Der Markt der EAWU-Länder hat bei den europäischen Herstellern seit langem an Popularität gewonnen. Um die Waren auf dem Markt der EAWU verkaufen zu dürfen, muss eine Reihe obligatorischer Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchgeführt werden.
Eine Form der Konformitätsbewertung stellt dabei das das EAC Zertifikat dar. Es wird im Gegensatz zur EAC Deklarierung durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle auf analytischer Basis der technischen Unterlagen und der Prüfprotokolle bzw. der von akkreditierten Prüfstellen bereitgestellten Prüfberichte, sowie unter Umständen auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort erstellt.
Das Konformitätsbewertungsverfahren ist häufig ein komplexer und aufwendiger Prozess, der viele Fragen bei den Herstellern und Importeuren aufwirft. Dieser Artikel soll dabei helfen, Antworten auf viele dieser Fragen zu finden. Alle hier bereitgestellten Informationen basieren auf dem Gesetz № 184 der Russischen Föderation "Über technische Regulierung" vom 27.12.2002 und auf der Norm GOST 31893-2012 Konformitätsbewertung. Standardsystem zur Konformitätsbewertung".
Schritte des EAC Zertifizierungsverfahrens
In der Regel besteht das EAC Zertifizierungsverfahren aus folgenden Schritten:
- Schritt: Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle in der EAWU
- Schritt: Prüfung der Unterlagen durch die Zertifizierungsstelle und Auswahl des Schemas der EAC Zertifizierung
- Schritt: Klassifizierung des Produkts und Auswahl von Warenmustern
- Schritt: Prüfungen und Analysen
- Schritt: Produktionsaudit (falls im technischen Regelwerk vorgesehen)
- Schritt: Ausstellung des EAC Zertifikats
- Schritt: Überwachung der zertifizierten Produkte (falls vorgesehen)
Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle in der EAWU
Einen Antrag auf die EAC Zertifizierung darf nur ein Unternehmen mit Unternehmenssitz in der EAWU stellen. So ist ein ausländischen Hersteller nicht berechtigt eine Konformitätsbewertung zu beantragen, um die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke seiner Produkte zu bestätigen. Um dennoch die EAC Zertifizierung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion benennen. Dieser vertritt dann das Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Regelwerken.
Die Beantragung einer Zertifizierung kann nach unterschiedlichen Verfahren ablaufen, je nachdem ob es sich um Einzellieferungen, Chargenlieferungen oder um Serienproduktionen handelt.
Charge (für Chargen Lieferung vorgesehen): Gesamtheit der bestimmten Menge hergestellter Einheiten mit demselben Namen und derselben Bezeichnung, die in der Konformitätsbescheinigung angegeben und zum Verkauf bestimmt sind.
Erzeugniseinheit: Ein einzelnes Stück oder eine bestimmte Menge des Produktes.
Diese und andere Definitionen bezüglich der EAC Konformitätsbewertung sind in GOST 31894-2012 Begriffe und Definitionen im Bereich der Konformitätsbewertung (-bestätigung) zu finden.
Auswahl des Schemas der EAC Zertifizierung
Alle technischen Regelwerke beinhalten Beschreibungen des EAC Zertifizierungsverfahrens, die so genannten Schemas. Die Wahl des Schemas und somit der Art des Zertifizierungsverfahrens, hängt von der Beschaffenheit der Produkte, der Produktion bzw. der Lieferung ab. Bei der EAC Zertifizierung wird das Schema von der Zertifizierungsstelle festgelegt. Die Schemas der Konformitätsbewertung stellen das Gegenstück zu den Modulen der Konformitätsbewertung gemäß der EU-Richtlinie 768/2008/EG In der Eurasische Wirtschaftsunion dar.
