Unser Unternehmen bietet Handelsregisterauszüge aus Australien mit Apostille für Handelsregisterauszüge und Übersetzung ins Deutsche.
Australien ist eines der reichsten Länder der Welt. Dienstleistungen sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.
Australien ist keine Steueroase, das Land hat alle notwendigen Standards der Fiskalpolitik implementiert. Die Tätigkeit der Unternehmen wird durch mehrere Gesetze geregelt.
Die Registrierung von Unternehmen in Australien wird vom Australian Business Register durchgeführt. Das Unternehmensregister - Australian Business Register - wird von der Australischen Komission für Sicherheit und Investitionen verwaltet.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Registriernummer
- Business-Nummer
- Registrierungsdatum
- Rechtsform
- Status
- Angaben zu der registrierenden Behörde
- Direktoren
- Sekräter
- Geschäftsführer
- Wirtschaftsprüfer
- Aktienkapital
- Andere Dokumente
Aus dem Handelsregister können auch Jahresabschlüsse, Zertifikat über Registrierung und Register der Aktionäre und Direktoren bezogen werden.
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Australien | ab 35,70 € | ab 30,00 € |
Preis für einen Auszug aus Australien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 678,30 € | ab 570,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Mauritius zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für die Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Suche und der Empfang von Kontoauszügen sind nach den folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Firmenname
- Handelsregisternummer
- Angaben zu Direktoren oder Firmeninhabern
Darüber hinaus können die folgenden Dokumente aus dem Register bezogen werden:
- Historischer Auszug - Enthält relevante Informationen und den Verlauf von Änderungen im Unternehmen: Name, Geschäftsführer, Gründer, Registrierungsadresse.
- Kopie der Eintragungsurkunde - Das australische Handelsregister enthält Kopien der Eintragungsurkunde. Dieses Dokument wird zum Datum der Registrierung des Unternehmens ausgestellt.
- Andere Dokumente - Das australische Handelsregister enthält Kopien von Dokumenten, nach denen neue Direktoren ernannt, Aktien übertragen und der Firmenname geändert werden.
- Certificate of Relationship - Enthält Informationen über die Beziehung des Unternehmens zu anderen juristischen Personen.
Folgende Unternehmen können in Australien registriert werden
- Proprietary Company Limited by Share
- Proprietary Company Unlimited with Share Capital – Gesellschaft mit Garantiehaftungsbeschränkung mit Stammkapital
- Public Company Limited by Share – Aktiengesellschaft
- Public Company Limited by Guarantee – Gesellschaft mit beschränkter Nachschusspflicht
- Public Company Unlimited with Share Capital
- No Liability Company – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Partnership – Offene Handelsgesellschaft
- Trust – Treuhand
Darüber hinaus ist es in Australien möglich, Geschäfte für Privatunternehmer zu tätigen.
Die Registrierung von Unternehmen (und dementsprechend die Führung eines Unternehmensregisters) in Australien erfolgt durch das Australian Business Register. Der Zugang zum Handelsregister erfolgt über die Australian Securities and Investments Commission (ASIC) oder über die Website des Australian Business Register. Um Geschäfte zu machen, müssen Sie eine spezielle "Australian Business Number" (ABN) beantragen.
Apostille aus Australien
Wenn Sie australische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Australien ist seit 1994 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Australien für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Australien | ab 35,70 € | ab 30,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Australien | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Australien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 678,30 € | ab 570,00 € |