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisien, gelten für die EX Zertifizierung die neuen EAC Regeln.

Seit der Reform erfolgt die Konformitätsbewertung der explosionsgeschützte Ausrüstung ausschließlich in Form der EAC Zertifizierung. Die EAC Deklarierung für die explosionsgeschützte Ausrüstung ist nicht vorgesehen.

Achtung: Die alten GOST EX Zertifikate sind ab 15.03.2015 nicht mehr gültig und müssen durch die neuen EX Zertifikate nach TR ZU 012/2011 ersetzt werden.

Das Technische Regelwerk TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen" wurde am 18. Oktober 2011 durch den Beschluß der Kommission № 825 verabschiedet.

Die EX Zertifizierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion ist dem Europäischen System der ATEX Zertifizierung nach RL 2014/34/EU oder RL 94/9/EG in vielerlei Hinsicht ähnlich. Trotzdem gibt es wesentliche Unterschiede. Sollten Sie ein ATEX Zertifikat für Ihre Ausrüstung bereits besitzen, kann das die EX Zertifizierung für den russischen Markt vereinfachen, aber nicht ersetzen.

Für den Export von explosionsgeschützter Ausrüstung nach Russland, Kasachstan und in die Eurasischen Wirtschaftsunion ist das EX Zertifikat erforderlich und kann nicht durch das ATEX Zertifikat ersetzt werden.

Zertifizierungsmatrix

Es ist empfehlenswert bei der EAC EX Zertifizierung von komplexen explosionsgeschützten Geräten eine Zertifizierungsmatrix selbst erstellen oder durch die Experten erstellen lassen. Die Zertifizierungsmatrix gibt die Übersicht darüber, für welche explosionsgeschützte Komponente welche Konformitätsnachweise und zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.

Die Matrix wird meisten in Excel Format verfasst und besteht aus den folgenden Felder:

  • Bezeichnung des Produkts
  • Angaben zum Hersteller
  • ATEX Kennzeichnung
  • Bezeichnung des erforderlichen Konformitätsnachweises
  • Bezeichnung der erforderlichen technischen Unterlagen

Zertifizierungsablauf

Die Beantragung einer Konformitätsbescheinigung wird etwa 12 Wochen in Anspruch nehmen. Diese Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn alle für die Konformitätsbewertung notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen sind.

Schritt 0: Unterlagen, die wir für eine Zertifizierung brauchen, bzw. um einen Zertifizierungsantrag vorzubereiten:

Technischen Unterlagen für EAC Zertifizierung von EX-Ausrüstung: Technischer Pass, Bedienungsanleitung, Zündgefahrenbewertung, nach TR ZU 012/2011
  1. Produktname (muss einem Liefervertrag entsprechen)
  2. EX-Kennzeichnung eines Produktes
  3. Liste aller EX-Komponenten eines Produktes mit folgenden Angaben: EX-Kennzeichnung, Hersteller, Modell
  4. Zertifikat TR ZU 012 für alle EX-Komponenten
  5. Falls ein EAC-Zertifikat für eine EX-Komponente fehlt: eine ATEX-Konformitätserklärung mit einem technischen Datenblatt, einer Zeichnung und einem Schaltplan
  6. Bilder von allen EX-Komponenten mit sehr gut lesbaren Typenschildern (Modelle, Hersteller und EX-Kennzeichnungen müssen mit entsprechenden TR ZU 012 Zertifikaten übereinstimmen)
  7. Anwendungsbereich eines Produktes
  8. Max. Lagerfrist und Gebrauchsdauer eines Produktes
  9. Bedienungsanleitung auf Russisch. Falls sie auf Russisch nicht vorhanden ist, muss sie übersetzt werden. Die Übersetzungszeit ist in der Frist nicht inbegriffen
  10. Risikoanalyse auf Russisch. Falls sie auf Russisch nicht vorhanden ist, muss sie übersetzt werden. Die Übersetzungszeit ist in der Frist nicht inbegriffen
  11. Technische Eigenschaften eines Produktes: technisches Datenblatt, Funktionsweise, Informationen zur Maschinenwartung und -reparatur
  12. ATEX-Konformitätserklärung mit Prüfprotokollen eines Produktes
  13. Bilder eines Produktes (5 - 6 St.)
  14. Schaltplan eines Produktes
  15. Zeichnung eines Produktes mit Angaben der Materialien, aus denen ein Produkt besteht

Falls etwas von der obigen Liste fehlt, beginnt die Frist einer Zertifizierung nicht.