Schemas der EAC Zertifizierung
Schema | Produktprüfungen | Produktionsaudit | Inspektionskontrolle | Anwendungsbereich | Konformitätsbescheinigung | |
---|---|---|---|---|---|---|
1C | Prüfung des Produktmusters | Produktionsaudit | Prüfung des Produktmusters und (oder) Produktionsaudit | Für Serienproduktion, Antragsteller - inländischer/ausländischer Hersteller, wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt | EAC Zertifikat für Serienproduktion | |
2C | Prüfung des Produktmusters | Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems | Prüfung des Produktmusters und des Qualitätsmanagementsystems | hier wie bei 1C | EAC Zertifikat für Serienproduktion | |
3C | Prüfung des Produktmusters | - | - | Für Chargenlieferung/Einzellieferung, Antragsteller inländischer/ausländischer Verkäufer (Lieferant), wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt | EAC Zertifikat für Chargenlieferung/Einzellieferung | |
4C | Prüfung jedes Produktes | - | - | hier wie bei 3C | EAC Zertifikat für Chargenlieferung/Einzellieferung | |
5C | Bewertung der Eignung des technischen Entwurfs des Produkts anhand technischer Unterlagen | Produktionsaudit | Prüfung des Produktmusters und (oder) des Qualitätsmanagementsystems | Für Serienproduktion, wenn die Konformitätsbestätigung während der Prüfung des Produktmusters unmöglich/kompliziert war, Antragsteller - inländischer/ausländischer Hersteller, wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt | EAC Zertifikat für Serienproduktion | |
6C | Bewertung der Eignung des technischen Entwurfs des Produkts anhand technischer Unterlagen | Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems | hier wie bei 5C | hier wie bei 5C | hier wie bei 5C | |
7C | Prüfung eines für die geplante Produktion repräsentativen Musters des vollständigen Produkts (Baumuster) oder Bewertung der Eignung des technischen Entwurfs des Produkts anhand technischer Unterlagen und zusätzlicher Nachweise, Prüfung der repräsentativen Muster eines oder mehrerer wichtiger Teile des Produkts | Produktionsaudit | Prüfung des Produktmusters und (oder) Produktionsaudit | Für Maschinen/Geräte, die für Serien/Massenproduktion (mit mehreren Varianten) bestimmt sind, Antragsteller - inländischer/ausländischer Hersteller, wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt | EAC Zertifikat für Serienproduktion | |
8C | Prüfung eines für die geplante Produktion repräsentativen Musters des vollständigen Produkts (Baumuster) oder Bewertung der Eignung des technischen Entwurfs des Produkts anhand technischer Unterlagen und zusätzlicher Nachweise, Prüfung der repräsentativen Muster eines oder mehrerer wichtiger Teile des Produkts | Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems | Prüfung des Produktmusters und (oder) des Qualitätsmanagementsystems | hier wie bei 7C | hier wie bei 7C | |
9C | Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung | - | - | Für Serienproduktion, die vom ausländischen Hersteller geliefert wird/für komplexe Maschinen/Geräte, die für Ausrüstung der Betriebe in der EAWU bestimmt sind, Antragsteller - inländischer/ausländischer Hersteller, wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt | EAC Zertifikat für Serienproduktionen | - |
Prüfungen von Produktmustern sind oft ein obligatorischer Schritt der EAC Zertifizierung. Damit wird ein repräsentatives Muster des Produkts auf die Konformität mit den Anforderungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Union geprüft und es wird getestet, ob das Produkt für den bestimmungsgemäße Anwendungsbereich geeignet ist.
Bei der EAC Zertifizierung darf nur die Zertifizierungsstelle die Muster zwecks Prüfungen an das Labor überweisen.
Die Prüfungen von Produktmustern werden gemäß den im Anhang der Technischen Regelwerken festgelegten Normen (GOST-Normen) nach einem speziellen Programm und einer speziellen Methodik durchgeführt, die anhand von der allgemein anerkannten Methode der Zertifizierungsprüfung und je nach Produkttyp erstellt wurden. Das Programm und die Methodik können sowohl vom Hersteller als auch von den Experten der Zertifizierungsstelle entwickelt werden.
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in das Prüfprotokoll eingetragen.
Produktionsaudit
Bei der EAC Zertifizierung von manchen Produkten sehen die Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion ein Produktionsaudit vor. Es betrifft vor allem die EAC Zertifizierung für die Serienproduktion.
Das Audit wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vor Ort durchgeführt. Es dient in erster Linie der Überprüfung, ob die Produktionsprozesse den vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Die Durchführung des Produktionsaudits wird nach dem nationalen Standard der Russischen Föderation GOST-R 54293-2020 „Produktionsaudit für Konformitätsbewertungsverfahren“ geregelt.
Ausstellung des EAC Zertifikats
Nachdem das Produktionsaudit erfolgreich bestanden ist, stellt die Zertifizierungsstelle ein EAC Zertifikat aus und trägt seine Nummer in das einheitliche staatliche Register ein. Da die amtlichen Vordrucke häufig knapp sind, kann sich der Prozess der Ausstellung eines Zertifikats verzögern.
