Das technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 012/2011 beschreibt die Sicherheitsanforderungen an elektrische und nicht elektrische Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen zwecks Schutz des Lebens, der Gesundheit, des Eigentums und der Umwelt.
Die Ausrüstung für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, soll gemäß des technischen Regelwerks TR ZU 012/2011 so konstruiert und hergestellt werden, dass die eine Explosion oder ein Brand infolge des Betriebseinsatzes bei den vorgesehenen Bedingungen verhindert werden kann.
Die Anforderungen des technischen Regelwerks TR ZU 012/2011 wurden zwar mit den Anforderungen der ATEX Richtlinie 2014/34/EU harmonisiert, sind jedoch nicht identisch.
Die Einhaltung dieser Sicherheitsanforderungen ist bei dem Inverkehrbringen von Waren auf dem Markt Russlands und der Eurasischen Wirtschaftsunion verpflichtend.
Verabschiedet am 18. Oktober 2011
In Kraft getreten am 15. Februar 2013
Am 15. März 2015 hat das technische Regelwerk TR ZU 012/2011 die nationalen Normen der technischen Regulierung im Bereich der Explosionsschutz wie GOST oder russische TR endgültig außer Kraft gesetzt.
Anwendungsbereich von TR ZU 012/2011
Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 012/2011 betrifft alle explosionsgeschützten elektrischen und nicht elektrischen Geräte und Maschinen, einschließlich deren EX-Schutz-Komponenten, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. Die Konformität mit dem technischen Regelwerk wird in Form einer EAC EX Zertifizierung bestätigt.
Mehr Informationen über die Zertifizierung von Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen nach TR ZU 012/2011 sind hier zu finden.
Das Zertifikat wird für fünf Jahre ausgestellt und kann nur von einer in der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässigen Person beantragt werden. Schmidt & Schmidt verfügt über eine Niederlassung in Russland und hat somit das Recht in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Wirtschaftsunion als bevollmächtigter Vertreter (Authorized Representative) bei der EAC-Konformitätsbewertung für Unternehmen aus Deutschland und der EU aufzutreten.
Für Zertifizierung einer Serienproduktion ist ein Produktionsaudit obligatorisch.
Keiner Konformitätsbewertung nach TR ZU 012/2011 unterliegen:
- Medizintechnik
- Geräte, bei deren Betrieb die Explosionsgefahr nur aufgrund der Anwesenheit von Sprengstoffen und instabiler chemischen Verbindungen entsteht
- Haushaltsgeräte
- Persönliche Schutzausrüstung
- See- und Binnenschiffe, mobile Offshore-Plattformen und Bohrinseln
- Luft-, Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge
- Rüstungsgüter
- Atomwaffen und nukleare Forschungseinrichtungen
Es ist zu beachten, dass die Produkte, ganz unabhängig davon, ob sie nach dem technischen Regelwerk TR ZU 012/2011 der Konformitätsbewertung unterliegen oder nicht, auch nach anderen Richtlinien, wie demTR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen, TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten und TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit konformitätspflichtig sein können.
Zertifizierungsablauf
Die Beantragung einer Konformitätsbescheinigung wird etwa 12 Wochen in Anspruch nehmen. Diese Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn alle für die Konformitätsbewertung notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen sind.
Schritt 0: Unterlagen, die wir für eine Zertifizierung brauchen, bzw. um einen Zertifizierungsantrag vorzubereiten:
- Produktname (muss einem Liefervertrag entsprechen)
- EX-Kennzeichnung eines Produktes
- Liste aller EX-Komponenten eines Produktes mit folgenden Angaben: EX-Kennzeichnung, Hersteller, Modell
- Zertifikat TR ZU 012 für alle EX-Komponenten
- Falls ein EAC-Zertifikat für eine EX-Komponente fehlt: eine ATEX-Konformitätserklärung mit einem technischen Datenblatt, einer Zeichnung und einem Schaltplan
- Bilder von allen EX-Komponenten mit sehr gut lesbaren Typenschildern (Modelle, Hersteller und EX-Kennzeichnungen müssen mit entsprechenden TR ZU 012 Zertifikaten übereinstimmen)
- Anwendungsbereich eines Produktes
- Max. Lagerfrist und Gebrauchsdauer eines Produktes
- Bedienungsanleitung auf Russisch. Falls sie auf Russisch nicht vorhanden ist, muss sie übersetzt werden. Die Übersetzungszeit ist in der Frist nicht inbegriffen
- Risikoanalyse auf Russisch. Falls sie auf Russisch nicht vorhanden ist, muss sie übersetzt werden. Die Übersetzungszeit ist in der Frist nicht inbegriffen
- Technische Eigenschaften eines Produktes: technisches Datenblatt, Funktionsweise, Informationen zur Maschinenwartung und -reparatur
- ATEX-Konformitätserklärung mit Prüfprotokollen eines Produktes
- Bilder eines Produktes (5 - 6 St.)