Wir bitten Sie darum, Dateien von den oben genannten Unterlagen bzw. Informationen entsprechend zu benennen und als separate Dateien vorzulegen. Falls eine Datei doch mehrere Abschnitte beinhaltet, müssen Hinweise zu entsprechenden Seiten angegeben werden.

Schritt 1: Wir arbeiten einen Zertifizierungsantrag auf der Grundlage der oben genannten Unterlagen bzw. Informationen aus. Frist: 1 Woche.

Schritt 2: Wir bekommen einen Entwurf des Zertifikats von einer Zertifizierungsstelle. Dann passen wir den Entwurf an und legen ihn Ihnen vor. Sie bestätigen, dass der Entwurf in Ordnung ist. Frist: 3 - 4 Wochen. (Hinweis: Wir gehen davon aus, dass Sie innerhalb einer Woche einen Entwurf überprüfen und bestätigen. Falls Sie mehr Zeit brauchen, ist dies in der Frist nicht inbegriffen.)

Schritt 3: Wir arbeiten ein Typenschild auf der Grundlage eines von Ihnen bestätigten Entwurfs aus. Sie drucken ein Typenschild in DIN-A4 aus, bringen dieses auf einem Produkt an und fotografieren das Produkt nochmals mit diesem Typenschild für eine formale Identifizierung ab. Frist: 3 - 5 Tage.

Schritt 4: Endgültige Bestätigung eines Entwurfs von Ihnen. Nach einer finalen Bestätigung ist es nicht mehr möglich Änderungen anzugeben. Frist: 3 - 5 Tage.

Schritt 5: Audit (online oder vor Ort), aktuell nur für eine Serienproduktion. Frist: 3 - 5 Tage.

Schritt 6: Eine Zertifizierungsstelle führt Produktprüfungen in einem Labor, bei Ihnen oder vor Ort bei einem Kunden durch. Dann arbeitet sie ein Prüfprotokoll für Ihr Produkt aus. Frist: 3 Wochen.

Schritt 7: Ausgearbeitete Unterlagen werden von Ihnen unterzeichnet und wir schicken sie einer Zertifizierungsstelle im Original. Frist: 3 Tage.

Schritt 8: Eine Zertifizierungsstelle bearbeitet diese Unterlagen und erstellt ein EAC-Zertifikat. Frist: 1 - 2 Wochen.

Somit dauert ein Projekt für eine EAC-Zertifizierung nach dem TR ZU 012 ca. 11 - 12 Wochen nach dem Schritt 0. Wir zählen auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen, um etwaige Verzögerungen zu vermeiden. Wenn sich in einem Schritt herausstellen sollte, dass etwas aus Schritt 0 fehlt oder nicht stimmt, pausiert die Frist, bis Sie das richtige Dokument nachgereicht haben.

Schemas der EX Zertifizierung

Schema Beschreibung
1C EX Zertifizierung ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt.
3C EX Zertifizierung ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt.
4C EX Zertifizierung ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt.

Kennzeichnungspflicht

EX Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion

Nach Erhalt des EX Zertifikates darf die Ausrüstung mit einem speziellen EX Zeichen gekennzeichnet werden. Außerdem sollen auf die Ausrüstung die Gruppe, Stufe und Klasse des Explosionsschutzes angetragen werden.

Gültigkeitsdauer von den EX Zertifikaten

Die Gültigkeitsdauer der EX Zertifikate unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.

Detaillierte Informationen über die Gültigkeitsdauer von den EX Zertifikaten finden Sie hier.

Dauer und Kosten der EX Zertifizierung

Die Beantragung eines EX Zertifikates ist ein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.: Art der Ausrüstung und die Komplexität der Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.

Die Beantragung eines Zertifikats kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Detaillierte Informationen über die Kosten der EX Zertifizierung finden Sie hier

Bevollmächtigter Vertreter

Bevollmächtigter VertreterEin Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung von seinen Produkten auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.

Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigter Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.

Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.