Das EAC Zertifikat gilt ab dem Tag, an dem es in das einheitliche Register eingetragen wird. Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats für Produkte hängt von vielen Parametern (wie z.B. angewandte technische Vorschriften, ausgewähltes Schema und Art der Produktion: Serienproduktion, Einzellieferung etc.) ab, die direkt in den aktuellen entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt sind.
Inspektionskontrolle
Nach der Ausstellung des EAC Zertifikats muss regelmäßig überwacht werden, ob das Produkt weiterhin den technischen Anforderungen entspricht und ob die Produkte ordnungsgemäß mit einem Konformitätszeichen oder einem EAC-Zeichen gekennzeichnet sind. Dies geschieht in Form einer externen Überwachung, der Inspektionskontrolle.
Unter einer Inspektionskontrolle versteht man die systematische, sich wiederholende Konformitätsbewertungstätigkeit als Grundlage zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des EAC Zertifikats seitens der Zertifizierungsstelle, die das Zertifikat ausgestellt hat. Die Inspektionskontrolle ist nur für EAC Zertifikate vorgesehen. Für die EAC Deklarationen ist keine externe Überwachung nötig.
Die Durchführung der Inspektionskontrolle ist im GOST 58984-2020 „Konformitätsbewertung. Vorgehensweise bei der Inspektionskontrolle im Zertifizierungsverfahren" beschrieben.
Sperrung oder Widerrufung der ausgestellten EAC Zertifikate
Die Gültigkeit des ausgestellten EAC Zertifikats kann in folgenden Fällen vorübergehend oder endgültig aufgehoben werden:
- Die Zertifizierungsstelle und der Antragsteller haben einvernehmlich die Entscheidung getroffen, die Gültigkeit des EAC Zertifikats aufzuheben, weil die Produktion des Produktes eingestellt wurde
- Es wurde ein negativer Bescheid nach der Inspektionskontrolle ausgestellt
- Es wurden Qualitätsmängel während der Inspektionskontrolle festgestellt, die Antragsteller nicht behoben worden sind
- Der Antragsteller hat die Durchführung der Inspektionskontrolle oder deren Zahlung abgelehnt oder hat die Inspektionskontrolle nicht mit der erforderlichen Häufigkeit durchführen lassen
- Die Produktion hat die Anforderungen der Technischen Regelwerke nicht eingehalten
- Die Technischen Regelwerke für Produkte oder die Prüfmethoden, das Produktdesign, die Zusammensetzung der Produkte, das Produktionsmanagement, die Kontroll- und Prüfmethoden usw. wurden geändert und die entsprechenden Zertifizierungsstellen wurde nicht darüber informiert
Das EAC-Zertifikat kann von der Zertifizierungsstelle bis zu einem Monat gesperrt werden.
Wenn die Inspektionskontrolle nicht rechtzeitig durchgeführt wird oder die Qualitätsmängel nach der Inspektionskontrolle nicht behoben werden, kann das EAC Zertifikat von der Zertifizierungsstelle endgültig widerrufen werden.
Die Entscheidung, die Gültigkeit des Konformitätszertifikats zu sperren oder zu widerrufen, wird von der Zertifizierungsstelle getroffen. Dies wird auch in das einheitliche Register eingetragen. Der Antragsteller wird innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich über die Entscheidung informiert.
Rechte des Antragstellers
Antragsteller haben das Recht:
- die Formen und Schemas der Konformitätsbestätigungen für die Waren, die in den Technischen Regelwerken festgelegt sind, auszuwählen,
- sich an jene Zertifizierungsstelle, deren Akkreditierungsumfang für die deklarierten Waren gilt, zu richten,
- das EAC Konformitätszeichen zu verwenden,
- bei der autorisierten Stelle Beschwerden über rechtswidrige Handlungen von den Zertifizierungsstellen und Zentren (Laboratorien) einzureichen,
- sowie beim Gericht den Schutz ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu beantragen.
Verantwortung bei Verstößen gegen Anforderungen
Der Vertrieb von Produkten ohne gültige EAC-Konformitätsbescheinigungen oder mit gefälschten bzw. unzuverlässigen Dokumentenzieht gemäß Kapitel 14 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten erhebliche Strafen nach sich. Diese können Geldbußen von bis zu zigtausend Euro umfassen, ebenso wie die Einstellung der Geschäftstätigkeit, Beschlagnahmung der Produkte und – im Falle einer Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Umwelt – sogar strafrechtliche Konsequenzen. Einen Überblick über mögliche Sanktionen für Verstöße gegen Regeln der EAC-Zertifizierung finden Sie in unserem Fachartikel. Daher ist es von größter Wichtigkeit, die EAC-Konformitätsbewertung ernsthaft zu behandeln.
