Für die aufgeführten Waren müssen die Konformitätsbestätigung (z.B. in Form eines EAC Zertifikates oder einer EAC Deklaration) gemäß den in der EAWU festgelegten Anforderungen erteilt werden.
Am 27. Oktober 2021 hat die öffentliche Diskussion des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission "Über Änderungen der Liste der Produkte, für die außer der Zollanmeldung eine Konformitätsbescheinigung wie z.B. ein EAC Zertifikat oder eine EAC Deklaration (oder Information darüber) erforderlich ist" begonnen.
Vom 21. Juli bis 10. August 2021 findet eine öffentliche Diskussion über den Entwurf zur Änderung des Beschlusses des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 12 vom 22. Januar 2019 statt. Damit wurde die Liste von Produkten genehmigt, für die neben einer Zollanmeldung eine Konformitätsbescheinigung erforderlich ist.
Die Entwürfe der Änderungen zu dem Technischen Regelwerk TR ZU 032/2013 "Über die Sicherheit von Druckgeräten" werden bis Ende Juli in Russland diskutiert.
Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat auf einer Sitzung am 22. April beschlossen, das Technischen Regelwerk TR ZU "Über die Sicherheit von Druckgeräten" zu ändern. Die Änderungen umfassen die Begriffe des Technischen Regelwerkes, den Gültigkeitsbereich des TRs sowie technische Korrekturen.
Am 1. Januar 2021 trat in Russland die Verordnung von Rostekhnadzor Nr. 536 vom 15. Dezember 2020 in Kraft. Damit wurde das neue Technische Regelwerk über die Sicherheit von Druckgeräten bestätigt.