Am 25. Mai 2021 wurde der Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 49 vom 23. April 2021 veröffentlicht. Damit wurden der Änderungen im TR ZU 032/2013 „Über die Sicherheit von Druckgeräten“ genehmigt. Die Technischen Regelwerke sind Dokumente, die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Produkten bei der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatlichen Registrierung stellen.
Die genehmigten Änderungen wirken sich auf den Anwendungsbereich des TRs aus. Es werden neue Gruppen hinzugefügt, die nicht in den Anwendungsbereich von TR ZU 032/2013 fallen.
Die Terminologie basiert auf den Konzepten und Definitionen, die im Protokoll über die technische Regulierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion (Anhang Nr. 9 des Vertrags über die EAWU vom 29. Mai 2014) festgelegt sind. Einige Definitionen des Technischen Regelwerkes wurden ebenfalls überarbeitet. Beispielsweise wurden die Begriffe „Ventile“, „Behälter mit Brandbeheizung“, „Rohrleitung“ hinzugefügt, und die Begriffe „zulässiger Druck“, „Hersteller“, „Sicherheitsnachweis“ wurden entfernt. Die Begriffe „Nenndruck“, „Nenndurchmesser“, „Gerätekennzeichnung” werden ebenfalls in einer neuen Ausgabe aufgeführt.
Die neue Fassung von TR ZU 032/2013 enthält eine Liste von Dokumenten, die erforderlich sind, um die Sicherheit von Geräten unter Berücksichtigung aller dafür charakteristischen Gefahren und Sicherheitsanforderungen zu belegen.
Die angenommenen Änderungen stellen auch fest, dass für Geräte, bei deren Entwicklung keine Normen angewendet wurden, die spezifische Sicherheitsanforderungen für Geräte festlegen (die in der Liste zu TR ZU 032/2013 enthalten sind), eine Reihe von Dokumenten zur Begründung der Sicherheit muss durch ein Dokument ergänzt werden. Dieses Dokument muss bestätigen, dass die angenommenen technischen Lösungen ein Sicherheitsniveau der Ausrüstung gewährleisten. Darüber hinaus muss das Sicherheitsniveau nicht unter dem in den in der Liste aufgeführten Normen festgelegten Niveau liegen.
Wesentliche Änderungen betreffen auch die Überarbeitung der Klassifizierung der Geräte im Anhang Nr. 1 zu TR ZU 032/2013.
Die neue Version von TR ZU 032/2013 tritt nach Ablauf von 180 Kalendertagen ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung des Beschlusses in Kraft.