Bevollmächtigter Vertreter für die EAC Zertifizierung
alt="Bevollmächtigter Vertreter für die EAC Zertifikat in Russland und der EAWU"
title="Bevollmächtigter Vertreter für die EAC Zertifizierung in Russland und der EAWU"
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Hersteller, die ihren Sitz nicht in einem Mitgliedsstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) haben, dürfen die EAC Zertifizierung ihrer Produkte nicht eigenständig beantragen. Ohne einen in der EAWU ansässigen Partner ist es daher unmöglich, ein gültiges EAC Zertifikat zu erhalten.
In diesem Fall muss der ausländische Hersteller einen Bevollmächtigten Vertreter in einem Mitgliedsstaat der EAWU benennen. Dieser übernimmt die rechtliche Verantwortung und vertritt die Interessen des Herstellers im gesamten Prozess der Konformitätsbewertung. Der bevollmächtigte Vertreter arbeitet mit den Zertifizierungsstellen zusammen und stellt sicher, dass die Produkte den technischen Vorschriften und Sicherheitsanforderungen der EAWU entsprechen.
Nach geltendem Recht darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiges Unternehmen als Bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Für europäische, amerikanische oder asiatische Hersteller ist dies eine zwingende Voraussetzung für die Zertifizierung und den Marktzugang in die EAWU.
Schmidt & Schmidt unterstützt Hersteller aus Europa, Amerika und Asien bei der Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters in der EAWU. Dank unseres rechtssicheren Lösungskonzepts über Kasachstan – einem Mitgliedsstaat der EAWU - können wir die Ausstellung von EAC Zertifikaten gewährleisten. Durch unsere Büros vor Ort stellen wir sicher, dass der gesamte Zertifizierungsprozess nicht nur den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht, sondern auch im Einklang mit den europäischen und amerikanischen Sanktionsregelungen durchgeführt wird. Auf diese Weise erhalten unsere Kunden einen verlässlichen und legalen Zugang zum EAWU-Markt.
Einhaltung von EU- und US-Sanktionen im Rahmen der EAC Zertifizierung

Neben den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) müssen europäische und internationale Unternehmen bei der EAC Zertifizierung auch die geltenden Sanktionsbestimmungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten beachten. Diese Regelungen betreffen insbesondere die Ausfuhr bestimmter Güter, den Handel mit gelisteten Personen und Unternehmen sowie die Bereitstellung technischer Dienstleistungen. Ein Verstoß kann nicht nur die Geschäftsbeziehungen gefährden, sondern auch straf- und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Besonders kritisch ist die Situation bei Exporten nach Russland und Belarus. Infolge der geopolitischen Lage wurden seit 2014 zahlreiche Embargos und restriktive Maßnahmen erlassen, die sich direkt auf die Zertifizierungsverfahren auswirken können. So ist es möglich, dass Prüfstellen oder Geschäftspartner in den betroffenen Ländern auf Sanktionslisten stehen und eine Zusammenarbeit rechtlich unzulässig wäre. Unternehmen müssen deshalb nicht nur die technischen Regelwerke, sondern auch die aktuellen Sanktionslisten der EU und der USA sorgfältig prüfen.
Ein weiteres Risiko besteht, wenn die Lieferung aufgrund von Sanktionsverstößen blockiert wird. Selbst eine formal korrekte Konformitätsbewertung bietet in diesem Fall keine Rechtssicherheit. Daher ist eine enge Abstimmung zwischen Compliance-Abteilungen, Exportkontrollbeauftragten und Zertifizierungspartnern unerlässlich, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und die Lieferketten abzusichern.
Unternehmen, die ihre Produkte erfolgreich nach Kasachstan, Russland oder andere EAWU-Mitgliedsstaaten exportieren möchten, sollten sich nicht nur auf die Einhaltung der technischen Vorschriften konzentrieren, sondern auch eine umfassende Sanktions-Compliance sicherstellen. Dies betrifft sowohl die Prüfung der Endverwendung als auch die Auswahl geeigneter bevollmächtigter Vertreter und Partner vor Ort.
