Das technische Regelwerk TR EAWU 043/2017 „Über die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz - und Feuerlöschanlagen“ legt Sicherheitsanforderungen an Mittel zur Brandbekämpfung, individuellen Brandschutz und Feuerwehrausrüstung fest.
Die neuen Regeln dienen zur Sicherheit der Feuerwehr-Mitarbeiter und Personen, die sich zum Zeitpunkt eines Brands im betroffenen Gebäude befinden.
Verabschiedet am 23. Juni 2017
In Kraft getreten am 01. Januar 2020
Anwendungsbereich von TR EAWU 043/2017
Das technische Regelwerk TR EAWU 043/2017 definiert die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz und Brandbekämpfung sowie Anforderungen an die Kennzeichnung solcher Mittel, um ihren freien Verkehr im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Z.b.:
- Feuerlöschmittel (Pulver, Schaum)
- Feuerschutzmittel
- Formteile für Kabel und elektrische Geräte
- Feuerlöscher
- Autonome Feuerlöschgeräte
- Feuerlöschschränke, Hydranten
- Mobile Feuerlöschausrüstung
- Technische Mittel, als Teil der Automatisierung der Brandschutzsystemen: (Brandmeldesysteme, Feuermeldeübertragungssysteme, Warnsysteme und Evakuierungskontrolle im Brandfall)
- Technische Mittel, als Teil von automatischen Feuerlöschanlagen (einschließlich autonomer Feuerlöschanlagen, Roboterfeuerlöschanlagen, modularer Feuerlöschanlagen)
- Robotisierte Feuerlöschanlagen
- Persönliche Schutzausrüstung: Atmung und Sichtschutz
- Einsatzkleidung der Feuerwehrleute
- Persönliche Schutzausrüstung für Hände, Füße und Kopf der Feuerwehrleute
- Rettungsausrüstungaus großer Höhe
- Handwerkzeug für spezielle Arbeiten im Brandfall
- Zusatzausrüstung für Feuerwehrleute
- Feuerwehrausrüstung
- Brandsperren
- Technische Mittel, als Teile von Rauchabzugssystemen
Das Zertifikat wird für fünf Jahre ausgestellt und kann nur von einer in der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässigen Person beantragt werden. Schmidt & Schmidt verfügt über eine Niederlassung in Russland und hat somit das Recht in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Wirtschaftsunion als bevollmächtigter Vertreter (Authorized Representative) bei der EAC-Konformitätsbewertung für Unternehmen aus Deutschland und der EU aufzutreten.
Für Zertifizierung einer Serienproduktion ist ein Produktionsaudit obligatorisch.
Identifizierung der Feuerwehrausrüstung
Zunächst muss bestimmt werden, ob die Feuerwehrausrüstung vom Technischen Regelwerk TR EAWU 043/2017 betroffen ist. Dafür sieht das Technische Regelwerk die Identifizierung vor. Diese darf von folgenden Personen durchgeführt werden:
- Hersteller
- Bevollmächtigte Person
- Verkäufer
- Zertifizierungsstelle
- Bevollmächtigtes Staatsorgan des jeweiligen Mitgliedstaates der EAWU
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerkes TR EAWU 043/2017 erfolgt in Form der EAC Zertifizierung (Verfahren 1c, 3c, 4c) oder der EAC Deklarierung (Verfahren 3d, 4d, 6d). Für die Konformitätsbewertung ist eine Zertifizierungsstelle zuständig.
Die Prüfungen werden von akkreditierten unabhängigen Prüflaboren durchgeführt.
Begleitunterlagen
- Technische Dokumentation: Konstruktionsunterlagen, technische Unterlagen, Bedienungsanleitungen
- Verzeichnis von internationalen und regionalen Standards für Ihre Produkte
- Beschreibung von technischen Maßnahmen, die die Konformität mit den Anforderungen des technischen Regelwerks bestätigen
- Technischer Pass
- Kaufvertrag (bei Verfahren 3c und 4c)
- Kopie des Kaufvertrages mit Angabe des einheimischen/ausländischen Herstellers
- Zertifikate und Deklarationen für einzelne Produktteile, sofern die technische Komplexität hoch ist
- Weitere Unterlagen
Verfahren für die EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung
Sie können folgende Verfahren auswählen, wenn die Produkte der EAC Zertifizierung unterliegt: 1c für den Hersteller oder die bevollmächtigte Person, 3c und 4c für den Hersteller, den Verkäufer oder die bevollmächtigte Person, 2c bei Serienprodukten.
Die Konformitätsbewertung in Form der EAC Zertifizierung besteht aus 8 Schritten:
- Identifizierung der Produkte
- Übermittlung der Produktmuster an das Prüflabor
- Visuelle Konformitätsbewertung und notwendige Analysen im Prüflabor
- Analyse der Prüfergebnisse
- Analyse der Produkte(beim Verfahren 1c)
- Erstellung des EAC-Zertifikats oder gegebenenfalls der Absage
- Im Falle einer Absage: Empfehlung von Schritten zur Anpassung des Produkts an die Standards
- Eintragung der Angaben ins Einheitliche Zertifikats – und Deklarationsregister
Bei der EAC Deklarierung muss die EAC Deklaration vom Antragsteller ausgestellt werden, natürlich mit Eingabe aller Produkteigenschaften. Danach wird die EAC Deklaration von der Zertifizierungsstelle an das akkreditierte Prüflabor geschickt und abgestempelt.
Die Konformitätsbewertung in Form der EAC Deklarierung erfolgt nach den Verfahren 3d, 4d und 6d.
Nach Abschluss der EAC Deklarierung übermittelt der Antragsteller der Zertifizierungsstelle sämtliche Informationen zur EAC Deklarierung. Danach werden die Informationen vom akkreditierten Prüflabor überprüft und abgestempelt.
EAC-Kennzeichnung
Nach der erfolgreichen Konformitätsbewertung werden Ihre Produkte mit dem EAC-Kennzeichen markiert!
In manchen Fällen wird nur die Verpackung oder technische Dokumentation gekennzeichnet.
Gültigkeitsdauer des EAC-Zertifikats
Die Gültigkeitsdauer des EAC-Zertifikats für seriengefertigte Produkte beträgt 5 Jahre. Für nur eine Serienproduktion wird die Geltungsdauer nicht bestimmt.
Die Unterlagen der Konformitätsbewertung müssen über die folgenden Zeiträume hinweg aufbewahrt werden:
- Bei Serienproduktion: 10 Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Zertifikats
- Bei Serienproduktion: 10 Jahre nach dem letzten Produktverkauf
Wenn am Produkt etwas geändert wurde, muss der Antragsteller die Zertifizierungsstelle darüber umgehend informieren und die EAC Zertifizierung/Deklarierung erneut beantragen.