Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 011/2011 Über die Sicherheit von Aufzügen enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen für Aufzüge und Aufzugsicherheitseinrichtungen zum Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum und zur Vermeidung irreführender Handlungen.
Das Technische Regelwerk TR ZU 011/2011 soll sowohl die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen für Aufzüge im Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion, als auch einen freien Warenverkehr gewährleisten.
Den technischen Vorschriften des TR ZU 011/2011 entsprechend, müssen Aufzüge so konstruiert, produziert und installiert werden, dass die Sicherheit während der vorgesehenen Lebensdauer stets gewährleistet ist.
Verabschiedet am 18 Oktober 2011 durch den Beschluss der Zollkommission Nr. 824
In Kraft getreten am 15 Februar 2013
Bis zum 15. November 2013 war es erlaubt, Aufzüge in Übereinstimmung mit den nationalen Normen der Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion z.B. TR oder GOST herzustellen und in Verkehr zu bringen.
Aufzüge, die vor Inkrafttreten des Technischen Regelwerks TR ZU 011/2011 in Betrieb genommen wurden und die zugelassene Lebensdauer nicht ausgeschöpft haben, müssen mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks in Einklang gebracht werden.
Anwendungsbereich des TR ZU 011/2011
Das Technische Regelwerk TR ZU 011/2011 gilt für alle Aufzüge und Aufzugsicherheitseinrichtungen, die für die Verwendung auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion bestimmt sind. Darunter fallen außerdem:
- Dämpfungsvorrichtungen
- Auffänger
- Geschwindigkeitsüberwacher
- Verschlüsse für Schachttüren
- Sicherheitshydroventil
TR ZU 011/2011 gilt nicht für:
Das Technische Regelwerk TR ZU 011/2011 findet keine Anwendung für Aufzüge:
- In Bergwerken und Kohleindustrie
- Auf Schiffen und anderen schwimmenden Mitteln
- Auf Plattformen für Exploration und Bohrungen auf dem Meer
- Auf Flugzeugen und Fluggeräten
- Mit Zahnstangenwinde oder Gewindemechanismus
- Speziell für militärische Zwecke
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 011/2011 für Aufzüge und Aufzugsicherheitseinrichtungen erfolgt in Form einer obligatorischen EAC Zertifizierung.
Die EAC Zertifizierung von Aufzügen und Aufzugsicherheitseinrichtungen wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle durchgeführt.
Die Konformitätsbewertung eines Aufzuges vor Inbetriebnahme erfolgt in Form einer EAC Deklarierung auf Grundlage eigener Nachweise und unter Einbeziehung eines akkreditierten Prüflabors.
Begleitunterlagen
Die Begleitunterlagen für Aufzüge und Aufzugsicherheitseinrichtungen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion gedruckt werden. Die begleitenden Unterlagen enthalten:
- Bedienungsanleitung
- Datenblatt
- Montagezeichnung
- Elektrische Schaltung mit Liste der Elemente
- Hydraulikplan
- Kopie des Konformitätszertifikats des Aufzugs oder der Aufzugsicherheitseinrichtung
- Kopie der Bescheinigung des Qualitätsmanagementsystems
EAC Kennzeichnung
Aufzüge und Aufzugsicherheitseinrichtungen bzgl. derer das Sicherheits- und Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde, müssen mit einem einheitlichen EAC-Zeichen für Waren, die sich auf dem Markt der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion im Umlauf befinden, markiert sein.
Das einheitliche EAC-Zeichen muss an jeden Aufzug und jede Aufzugssicherheitseinrichtung angebracht werden. Des Weiteren müssen die dazugehörigen Betriebsunterlagen entsprechend gekennzeichnet sein.
Das EAC-Zeichen muss so angebracht werden, dass eine klare Erkennbarkeit während der gesamten Lebensdauer des Aufzugs oder Aufzugssicherheitseinrichtung gewährleistet ist.
Außerdem müssen folgende Informationen auf den Aufzug angebracht werden:
- Herstellername
- Warenzeichen
- Identifikationsnummer des Aufzugs
- Herstellungsjahr
Geltungsdauer des Zertifikats
Die Gültigkeit des Konformitätszertifikats für die Serienaufzüge und Aufzugsicherheitsvorrichtungen darf den Zeitraum von 5 Jahren nicht überschreiten, kann aber von der damals zuständigen Zertifizierungsstelle verlängert werden.
Text von TR ZU 011/2011 Über die Sicherheit von Aufzügen in Russisch