- Schaltplan eines Produktes
- Zeichnung eines Produktes mit Angaben der Materialien, aus denen ein Produkt besteht
Falls etwas von der obigen Liste fehlt, beginnt die Frist einer Zertifizierung nicht.
Wir bitten Sie darum, Dateien von den oben genannten Unterlagen bzw. Informationen entsprechend zu benennen und als separate Dateien vorzulegen. Falls eine Datei doch mehrere Abschnitte beinhaltet, müssen Hinweise zu entsprechenden Seiten angegeben werden.
Schritt 1: Wir arbeiten einen Zertifizierungsantrag auf der Grundlage der oben genannten Unterlagen bzw. Informationen aus. Frist: 1 Woche.
Schritt 2: Wir bekommen einen Entwurf des Zertifikats von einer Zertifizierungsstelle. Dann passen wir den Entwurf an und legen ihn Ihnen vor. Sie bestätigen, dass der Entwurf in Ordnung ist. Frist: 3 - 4 Wochen. (Hinweis: Wir gehen davon aus, dass Sie innerhalb einer Woche einen Entwurf überprüfen und bestätigen. Falls Sie mehr Zeit brauchen, ist dies in der Frist nicht inbegriffen.)
Schritt 3: Wir arbeiten ein Typenschild auf der Grundlage eines von Ihnen bestätigten Entwurfs aus. Sie drucken ein Typenschild in DIN-A4 aus, bringen dieses auf einem Produkt an und fotografieren das Produkt nochmals mit diesem Typenschild für eine formale Identifizierung ab. Frist: 3 - 5 Tage.
Schritt 4: Endgültige Bestätigung eines Entwurfs von Ihnen. Nach einer finalen Bestätigung ist es nicht mehr möglich Änderungen anzugeben. Frist: 3 - 5 Tage.
Schritt 5: Audit (online oder vor Ort), aktuell nur für eine Serienproduktion. Frist: 3 - 5 Tage.
Schritt 6: Eine Zertifizierungsstelle führt Produktprüfungen in einem Labor, bei Ihnen oder vor Ort bei einem Kunden durch. Dann arbeitet sie ein Prüfprotokoll für Ihr Produkt aus. Frist: 3 Wochen.
Schritt 7: Ausgearbeitete Unterlagen werden von Ihnen unterzeichnet und wir schicken sie einer Zertifizierungsstelle im Original. Frist: 3 Tage.
Schritt 8: Eine Zertifizierungsstelle bearbeitet diese Unterlagen und erstellt ein EAC-Zertifikat. Frist: 1 - 2 Wochen.
Somit dauert ein Projekt für eine EAC-Zertifizierung nach dem TR ZU 012 ca. 11 - 12 Wochen nach dem Schritt 0. Wir zählen auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen, um etwaige Verzögerungen zu vermeiden. Wenn sich in einem Schritt herausstellen sollte, dass etwas aus Schritt 0 fehlt oder nicht stimmt, pausiert die Frist, bis Sie das richtige Dokument nachgereicht haben.
EX Kennzeichnung
Produkte, deren Konformität mit den Anforderungen der TR ZU 012/2011 bestätigt wurde, müssen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden.
Außerdem müssen Produkte für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen mit dem EX Zeichen markiert werden.
Markierung
Die Markierung soll gemäß dem TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen beinhalten:
- Bezeichnung der Hersteller und seine eingetragene Handelsmarke
- Gerätetypbezeichnung
- Seriennummer
- Nummer der Konformitätsbescheinigung
- Explosionsschutzkennzeichnung
Die Kennzeichnung muss auf der Oberfläche des Geräts angebracht sein oder auf einem Schild. Die Markierung soll ohne Demontage des Geräts oder Verwendung des Werkzeugs zugänglich sein und während der gesamten Lebensdauer des Geräts verbleiben.
Zusätzlich können die Angaben angebracht werden:
- Nennspannung oder Nennspannungsbereich
- Dauerspannung
- Art von Strom
- Symbol der Schutzklasse gegen Personenschäden durch Strom
- IP-Schutzart
- Gewicht
- Größe
- Herstellungsdatum