Der Markt der EAWU-Länder hat bei den europäischen Herstellern seit langem an Popularität gewonnen. Um die Waren auf dem Markt der EAWU verkaufen zu dürfen, muss eine Reihe obligatorischer Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchgeführt werden.
Eine Form der Konformitätsbewertung stellt dabei das das EAC Zertifikat dar. Es wird im Gegensatz zur EAC Deklarierung durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle auf analytischer Basis der technischen Unterlagen und der Prüfprotokolle bzw. der von akkreditierten Prüfstellen bereitgestellten Prüfberichte, sowie unter Umständen auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort erstellt.
Das Konformitätsbewertungsverfahren ist häufig ein komplexer und aufwendiger Prozess, der viele Fragen bei den Herstellern und Importeuren aufwirft. Dieser Artikel soll dabei helfen, Antworten auf viele dieser Fragen zu finden. Alle hier bereitgestellten Informationen basieren auf dem Gesetz № 184 der Russischen Föderation "Über technische Regulierung" vom 27.12.2002 und auf der Norm GOST 31893-2012 Konformitätsbewertung. Standardsystem zur Konformitätsbewertung".
Schritte des EAC Zertifizierungsverfahrens
In der Regel besteht das EAC Zertifizierungsverfahren aus folgenden Schritten:
- Schritt: Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle in der EAWU
- Schritt: Prüfung der Unterlagen durch die Zertifizierungsstelle und Auswahl des Schemas der EAC Zertifizierung
- Schritt: Klassifizierung des Produkts und Auswahl von Warenmustern
- Schritt: Prüfungen und Analysen
- Schritt: Produktionsaudit (falls im technischen Regelwerk vorgesehen)
- Schritt: Ausstellung des EAC Zertifikats
- Schritt: Überwachung der zertifizierten Produkte (falls vorgesehen)
Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle in der EAWU
Einen Antrag auf die EAC Zertifizierung darf nur ein Unternehmen mit Unternehmenssitz in der EAWU stellen. So ist ein ausländischen Hersteller nicht berechtigt eine Konformitätsbewertung zu beantragen, um die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke seiner Produkte zu bestätigen. Um dennoch die EAC Zertifizierung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion benennen. Dieser vertritt dann das Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Regelwerken.
Die Beantragung einer Zertifizierung kann nach unterschiedlichen Verfahren ablaufen, je nachdem ob es sich um Einzellieferungen, Chargenlieferungen oder um Serienproduktionen handelt.
Charge (für Chargen Lieferung vorgesehen): Gesamtheit der bestimmten Menge hergestellter Einheiten mit demselben Namen und derselben Bezeichnung, die in der Konformitätsbescheinigung angegeben und zum Verkauf bestimmt sind.
Erzeugniseinheit: Ein einzelnes Stück oder eine bestimmte Menge des Produktes.
Diese und andere Definitionen bezüglich der EAC Konformitätsbewertung sind in GOST 31894-2012 Begriffe und Definitionen im Bereich der Konformitätsbewertung (-bestätigung) zu finden.
Auswahl des Schemas der EAC Zertifizierung
Alle technischen Regelwerke beinhalten Beschreibungen des EAC Zertifizierungsverfahrens, die so genannten Schemas. Die Wahl des Schemas und somit der Art des Zertifizierungsverfahrens, hängt von der Beschaffenheit der Produkte, der Produktion bzw. der Lieferung ab. Bei der EAC Zertifizierung wird das Schema von der Zertifizierungsstelle festgelegt. Die Schemas der Konformitätsbewertung stellen das Gegenstück zu den Modulen der Konformitätsbewertung gemäß der EU-Richtlinie 768/2008/EG In der Eurasische Wirtschaftsunion dar.
Die Zertifizierungsstelle sammelt eine Reihe von Unterlagen, die vom Hersteller (oder von seinem bevollmächtigten Vertreter), dem Importeur, eingereicht werden.
Um die EAC Zertifizierung durchführen zu können, müssen Muster und folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Antrag zur Zertifizierungsprüfung
- Ausführliche Produktbeschreibung
- Produktbezeichnung
- Bedienungsanleitung in russischer Sprache
- Technische Zeichnungen
- Technisches Datenblatt
In jedem Fall sollte jedoch eine detailliertere Liste der Dokumente, die in den jeweiligen Technischen Regelwerken zu finden sind, angegeben werden.
Auswahl von Warenmustern
Nach der Analyse von vorgelegten Technischen Unterlagen klassifiziert die Zertifizierungsstelle das Produkt und sendet dem Antragsteller eine Entscheidung über den Antrag zur Zertifizierung. In dieser Entscheidung wird die notwendige Anzahl von Mustern angegeben. Die Anzahl kann sich je nach Produkt, technischem Regelwerk und dem Wert des Produktes (in vielen Fällen wird das Muster im Laufe der Prüfungen zerstört) unterscheiden.
Damit Musterware auch als solche akzeptiert wird, sollten gewisse Vorgaben eingehalten werden. Mehr Tipps, die dem Hersteller bei dem Auswahl und Versand von Mustern helfen können, finden Sie hier.
Prüfung des Produktmusters
Prüfungen von Produktmustern sind oft ein obligatorischer Schritt der EAC Zertifizierung. Damit wird ein repräsentatives Muster des Produkts auf die Konformität mit den Anforderungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Union geprüft und es wird getestet, ob das Produkt für den bestimmungsgemäße Anwendungsbereich geeignet ist.
Bei der EAC Zertifizierung darf nur die Zertifizierungsstelle die Muster zwecks Prüfungen an das Labor überweisen.