Schmidt & Schmidt bietet hierfür ein rechtssicheres Lösungskonzept über Kasachstan. Als Mitgliedsstaat der EAWU ist Kasachstan berechtigt, EAC Zertifikate und EAC Deklarationen auszustellen. Durch unsere Büros vor Ort stellen wir sicher, dass alle Zertifizierungsprozesse im Einklang mit den europäischen und amerikanischen Sanktionsregelungen durchgeführt werden und unsere Kunden dennoch Zugang zum EAWU-Markt erhalten.
Ausführliche Informationen zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie in unserem Artikel EAC Zertifizierung inmitten von EU- und US-Sanktionen gegen Russland und Belarus.
Gültigkeit des EAC Zertifikats
Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats hängen vom jeweiligen Technischen Regelwerk (TR ZU/EAWU), vom gewählten Zertifizierungsschema und von der Art der Lieferung ab.
Die Gültigkeit richtet sich nach TR ZU und Zertifizierungsschema. Für Serienlieferungen wird das Zertifikat gewöhnlich für 1–5 Jahre ausgestellt. Bei Einzellieferungen (vertragsbezogen) gilt das Zertifikat ausschließlich für die im Vertrag definierte Lieferung/Charge.
Einzellieferung vs. Serienlieferung (Kurzvergleich)
Kriterium | Einzellieferung (vertragsbezogen) | Serienlieferung |
---|---|---|
Gültigkeit | Nur für die im Vertrag definierte Lieferung | Fixer Zeitraum, typ. 1–5 Jahre |
Prüfungen | Stichprobenbezogen, je nach Produkt | Produkt-/Typprüfungen nach TR ZU, ggf. wiederkehrend |
Produktionsaudit | Selten erforderlich | Bei vielen TR ZU vorgesehen (abhängig vom Schema) |
Inspektionskontrolle | In der Regel nicht vorgesehen | Jährlich für Aufrechterhaltung der Gültigkeit |
Geeignet für | Einmalige/seltene Lieferungen | Laufende/regelmäßige Exporte |
Hinweise für Hersteller außerhalb der EAWU
Für Hersteller ohne Sitz in der EAWU ist die Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters in der EAWU Voraussetzung, um den Antrag zu stellen
und das EAC Zertifikat bzw. die EAC Deklaration zu erhalten.
sowie in den jeweiligen Technischen Regelwerken der EAWU.
Kosten der EAC Zertifizierung
Die Kosten für ein EAC Zertifikat hängen von verschiedenen Faktoren ab. Eine pauschale Preisangabe ist nicht möglich, da jedes Produkt individuell bewertet werden muss. Die wichtigsten Kriterien sind:
- Art des Nachweises: EAC Zertifikat oder EAC Deklaration
- Anzuwendendes Regelwerk: einschlägige Technische Regelwerke (TR ZU/EAWU)
- Art und Komplexität der Produkte: Konstruktion, Anzahl der Komponenten, Varianten
- Umfang der Prüfungen: Laborprüfungen, Sicherheits- und EMV-Nachweise, ggf.
Inspektionskontrolle oder Produktionsaudit - Vollständigkeit der Unterlagen: technische Dokumentation, Zeichnungen, Prüfreporte
- Art der Lieferung: Einzellieferung (vertragsbezogen) oder Serienproduktion
- Proben (Muster) für Prüfungen: Auswahl repräsentativer Modelle ist entscheidend – Muster richtig auswählen und versenden ist Teil der Kostenplanung
Damit die Zertifizierungskosten korrekt ermittelt werden können, ist eine technische Bewertung des Produkts notwendig. Dafür benötigen wir in der Regel eine Produktbeschreibung und die Zolltarifnummer. Auf dieser Basis erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Seite
Kosten der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung.
Wie lange dauert der Prozess der EAC Zertifizierung?
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen,
kann je nach Komplexität des Projekts jedoch variieren.
Die Bearbeitungszeit hängt von folgenden Faktoren ab:
- Art der Lieferung: Einzellieferung (vertragsbezogen) vs. Serienlieferung
- Produktmerkmale: Komplexität, Anzahl der Komponenten und Varianten
- Prüfumfang: erforderliche Laborprüfungen, Sicherheits- und EMV-Nachweise
- Audit-Erfordernisse: ggf. Produktionsaudit
- Vollständigkeit der Unterlagen: technische Dokumentation, Zeichnungen, Prüfreporte
- Vorhandene Muster: Auswahl und Versand von
Produktmustern für Laborprüfungen
Dokumentation entscheidend. Unvollständige Unterlagen oder falsch ausgewählte Muster
führen oft zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Bestellung eines EAC Zertifikats erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie ihres Zertifikats per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.