Handelsregisterauszug wird benötigt:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner in der Slowakei zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsfeld
- Steuer-ID
- Geschäftsadresse
- Genehmigtes Kapital
- Status
- Insolvenzverfahrensberichte
- Erweiterter Handelsregisterauszug: Enthält zusätzliche Informationen über eine Organisation.
- Dokumentenliste: Führt sämtliche Unterlagen auf, die von einem eingetragenen Unternehmen beim Handelsregister eingereicht wurden.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
| Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
|---|---|---|
| Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus der Slowakei | ab 17,85 € | ab 15,00 € |
| Preis für einen Handelsregisterauszug aus der Slowakei mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 202,30 € | ab 170,00 € |
Suchkriterien im Handelsregister der Slowakei
- Name der Firma: obchodného mena
- Identifikationsnummer: identifikačného čísla
- Firmensitz: sídla
- Registercodes: spisovej značky
- Vor- und Nachnamens einer natürlichen Person: priezviska a mena osoby
Rechtsformen der Unternehmen in der Slowakei:
Aciová spolocnost (AS) – Aktiengesellschaft Spolocnost s rucenim obmedzeným (SRO) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung Komanditná spolocnost (KS) – Kommanditgesellschaft Súkromna spolocnost – Einzelunternehmer Spolocnost podia obcianského práva – Gesellschaft bürgerlichen Rechts Verejná obchodná spolocnos (VOS) – Offene Handelsgesellschaft Výrobné druzstvo – Genossenschaft Die Daten werden im PDF-Format im Original und mit deutscher Übersetzung bereitgestellt. Alternativ können die Handelsregisterauszüge per Post zugestellt werden. Sie können bei uns auch mit Apostille beglaubigte Dokumente bestellen. Sie werden Ihnen per Post zugestellt.Apostille aus der Slowakei
Wenn Sie slowakische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Die Slowakei ist seit 2002 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus der Slowakei für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)