Zustellung von Unterlagen

Bei der Bestellung eines Zertifikats erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie ihres Zertifikats per E-Mail. In nur wenigen Tagen werden Ihnen das Original bzw. die beglaubigten Kopien per Post zugestellt.

Zertifizierung beantragen
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Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

Häufig gestellte Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung

1. Was ist ein EAC Zertifikat?

Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein offizieller Nachweis dafür, dass die Produkte den harmonisierten technischen Vorschriften, den sogenannten technischen Regelwerken der teilnehmenden Länder der EAWU entsprechen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch das Zertifikat der EAWU bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

2. Was ist eine EAC Deklaration?

Die EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion ist ein Nachweis dafür, dass die Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entsprechen. Eine EAC Deklaration wird durch den Hersteller, Importeur oder eine bevollmächtigte Person erstellt und in das einheitliche Register eingetragen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch die Deklaration bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

3. Worin besteht der Unterschied zwischen einem EAC Zertifikat und einer EAC Deklaration?

Das EAC Zertifikat darf nur nach einer Qualitätsprüfung, welche durch eine unabhängige, in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierten Zertifizierungsstelle erfolgt, ausgestellt werden. Die Zertifizierung wird auf der Basis von technischen Unterlagen, unternehmensinternen Prüfprotokollen bzw. von akkreditierten Prüflaboren bereitgestellten Prüfprotokollen, sowie gegebenenfalls auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort durchgeführt. Das Zertifikat wird auf einem amtlichen Vordruck gedruckt, welcher über mehrere fälschungssichere Elemente verfügt und durch die Unterschrift und das Siegel einer akkreditierten Stelle beglaubigt wird. Das EAC Zertifikat wird in der Regel für "komplexe" Produkte ausgestellt, die eine aufwendigere Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden erfordern.
Die EAC Deklaration ist eine Konformitätserklärung des Herstellers, Importeurs oder bevollmächtigten Vertreters darüber, dass das Produkt den Mindestanforderungen der technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht. Im Unterschied zum EAC Zertifikat wird die EAC Deklaration vom Hersteller bzw. Importeur angefertigt. Alle notwendigen Prüfungen und Analysen werden entweder vom Hersteller oder in einigen Fällen vom Labor durchgeführt. Der Antragsteller stellt die EAC Deklaration selbst auf einem normalen Blatt Papier aus. Die EAC Deklaration muss von dem bevollmächtigten Vertreter oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle eines Mitgliedstaats der Eurasischen Wirtschaftsunion in das einheitliche Register der EAWU eingetragen werden. Mehr Informationen hier.
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Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Vielen Exporteuren fällt es schwer bei der großen Anzahl an technischen Vorschriften und Regulierungen den Überblick zwischen EAC-Kennzeichnung, EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung, staatlicher Registrierung und GOST-Normen zu behalten. Um einen reibungslosen Eintritt in den den Markt der EAWU zu gewährleisten, bieten wir eine große Palette an Seminaren, Vorträgen, Workshops und Beratungsdienstleistungen an, die individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden können.

Wir teilen dabei unter anderem fundiertes Wissen zur technischen Regulierung und dem Zertifizierungssystem der EAWU sowie den einzelnen Schritten der Konformitätsbewertung und zur Erstellung der notwendigen technischen Unterlagen.

Durch ihre langjährige Erfahrung können unsere Experten Ihnen außerdem spezifisches Branchenwissen aus dem Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, der Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und der Möbelbranche zur Verfügung zu stellen.

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Erstellung technischer Unterlagen

Erstellung der technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung

Bei der Einführung neuer Produkte in den Eurasischen Wirtschaftsraum spielen die technischen Dokumente eine fundamentale Rolle. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die Konformitätsbewertung, sondern sind beispielsweise auch bei der Inbetriebnahme einer neuen Maschine entscheidend. Relevant sind vor allem die folgenden Unterlagen:

Technischer Pass
Sicherheitsbetrachtung
Bedienungsanleitung
Sicherheitsdatenblatt
Prüfprotokolle
Zündgefahrenbewertung

Technisches Fachwissen, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung der Dokumente bilden die Voraussetzung für einen problemfreien Vertrieb und Einsatz der Produkte, Maschinen oder Anlagen im Gebiet der EAWU. Die technischen Unterlagen müssen außerdem zwingend auf Russisch oder auf der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes, in dem das Produkt vertrieben oder eingesetzt werden soll, verfasst sein.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung neuer technischer Dokumente oder überprüfen bereits vorhandene Dokumente auf Vollständigkeit, sowie auf sprachliche und terminologische Korrektheit im Russischen.