Die Prüfungen von Produktmustern werden gemäß den im Anhang der Technischen Regelwerken festgelegten Normen (GOST-Normen) nach einem speziellen Programm und einer speziellen Methodik durchgeführt, die anhand von der allgemein anerkannten Methode der Zertifizierungsprüfung und je nach Produkttyp erstellt wurden. Das Programm und die Methodik können sowohl vom Hersteller als auch von den Experten der Zertifizierungsstelle entwickelt werden.
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in das Prüfprotokoll eingetragen.
Produktionsaudit
Bei der EAC Zertifizierung von manchen Produkten sehen die Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion ein Produktionsaudit vor. Es betrifft vor allem die EAC Zertifizierung für die Serienproduktion.
Das Audit wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vor Ort durchgeführt. Es dient in erster Linie der Überprüfung, ob die Produktionsprozesse den vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Die Durchführung des Produktionsaudits wird nach dem nationalen Standard der Russischen Föderation GOST-R 54293-2020 „Produktionsaudit für Konformitätsbewertungsverfahren“ geregelt.
Ausstellung des EAC Zertifikats
Nachdem das Produktionsaudit erfolgreich bestanden ist, stellt die Zertifizierungsstelle ein EAC Zertifikat aus und trägt seine Nummer in das einheitliche staatliche Register ein. Da die amtlichen Vordrucke häufig knapp sind, kann sich der Prozess der Ausstellung eines Zertifikats verzögern.
Das EAC Zertifikat gilt ab dem Tag, an dem es in das einheitliche Register eingetragen wird. Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats für Produkte hängt von vielen Parametern (wie z.B. angewandte technische Vorschriften, ausgewähltes Schema und Art der Produktion: Serienproduktion, Einzellieferung etc.) ab, die direkt in den aktuellen entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt sind.
Inspektionskontrolle
Nach der Ausstellung des EAC Zertifikats muss regelmäßig überwacht werden, ob das Produkt weiterhin den technischen Anforderungen entspricht und ob die Produkte ordnungsgemäß mit einem Konformitätszeichen oder einem EAC-Zeichen gekennzeichnet sind. Dies geschieht in Form einer externen Überwachung, der Inspektionskontrolle.
Unter einer Inspektionskontrolle versteht man die systematische, sich wiederholende Konformitätsbewertungstätigkeit als Grundlage zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des EAC Zertifikats seitens der Zertifizierungsstelle, die das Zertifikat ausgestellt hat. Die Inspektionskontrolle ist nur für EAC Zertifikate vorgesehen. Für die EAC Deklarationen ist keine externe Überwachung nötig.
Die Durchführung der Inspektionskontrolle ist im GOST 58984-2020 „Konformitätsbewertung. Vorgehensweise bei der Inspektionskontrolle im Zertifizierungsverfahren" beschrieben.
Sperrung oder Widerrufung der ausgestellten EAC Zertifikate
Die Gültigkeit des ausgestellten EAC Zertifikats kann in folgenden Fällen vorübergehend oder endgültig aufgehoben werden:
- Die Zertifizierungsstelle und der Antragsteller haben einvernehmlich die Entscheidung getroffen, die Gültigkeit des EAC Zertifikats aufzuheben, weil die Produktion des Produktes eingestellt wurde
- Es wurde ein negativer Bescheid nach der Inspektionskontrolle ausgestellt
- Es wurden Qualitätsmängel während der Inspektionskontrolle festgestellt, die Antragsteller nicht behoben worden sind
- Der Antragsteller hat die Durchführung der Inspektionskontrolle oder deren Zahlung abgelehnt oder hat die Inspektionskontrolle nicht mit der erforderlichen Häufigkeit durchführen lassen
- Die Produktion hat die Anforderungen der Technischen Regelwerke nicht eingehalten
- Die Technischen Regelwerke für Produkte oder die Prüfmethoden, das Produktdesign, die Zusammensetzung der Produkte, das Produktionsmanagement, die Kontroll- und Prüfmethoden usw. wurden geändert und die entsprechenden Zertifizierungsstellen wurde nicht darüber informiert
Das EAC-Zertifikat kann von der Zertifizierungsstelle bis zu einem Monat gesperrt werden.
Wenn die Inspektionskontrolle nicht rechtzeitig durchgeführt wird oder die Qualitätsmängel nach der Inspektionskontrolle nicht behoben werden, kann das EAC Zertifikat von der Zertifizierungsstelle endgültig widerrufen werden.
Die Entscheidung, die Gültigkeit des Konformitätszertifikats zu sperren oder zu widerrufen, wird von der Zertifizierungsstelle getroffen. Dies wird auch in das einheitliche Register eingetragen. Der Antragsteller wird innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich über die Entscheidung informiert.
Rechte des Antragstellers
Antragsteller haben das Recht:
- die Formen und Schemas der Konformitätsbestätigungen für die Waren, die in den Technischen Regelwerken festgelegt sind, auszuwählen,
- sich an jene Zertifizierungsstelle, deren Akkreditierungsumfang für die deklarierten Waren gilt, zu richten,
- das EAC Konformitätszeichen zu verwenden,
- bei der autorisierten Stelle Beschwerden über rechtswidrige Handlungen von den Zertifizierungsstellen und Zentren (Laboratorien) einzureichen,
- sowie beim Gericht den Schutz ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu beantragen.
Dauer und Kosten der EAC Zertifizierung
Die Dauer und die Kosten der EAC Zertifizierung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Waren, Notwendigkeit von Laboruntersuchungen und der Komplexität allgemeiner Untersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage der jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung eines Zertifikats kann einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen.