Im Falle eines Bruchs oder einer Fehlproduktion von Maschinen und Anlagen werden häufig deren Ersatzteile oder zusätzliche Komponente benötigt, um sie reparieren zu können. Beim Import von solchen Ersatzteilen oder Komponenten in das Gebiet der EAWU ist es dem Hersteller oder seinem bevollmächtigten Vertreter oft nicht klar, ob das Konformitätsbewertungsverfahren für sie durchgeführt werden muss und welche Dokumente den Zollbehörden vorgelegt werden müssen. Dieser Artikel enthält detaillierte Informationen zum Konformitätsbewertungsverfahren für Ersatzteile und Komponenten von Maschinen und Anlagen.
EAC Zertifizierung von Ersatzteilen für Maschinen und Anlagen
Die Entscheidung des Ausschusses der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 294 vom 25. Dezember 2012 „Über die Verordnung über das Verfahren für die Einfuhr von Erzeugnissen (Waren) in das Zollgebiet der Zollunion, in Bezug auf die in der Zollunion verbindliche Anforderungen festgelegt werden“ enthält die erforderlichen Informationen über die Einfuhr von Ersatzteilen. Gemäß diesem Dokument ist eine Konformitätsbescheinigung für die Waren erforderlich, die zur Freigabe für den Inlandsverbrauch bestimmt sind. Die Produkte, die vom Hersteller oder einem bevollmächtigten Vertreter als Ersatzteile für die Wartung und Reparatur von Maschinen oder Anlagen eingeführt wurden, sind jedoch ausgenommen.
Zusätzlich zur Entscheidung Nr. 294 muss jedoch auf die entsprechenden Technischen Regelwerke verwiesen werden. Die Vorschriften zu den Ersatzteilen sind in folgenden Technischen Regelwerken festgehalten:
- TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen
- TR ZU 011/2011 Über die Sicherheit von Aufzügen
In diesen beiden Technischen Regelwerken wurde festgelegt, dass die Ersatzteile keiner obligatorischen Konformitätsbewertung unterliegen.
Ohne die bestimmten Unterlagen den Zollbehörden vorzulegen, wird es jedoch nicht möglich, die Ersatzteile in die EAWU-Länder einzuführen. In diesem Fall müssen den Zollbehörden Kopien von EAC Zertifikaten/EAC Deklarationen/GOST Zertifikaten der Maschinen und Anlagen, die diese Ersatzteile benötigen, zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus müssen ebenfalls die Beweise angegeben werden, dass es für die Ersatzteile keine Konformitätsbescheinigung erforderlich ist und sie ausschließlich für die Reparatur oder Wartung der Maschinen und Anlagen vorgesehen sind.
Solche Beweise können sich je nach dem Technischen Regelwerk und dem Produkt unterscheiden. Als ein Beweis können folgende Dokumente dienen:
- Dokument, das die Tatsache eines Bruchs oder einer Fehlproduktion bestätigt
- Dokument, das die Notwendigkeit eines Ersatzes bestätigt
- Garantieerklärung, in der diese Ersatzteile aufgeführt sind
- Ersatzteilkatalog, technischer Pass oder Bedienungsanleitung, die Informationen über die Ersatzteile enthalten
Sollten diese Ersatzteile in Zukunft weiterverkauft werden, muss das Konformitätsbewertungsverfahren für sie gemäß den entsprechenden Technischen Regelwerken durchgeführt werden. Dieses Verfahren stimmt vollständig mit dem Konformitätsbewertungsverfahren überein, das für Maschinen und Anlagen durchgeführt wurde und ist durch die einschlägigen technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion geregelt.
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen für die Ersatzteile erfolgt in Form einer EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung. Für die Ersatzteile der Aufzüge und Aufzugsicherheitseinrichtungen gilt gemäß dem TR ZU 011/2011 Über die Sicherheit von Aufzügen ausschließlich EAC Zertifizierung. Die EAC Zertifizierung wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle durchgeführt, während bei der EAC Deklarierung das Konformitätsbewertungsverfahren je nach dem Schema von dem Hersteller oder von einem akkreditierten Labor durchgeführt werden kann.
EAC Zertifizierung von Komponenten für Maschinen und Anlagen
Einige Maschinen und Anlagen bestehen aus mehreren Komponenten, die getrennt vom gesamten Gerät in die EAWU-Länder importiert werden können. Solche Komponenten unterliegen der obligatorischen EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung. Das Konformitätsbewertungsverfahren stimmt vollständig mit dem Verfahren überein, das für Maschinen und Anlagen durchgeführt wurde und ist durch die folgenden Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion geregelt:
- TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
- TR ZU 018/011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern
- TR ZU 031/2012 Über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen
- TR ZU 032/2013 Über die Sicherheit von Druckgeräten
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen und TR ZU 031/2012 Über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern für die Ersatzteile erfolgt in Form einer EAC Zertifizierung. Gemäß dem TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern für die Ersatzteile und TR ZU 032/2011 Über die Sicherheit von Druckgeräten für ihre Ersatzteile muss ausschließlich eine EAC Zertifizierung durchgeführt werden. Die EAC Zertifizierung wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle durchgeführt, während bei der EAC Deklarierung das Konformitätsbewertungsverfahren je nach dem Schema von dem Hersteller oder von einem akkreditierten Labor durchgeführt werden kann
EAC Konformitätszeichen
Verläuft die Konformitätsbewertung erfolgreich, dann müssen die Produkte mit dem EAC Konformitätszeichen markiert werden. EAC ist eine Abkürzung für Eurasian Conformity. Das EAC Kennzeichen soll auf jede einzelne Produktionseinheit, Verpackung oder Begleitdokumentation angebracht werden. Jedes EAC-Konformitätszeichen muss folgende Anforderungen einhalten:
- Gute Lesbarkeit mit bloßem Auge
- Maße von mindestens 5 mm
- Monochrome Farbgebung oder deutlicher Farbkontrast zur Oberfläche
- Gute Lesbarkeit über die ganze Lebensdauer des Produkts hinweg
Markierung von Ersatzteilen für Maschinen und Anlagen
Die Komponenten für Maschinen und Anlagen müssen klar gekennzeichnet werden mit:
- Name des Herstellers und seine Handelsmarke
- Bezeichnung der Maschine und (oder) Anlage (Typ, Marke, Modell, falls vorhanden)
- Baujahr und -Monat
Wenn es unmöglich ist, diese Angaben auf die Ersatzteile anzubringen, können sie nur in der Bedienungsanleitung festgehalten werden. Aber! Name des Herstellers und seine Handelsmarke und Bezeichnung von Ersatzteilen und (Typ, Marke, Modell, falls vorhanden) müssen auf die Verpackung angebracht werden.
Die Warnschilder und Warnzeichen müssen dauerhaft an die Ersatzteile angebracht werden.
Die Bedienungsanleitung muss folgende Punkte enthalten:
- Angaben zu Aufbau, Arbeitsweise, und Eigenschaften
- Anweisungen für Installation oder Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur
- Anweisungen zur Verwendung und Sicherheitsmaßnahmen, die bei Inbetriebnahme, während des Betriebs, der Wartung, Reparaturen, Prüfung, Transport, Verpackung, und Lagerung und Entsorgung beachtet werden müssen
- Lagerfrist, Lebensdauer
- Liste möglicher fehlerhafter Handlungen des Personals, die zu einem Unfall führen können;
- Handlungen des Personals beim Unfall
- Hinweise zur Außerbetriebnahme und Entsorgung
- Angaben zur Qualifikation des Personals
Bevollmächtigter Vertreter
Um eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Das ist notwendig, weil der Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung seiner Produkte auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.
Bevollmächtigter Vertreter vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen
Den Herstellern ist es häufig nicht klar, wie lang das EAC Zertifikat oder die EAC Deklaration gültig ist. Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats oder der EAC Deklaration für Ersatzteile und Komponente unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.
Dauer und Kosten der EAC Konformitätsbewertung
Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung ist ein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.: Art der Ausrüstung und die Komplexität der Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Beantragung einer Konformitätsbescheinigung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Abschluss der Konformitätsbewertung eine Kopie per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.