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Musterprüfung

Prüfungen von Produktmustern für die EAC Konformitätsbewertung

Ein wichtiger Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren ist die Prüfung von Produktmustern, bei der die Konformität der Produkte mit den jeweiligen Technischen Regelwerken der EAWU kontrolliert wird. Im Fall einer EAC-Zertifizierung darf diese nur in akkreditierten Laboren durchgeführt werden und muss speziellen Regeln folgen. Handelt es sich um eine EAC-Deklaration, können die Tests auch in nicht akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Im Anschluss wird ein Prüfprotokoll erstellt, welches die Prüfungsergebnisse sowie Informationen über den Hersteller und die Prüfmethode enthält.

Sowohl beim Versand als auch beim Prüfungsverfahren selbst gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Da sich leider auch einige unseriöse Zertifizierungsstellen Zugang zum Markt verschafft haben, ist hier äußerste Vorsicht bei der Wahl der Zertifizierungsstelle geboten. Damit die Musterprüfungen reibungslos ablaufen können, unterstützen wir Sie bei

  • der Auswahl geeigneter Muster für die Tests,
  • der Zollabwicklung,
  • sowie der Vermittlung an vertrauenswürdige Zertifizierungsstellen und Prüflabore.
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Technische Übersetzung

Technische Übersetzung

Um Waren und Geräte nach Russland oder andere Länder der EAWU zu exportieren, müssen technische Dokumente und deren korrekte Übersetzungen ins Russische oder in die Muttersprache des EAWU Mitglieds vorgelegt werden. Für die Übersetzung solcher Dokumente muss der Übersetzer über umfassende Kenntnisse in einem bestimmten technischen Bereich sowie über Kenntnisse in hochspezialisierter Terminologie verfügen.

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Übersetzung solcher technischen Dokumente wie Betriebshandbücher, technische Pässe, Sicherheitsbetrachtungen, Risikobeurteilung, Gerätepässe, Prüfprotokolle usw. Die Übersetzer von Schmidt & Schmidt beherrschen Russisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch.

Wir garantieren Ihnen eine zeitnahe, qualitativ hochwertige und genaue Übersetzung aller erforderlichen Dokumente.

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Warum Kunden uns wählen:

Qualifiziertes Team von Experten und Beratern

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Bereich Export und Zertifizierung

Zertifizierung aller Produktarten

Wir arbeiten mit Kunden aus allen Industriezweigen

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Individueller Umgang mit unseren Kunden und schnelle Bearbeitung der Anfragen zeichnen uns aus

Fundierte Kenntnisse der technischen Regulierung

Dank unserem technischen und juristischen Know-how garantieren wir hohe Qualität der Dienstleistungen

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Aktuelles

Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen

Ab dem 1. Mai 2025 hat sich das Verfahren zur Apostillierung von Dokumenten in Frankreich vollständig geändert. Offizielle Mitteilungen dazu finden Sie auf dem Portal Service Public und auf der Website des französischen Notars.

Polina Kalacheva
06 Mai 2025
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen
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Das ukrainische Justizministerium bestätigt offiziell die Erhöhung der Apostille-Gebühr und begründet die Entscheidung.

Polina Kalacheva
30 April 2025
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten
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Die Behörden des Fürstentums Andorra haben das Recht zur Apostillierung von Dokumenten auf den Generaldirektor des Außenministeriums sowie den Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) veröffentlicht.

Polina Kalacheva
29 April 2025
In der Ukraine steigt die Apostille-Gebühr sprunghaft an
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Die ukrainischen Behörden erhöhen die Gebühr für die Beglaubigung von Dokumenten durch eine Apostille um das Zwölffache. Das berichtet das Nachrichtenportal „Liga“ unter Berufung auf den ukrainischen Parlamentsabgeordneten Ihor Fris.

Polina Kalacheva
28 April 2025

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