Am 27. Oktober 2021 hat die öffentliche Diskussion des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission "Über Änderungen der Liste der Produkte, für die außer der Zollanmeldung eine Konformitätsbescheinigung wie z.B. ein EAC Zertifikat oder eine EAC Deklaration (oder Information darüber) erforderlich ist" begonnen.
Vom 21. Juli bis 10. August 2021 findet eine öffentliche Diskussion über den Entwurf zur Änderung des Beschlusses des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 12 vom 22. Januar 2019 statt. Damit wurde die Liste von Produkten genehmigt, für die neben einer Zollanmeldung eine Konformitätsbescheinigung erforderlich ist.
Am 25. Mai 2021 wurde der Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 49 vom 23. April 2021 veröffentlicht. Damit wurden der Änderungen im TR ZU 032/2013 „Über die Sicherheit von Druckgeräten“ genehmigt.
Die Entwürfe der Änderungen zu dem Technischen Regelwerk TR ZU 032/2013 "Über die Sicherheit von Druckgeräten" werden bis Ende Juli in Russland diskutiert.
Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat auf einer Sitzung am 22. April beschlossen, das Technischen Regelwerk TR ZU "Über die Sicherheit von Druckgeräten" zu ändern. Die Änderungen umfassen die Begriffe des Technischen Regelwerkes, den Gültigkeitsbereich des TRs sowie technische Korrekturen.
Sie können bestimmen, welche technischen Anforderungen für die Einfuhr Ihrer Waren in die EAWU erfüllt sein müssen.